rettungsdienst-Schuhe

5 Antworten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet dir deine Ausrüstung zur Verfügung zu stellen sofern sie für die Durchführung deiner Tätigkeit notwendig ist. Das gilt besonders für persönliche Schutzausrüstung.

Solangs nur n Praktikum is bekommst fu keine Gestellt. Evtl liegen noch iwo welche rum die du dir ausleihen kannst.

Ansonsten würd ich mir n paar billige kaufen. Vor allem wenn du sagst du willst noch mehr Praktika machen. Kann dir in der Preisklasse "Uvex" empfehlen. Hatt ich auch für meine ersten Praktika für 60€ und zieh sie heut noch fürs KTW fahrn an.

Wenn du mal mehr zeit da verbringst. Also ehrenamtlich, Bereitschaft usw. Solltest du tiefer in die Tasche greifen. Dann bekommst du i.d.r. auch Zuschüsse. Kann dir dann entweder die "HAIX airpower X1" oder die "HAIX Fireflash Gamma" empfehlen.

Lg.: RettAss

Du brauchst (übrigens auch fürs KTWfahren) Sicherheitsschuhe der Klasse S3. Fürs Schnupperpraktikum wirds wohl keinen Zuschuß geben nur wenn du da im Angestelltenverhältnis bist. Frag mal bei der Wache nach, das ist überall anders geregelt. Bist du im Arbeitsverhältnis oder im vertraglich geregelten Praktikum (Bsp. Rett Ass Praktikum) muss der AG die Schuhe stellen. Im Zweifel gibts die immer mal günstig bei irgendwelchen Discountern oder im Internet.

Die Berufsgenossenschaft (zuständige Unfallversicherung) schreibt Schuhe der Klasse S2 vor. Die Dienste selbst verlangen aber i.d.R. S3.

Da ich nicht weiss, was für ein Praktikum Du meinst und auch Deinen Betrieb nicht kenne, weiss ich nicht, welche Zuschüsse es gibt.

Laut GUV R 2106 ist für den Krankentransport S2 vorgeschrieben - für Rettugseinsätze, die auch in Industrianlagen oder auf Baustellen vorkommen können jedoch S3. Das mag der Grund dafür sein, daß die Dienste eher gleich auf S3 gehen.

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@sachlich123

Die GUV R 2106 habe ich auch. Und sie formuliert wörtlich:

Zum Schutz vor Verletzungen durch Umknicken, Ausrutschen, Vertreten oder gegen mechanische oder chemische Einwirkungen sollen Versicherte auf Krankenkraftwagen Sicherheitsschuhe mindestens der Kategorie S 2 Typ B mit rutschhemmender Sohle tragen.

Das, was Du meinst, ist weiter formuliert:

Bei besonderen Gefährdungen, z.B. wiederholten Rettungseinsätzen auf Baustellen oder Industrieanlagen, sollte der Schuh eine höhere Durchtrittsicherheit gegen Stichverletzungen der Fußsohle durch Hineintreten in spitze Gegenstände haben. Dann ist ein Schuh S 3 geboten.

Das sind erstens widersprüchliche, zweitens unbestimmte und drittens nicht verpflichten formulierte Angaben.

Ich vermute, die BG meint Betriebssanbitäter auf Baustellen.

In jedem Falle geht die widersprüchliche Formulierung zu Lasten des Formulierenden, also der BG.

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@derdorfbengel

Ich hatte den Wortlaut der Formulierung des zweiten Abschnitts nicht im Kopf, nur die Essenz der Aussage. Wiederholte Rettungseinsätze auf Baustellen und in Industriebetrieben kommen aber im Rahmen von Arbeitsunfällen immer wieder vor - zumindest im öffentlich rechtlichen Rettungsdienst. Das mag schwammig formuliert sein, aber Formlierungen sind eine Sache - die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten ist wieder was anderes. Safety first. Deshalb war ich mit S2 nicht ganz einverstanden. Bei uns fährt keiner mit S2 und auch in keinem anderen Dienst, den ich kenne.

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@sachlich123

Ich hatte selbst gesagt, dass die Dienste den geforderten Standard durch eigene Anweisungen überschreiten. Bitte lies mein Statment noch mal. Es ist nicht sehr lang und überfordert eigentlich niemanden.

Ich war selbst auch erstaunt, zu sehen, dass die Anforderungen der BG niedriger sind. Aber in Punkte Sicherheit, Hygiene usw. sind die Rettungsdienst in der Tat sehr verantwortungsbewusst. Ihr vorauseilender Gehorsam ist eben sehr oft nicht gesetzlich gefordert, sondern entspringt eigenen Einstellungen.

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@derdorfbengel

Ich war nicht überfordert. In meinen Augen ist ein Gebot (Formulierung: "S3 ist geboten") schon verpflichtend und keine Empfehlung - die Formulierung ist zugegebenermaßen unglücklch gewählt, aber die Aussage, die dahinter steht ist in meinen Augen eindeutig und wird von den Diensten auch als verpflichtend gehandhabt. Du bist da scheinbar der Einzige, der das als unverbindliche Empfehlung ansieht.

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@sachlich123

Wo hätte ich Dich "überfordert" genannt? Was Du alles herausliest...

Ich lese einen Text mit rechtlichen Folgen mit den Augen des Juristen. Die Berufsgenossenschaft ist eine Behörde, die so genannte Verwaltungsakte erlässt, wenn sie entscheidet.

Wenn sie solche Richtlinien erlässt, sind das Texte mit rechtlichen Folgen, die nach Masstäben des Verwaltungsrechts (Sozialverwaltungsrecht genauer) zu bewerten sind.

Es gibt so genannte Muss-, Soll- und Kann-Bestimmungen. Weiter hat eine Norm (ein Rechtstext, der verpflichtet), bestimmt, also eindeutig, formuliert zu sein. Und es darf nicht mehrere Texte mit sich widersprechenden Aussagen geben.

Texte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eine Behörde nicht als Grundlage nehmen, später dem Bürger Leistungen mit der Begründung zu verweigern, sie hätten sich nicht an die Verpflichtungen dieser Texte gehalten.

Vereinfachendes Beispiel aus dem, was die Deutschen immer am Besten verstehen: wenn das Strassenverkehrsrecht formulieren würde: "Im Regelfall sollte man eigentlich am Besten nicht bei Rot über die Ampel fahren. Ausser wenn es unbedingt nötig ist", kann die Strassenverkehrsbehörde nicht behaupten, sie hätt eine klare Rechsgrundlage, dass die Bürger wüssten, dass sie bei Rot nicht über die Ampelkreuzung fahren dürften.

Die Sozialgerichtsbarkeit verlangt regelmässig bestimmte Formulierungen. Und dass keine Widersprüche auftreten.

Gerade mit den zwei widersprüchlichen Auflagen von S2 und S3 formuliert die Behörde einen erheblichen Widerspruch und eine Auslegungsbedürftigkeit der Richtlinie, mit der sie den Leser allein lässt. Man kann allerlei interpretieren, was die "häufigen Einsätze auf Baustellen" zu bedeuten haben. Wieviele von wieviel Einsätzen bedeuten eine Häufigkeit?

Meine Interpretation, dass hier Betriebssanitäter (die die BG betrieblicher Rettungsdienst nennt!) gemeint sind, liegt nahe.

Die BG hätte auch formulieren können: "Im öffentlichen Notfallrettungsdienst sind Schuhe der Klasse S3 zu verwenden".

Damit hätte sie nicht widersprüchlich, nicht auslegungsbedürftig fomuliert und statt einer Kann-Bestimmung ("sollte") eine Muss-Bestimmung geschaffen. Meines Erachtens ist die Formulierung "sollte" als zusätzliche Abschwächung von "soll" nämlich eine Kann-Bestimmung.

Die BG-Richtlinien sind voll von Empfehlungen, die Du immer an dieser Bestimmungsformulierung erkennen kannst.

Und da die BG'en Behörden sind, kannst Du sicher sein: die wissen, warum sie wie formulieren; die haben ihre Juristen, die insbesondere im Verwaltungsrecht geschult sind, denn das ist ihre tägliche Arbeitsroutine, in der sie zuhaus sind.

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@derdorfbengel

Und weil das alles so vage formuliert ist, gibts Beauftragte für Arbeitssicherheit, die das in meist recht langweiligen aber notwendigen Sitzungen so etwa zwischen 2-4 mal pro Jahr mit Vertretern der BG, Arbeitgebern, Arbeitsmedizinern und dem Betriebsrat diskutieren, verhandeln und schließlich gemeinsam festsetzen. Und was dort in diesen Gremien bestimmt wird ist verpflichtend und wird auch dokumentiert. Und glaub mir - Daß im Rettungsdienst, zumindest meines Wissens, überall S3 vorgeschrieben ist, hat seine Gründe. Die kann man zwar nicht im Internet raussuchen aber in den Dienstanweisungen der Organisationen, die den Rettungsdienst stellen.

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Hmm die Schuhe die das Personal dort hat sind von der Marke Haix also nehm ich an du benötigst auch solche mit der sicherheit s3