Privat-KFZ vom Polizisten mit (Magnet)Blaulicht aufrüsten?
Ein Polizeibeamter ist ja auch außerhalb der Dienstzeiten ein Polizist und muss schwerwiegende Verbrechen verfolgen.
Ich frage mich, ob ein Polizeibeamter sein sonst privates KFZ mit verstecktem Blaulicht und Martinshorn aufrüsten lassen darf, um eben im Falle der Verfolgung einer Straftat, die Sonder- und Wegerechte zu nutzen.
Vielleicht darf das nicht jeder Polizist aus dem mittleren Dienst, aber wie schaut es aus mit den Beamten im höheren Dienst? Dürfen die das?
Danke
5 Antworten
Es gab eine Zeit, da hatte ich tatsächlich mein Privatfahrzeug damit ausgerüstet. Ich musste jederzeit in der Lage sein, den Einsatzort zu erreichen. Rechtlich abgesegnet war es.
Allerdings ab es später die Möglichkeit, einen zivilen Dienstwagen auch privat zu nutzen, so dass die Aufrüstung meines eigenen Fahrzeugs obsolet wurde.
Fragen - ja, Antwort - nein.
Sagen wir mal so... ich war in allen möglichen (Führungs-)Bereichen tätig.
Hi, da dürften schon versicherungsrechtliche Gründe dagegen sprechen. Bei der normalen Haftpflichtversicherung ist nicht vorgesehen, dass man z.B. mit hoher Geschwindigkeit legal durch die Stadt braust.
Ein Dienstwagen hat keine Haftpflichtversicherung. Da würde im Fall eines Falles der Dienstherr (das Land, bzw. der Bund) die Ansprüche regeln.
Nein, darf man nicht.
Selbst die Streifenwagen für ,,Auf Streife“ und co sind nach dem Dreh nicht mehr deutlich als diese zu identifizieren, da der ,,Polizei“ Schriftzug abgeklebt wird und das Blaulicht mit einen Tuch überdeckt wird.
Nein das darf niemand. Sein eigenen PKW mit Blaulicht und Martinshorn auszustatten. Diese Ausrüstung dürfen nur Dienstfahrzeuge, sprich Polizeiautos haben (Zivil bzw Streifenwägen). Am privaten Auto hat das bei niemanden was zu suchen. Teilweise dürfen die Zivilfahrzeuge, wenn nötig von gewissen Beamten unter gewissen Voraussetzungen mit nach Hause genommen werden.
Nein, dürfen sie nicht, zumindest nicht ohne Genehmigung und Abnahme, weder im mD noch im hD, §§ 52 Abs. 3 Nr. 1, 70 Abs. 4 StVZO.
Darf ich fragen, wo du konkret eingesetzt warst?