Anhalten von Kfz durch Polizei außer Dienst?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi GerBra,

sofern der Polizeibeamte keine Gefahr für den Anzuhaltenden oder Dritte verursacht und keinen Verstoß gegen geltendes Recht begeht, welchen er NICHT durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtfertigen kann, kann er das Fahrzeug anhalten, wie er will.

Das mit dem Blaulicht ist, wie du schon richtig erkannt hast, im Regelfall nicht erlaubt.

Mehrfach Lichthupe betätigen finde ich zum Anhalten eines Fahrzeugs eher unpraktisch. Woher soll der wissen, was man von ihm will?

Überholen und Ausbremsen ist Quatsch. Das ist gefährlich und erweckt bei dem Anzuhaltenden wahrscheinlich eher den Eindruck, dass er überfallen wird oder Ähnliches.

Grundsätzlich ist dieses private Anhalten von Kfz eher schwierig und immer mit Gefahren verbunden. Die Meisten Polizisten haben da eher keine Lust drauf.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
GerBra2100 
Fragesteller
 14.08.2020, 09:00

Danke, dass das etwas schwierig ist mit nem Privatwagen hab ich mir schon gedacht

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Bis auf die private Haltekelle würde ich sagen stimmt es. Ein Polizist/Polizistin kann nicht nur außer Dienst jemanden Anhalten oder sonst wie tätig werden, Er oder Sie müsste es auch. Allerdings kommt das auf das evtl. Vergehen an, denn wie im regulären Dienst auch, gibt es für Polizisten/Polizistinnen Handlungs-und Ermessensspielraum.

Stelle dir mal vor das Er oder Sie außerhalb des Dienstes jedes Vergehen nachgehen müssten. Da kämen sie ja gar nicht zur Ruhe. Ich habe einen Polizei Hauptkommissar im Freundeskreis. Wenn wir mit dem mal unterwegs sind, käme er aus der Arbeit gar nicht heraus wenn er jedes Hupen, Falschparken und oder was auch immer verfolgen müsste. Das einzige was ich bis jetzt gesehen habe war als jemand auf einer Feier nach mehreren Hläsern Bier noch fahren wollte.

Da ist er dann eigeschritten obwohl er denjenigen nicht kannte und hat ihm unter Vorlage seines Dienstausweises den KfZ-Schlüssel abgenommen. Abgesehen davon gilt auch da die situationsbezogene Verhältnismäßigkeit. Sich selbst in Gefahr bringen muss sich niemand. Auf ein Ausbremsen bei hoher Geschwindigkeit käme also darauf an wie die Gefahr eingeschätzt werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sirius66  13.08.2020, 22:33
Ein Polizist/Polizistin kann nicht nur außer Dienst jemanden Anhalten oder sonst wie tätig werden, Er oder Sie müsste es auch. 

Nein, müsste er nicht.

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AlterHaudegen75  13.08.2020, 22:58
@Sirius66

Falsch, Muss Er oder Sie doch:

Im Paragraph 163 der Strafprozessordnung heißt es: ...... *1)" ....haben die Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich "Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten."

So ähnlich liest sich das im Polizeigesetz der einzelnen Bundesländer. Und so ähnlich wurde es mir dem Freund der Polizist ist auch Erklärt.

Heißt im Klartext: Bekommt Er oder Sie von etwas Kenntnis was im Sinne der Gesetze Verboten, Rechtswidrig usw. ist. MUSS Er oder Sie tätig werden. Falls nicht verstößt Er oder Sie selbst gegen Gesetze. Das wäre dann zum Beispiel Strafvereitelung.

Quelle: *1) Polizeidienstgesetz/Wikipedia

So ist mir das bekannt. Lasse mich aber wie immer gerne Korrigieren wenn jemand es besser weiß, irgendwelche Ergänzungen und oder Änderungen hat.

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Sirius66  14.08.2020, 08:13
@AlterHaudegen75

Das gilt für Straftaten. Nicht für Ordnungswidrigkeiten. Es MUSS also nicht zwingend IMMER.

Du widersprichst dir ja auch selbst. Im ersten Absatz schreibst du, ER MUSS, im nächsten revidierst du das.

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AlterHaudegen75  14.08.2020, 12:07
@Sirius66

Da gebe ich dir nach dem 3. Nachlesen tatsächlich Recht. Allerdings habe ich es so gemeint wie du es geschrieben hast, nämlich das da keine Ordnungswidrigkeiten zu zählen. Deswegen das Beispiel mit dem Falschparken usw.. Ich hätte das differenzierter Schreiben bzw. formulieren müssen. Nichtsdestotrotz habe ich heute früh extra noch einmal den Freund darauf angesprochen, da wir ohnehin für morgen noch was zu Klären hatten. Bis auf die missverständliche Formulierung stimmt es inhaltlich. Er hat da noch etwas mehr zu gesagt, aber da ich ja daraus keine Grundsatzdiskussion machen möchte, ist das eigentlich Unwichtig. Mir ging es nur darum die Bestätigung zu haben keinen Rotz geschrieben zu haben. Und bis auf eben diese Formulierung habe ich das nicht.

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Abgesehen davon, dass ich keines der Szenarien für wahrscheinlich halte, weil es gefährlich ist und der Polizist außer Dienst eben auch frei haben WILL, wäre es vom Delikt abhängig.

Für die meisten Verstöße hätte er gar keinen Beweis. Alles andere (TÜV, ABE oder so) kann er auch seiner Dienstelle mitteilen und die fangen den Fahrer dann irgendwo ab.

Gruß S.

Die einzige legale Chance ist das Ansprechen an einer roten Ampel, Vorzeigen des Dienstausweises und die explizite Anweisung rechts ran zu fahren und den Motor auszustellen.

Alles andere, was du hier angeführt hast, muß der VT nicht beachten, bzw. kann es straffrei ignorieren.

Hallo,

da liegst du leider falsch.

Ohne Uniform hat der im fließenden Verkehr nichts zu melden,aus dem ganz einfachen Grund,weil er als Vollzugsbeamter nicht erkennbar ist und somit selber zu einer Gefährdung des Straßenverkehres wird.

In Uniform , also wenn klar erkennbar ist, das es sich um einen Polizeibeamten handelt, reicht das Handzeichen "Halt" nach der StVO vollkomen aus.

peti12314  13.08.2020, 21:40

Achso... gut, die Jungs vom MEK haben dann auch nichts zu melden wenn sie gerade mal in einer Observation sind...

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OlafausNRW  14.08.2020, 13:58
@peti12314

In Zivil Nein.....da kann doch jeder kommen. wenn du Langeweile hast , kanst du ja Tante Gockel mal beschäftigen und nach den ganzen Urteilen suchen, die es dazu bereits gibt.

P.S.

Gaz neben bei bemerkt, die "Jungs" vom MEK (oder SEK) haben aus guten Gründen immer ihre "Klamotten" (Schutzwesten mit Großbuchstaben POLIZEI) dabei, weil die möchten nämlich auch nicht von den eigenen Leuten abgeknallt werden.

Ist nämlich auch nicht das erste Mal, das die ein Truppe von der anderen nix wußte...aber ein besorgter Mitbürger die 110 wählte und von schwer bewaffneten Terroristen murmelte.

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