Ist es möglich die RS-Prüfung abzulegen, ohne den Grundlehrgang besucht zu haben?


26.04.2022, 17:25

Eine sogenannte Gleichstellungsprüfung zum RS seitens der RD Schule ist nach jetzigem Stand nicht geplant —> auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt…

3 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

Ist es möglich die RS-Prüfung abzulegen, ohne den Grundlehrgang besucht zu haben?

Schwierig - und letztendlich abhängig von den landesrechtlichen Bestimmungen und ggf. auch dem Gusto des Sachbearbeiters. Mit Papierkrieg muss man auf jeden Fall rechnen.

Zumindest nach der Muster-APrV für Rettungssanitäter ist eine Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen möglich:

"Auf Antrag kann von der zuständigen Behörde eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildungsabschnitte nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 ganz oder teilweise angerechnet werden." - § 2 Abs. 5

Ob und wie dies in deinem Bundesland umgesetzt wurde, kannst wahrscheinlich nur Du beantworten (oder das Bundesland nennen).

Ob dies auch für noch nicht abgeschlossene Ausbildungen - wie eben während der NFS-Ausbildung gilt - lässt sich zumindest an der Muster-APrV nicht beantworten.

Was tun?

Am sinnvollsten und einfachsten ist es, unverbindlich bei der zuständigen Behörde anzufragen - das ist je nach Bundesland entweder eine dafür zuständige Landesbehörde oder das zuständige Regierungspräsidium.

Je nach Aussage der Behörde kann man dann entscheiden, ob sich die Mühe "lohnt".

Man muss sich allerdings auch bewusst sein, dass man die Gleichwertigkeit auch hinreichend glaubhaft machen muss; d.h. es muss nachgewiesen werden, dass die bereits absolvierten Ausbildungsteile in Art, Umfang und Tiefe mindestens dem Fachlehrgang entsprechen.

Fazit

Ohne eine "offizielle" Aussage kommst Du hier leider nicht weiter - dein Fall ist letztendlich ein Sonderfall und wird wohl auf eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde hinauslaufen.

Es wäre letztendlich zu überlegen, dann doch eher mit der Berufsfachschule über eine einvernehmliche Lösung - sprich eine Äquivalenzprüfung o.ä. in Verhandlung zu treten.

Der Erwerb einer Mindestqualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst ist zumindest in § 1 NotSan-APrV regelhaft vorgesehen; Abweichungen würden die Rahmenlehrpläne der Bundesländer ergeben.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Leon977 
Fragesteller
 26.04.2022, 18:09

Hi, vielen Dank für deine Antwort:) Ich komme aus dem Bundesland, wo der NotSan ab 6L Sauerstoff einen NA nachfordert xD

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SaniOnTheRoad  26.04.2022, 18:15
@Leon977

Man könnte sagen, dass das für dich sogar ein Glücksfall ist (auch wenn ich beileibe nicht als NFS im Freistaat arbeiten wollte), denn:

  • es gibt eine Landesverordnung für die Rettungssanitäterausbildung und
  • dein "Sonderfall" ist darin sogar geregelt.

"Eine noch nicht abgeschlossene Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter kann auf Antrag von der Ausbildungsstätte als gleichwertig mit einer Qualifikation nach § 1 Abs. 1 anerkannt werden, wenn ihre Inhalte und ihr Umfang der Ausbildung nach dieser Verordnung entsprechen und eine Abschlussprüfung nach dieser Verordnung bestanden wurde." - § 14 Abs. 3 BayRettSanV

Heißt also: die Ausbildungsstätte muss den Antrag auf Gleichwertigkeit stellen - die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss dennoch nachgewiesen werden, die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist natürlich obligatorisch.

Ergo: noch einmal mit der zuständigen Berufsfachschule sprechen und um das Stellen des Antrags bitten.

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Nein. Geht nicht.

Die Prüfungsordnubg für den RettSan schreibt zwingend den M1 Lrhrgsng vor. Der übrigens nach der Novellierung 6 Wochen beträgt.

Das Problem ist, 6 Wichen Schule sind halt nicht das gleiche wie 6 Wochen Schule. Weil halt die Inhalte anders sind. Was halt bedeutet, wenn due Schule das nicht macht, geht das nicht.

Ob die Klinik angerechnet werden kann ist auch fraglich. Weil such hier die Fachabteilung in der du bist, ausschlaggebend ist.

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Wenn deine staatlich anerkannte Notfallsanitäter- Schule eine Gleichwertigkeitsprüfung zum Rettungssanitäter nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahres (oder auch später) nicht vorsieht, dann musst du den Rettungssanitäter auf dem "regulären Weg" absolvieren. Es besteht allerdings grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde eine andere Ausbildung oder Teile einer anderen Ausbildung als gleichwertig anerkennt und dann dürftest du an der Rettungssanitäter- Abschlussprüfung teilnehmen. Tut sie dies nicht, bestünde ferner natürlich auch noch die Möglichkeit einer Klage vor Gericht.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.