Dürfen Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle meine Taschen durchsuchen?
Ich war heute auf dem Weg zur Arbeit.
Nicht zu schnell, kein Handy etc...
Hinter mir Lichthupe und kurz Blaulicht: Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Perso, Papiere bitte.
Die hatte ich im Kofferraum in einer Tasche.
als ich mein Portmonee suchte beugte sich einer der Beamten (für mich provokativ) über meine Tasche, in der ich Suchte, um zu schauen was darin ist.
Ich äußerte meinen Unmut und schilderte, dass ich das indiskret fände und man wenigstens fragen könnte.
Darauf erwiderte er, er könne jederzeit meine Tasche und meinen Kofferraum durchsuchen.
Hat er Recht? Ohne Richterlichen Beschluss.
10 Antworten
Ja, im Verdachtsfall darf er das. Und dein Gemurre hat dich verdächtig gemacht.
(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 27 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.
Was soll denn da ein Gericht? Das ist gesetzliches Handeln!
Da steht nur was von der Person.
Außerdem muss eine Gefahr für Leib und Leben bestehen.
Wenn du eine zufällig angehaltene Person nimmst, ist die Gefahr für Leib und Leben nicht zwingend gegeben, oder?
Wenn dann nichts gefunden wird und besagte Person Beschwerde einlegt, weil unangemessen in Ihre Grundrechte eingegriffen wurde, kann das durchaus auch vor Gericht landen.
Mit juristischen Formulierungen kennst du dich aus? Da steht "erforderlich scheint", was somit in das subjektive Ermessen des Polizisten gestellt wird. Ein Polizist darf sich jederzeit schützen, in dem er das Gegenüber nach Gefahrenquellen durchsucht. Das hier vom FS bemängelte Hineinblicken in die Tasche, in der der FS gerade herumkramt, ist mehr als klassisch für eine Gefahrenlage!
Aber ich murre doch erst nachdem er da reinschaut.
hab ich da so ne kurze Zündschnur?
hätte es Dich nicht geärgert?
Meines Wissens darf er das nicht, bin da aber auch nicht zwingend Profi.
Dein "Wissen" trügt. Der Polizist darf das, denn er ist gesetzlich dazu ermächtigt.
Nein dürfen sie nicht, außer es liegt tatsächlich eine Gefahrensituation vor. (Ich nehme mal an, die Tasche hatte nicht die Form eines Menschen und hat gezuckt)
Davon ist allerdings nicht auszugehen gewesen.
Polizisten sind ziemlich anmaßend, weil sie denken mit allem durch zu kommen.
Und du kannst das Beurteilen, ohne weitere Fakten zu haben? #Schleierfahndung
Polizisten sind ziemlich anmaßend, weil sie denken mit allem durch zu kommen.
Oder sie dürfen es tatsächlich und du hast nur keine Ahnung? Auch eine Möglichkeit...
Oder in dem Fall war es tatsächlich widerrechtlich. Aber das weißt du sicherlich nicht...
Gut das es für so etwas eine Gesetzeslage gibt, die das regelt :)
Und die ist eindeutig.
Genau wie du meiner Antwort entnehmen kannst: Die Polizei darf das unter Umständen. Es ist eben nicht immer alles so eindeutig, wie es im ersten Moment scheint, oder?
Naja, in diesem Fall schon 😅
Wobei ich auch sowas hatte, war nicht angeschnallt, weil ich Möbel 100 Meter weiter gefahren hab.
Das hat damit geendet, dass ich einen Drogentest machen musste, weil ich nicht angeschnallt war und die Polizisten frustriert sind, weil sie zu nix anderem als Verkehrskontrollen taugen.
Verkehrskontrollen sind die Kür im Streifendienst... nur da kann man sich von der breiten Masse abheben...
Deine Äußerung (oder vielleicht dein generelles Verhalten) kam ihn aus irgendeinem Grund verdächtig vor.
Wenn akuter Verdacht besteht, darf die Polizei deine Taschen kontrollieren.
Er darf schauen. Und er darf dabei auch den Hals recken. Da du sowohl Kofferraum als auch Tasche aufmachen musstest, um an deine Papiere zu gelangen (die er fordern darf), lieferst du ihm mehr Einblick, als er bei einer normalen Verkehrskontrolle hätte haben dürfen.
Wenn ihm nun dabei etwas komisch vorkommt, gibt ihm das auch mehr Handlungsspielraum.
Wenn du deine Papiere, dein Warndreieck und deinen Verbandskasten auf dem Beifahrersitz liegen hast, darf er weder die Öffnung des Handschuhfaches, noch des Kofferraums oder irgendeiner Tasche fordern.
Du hast ihm mehr gezeigt, als du müsstest und ihm alles freiwillig auf dem Silbertablett serviert. Dass er das nutzt, ist ihm nicht vorzuwerfen.
Gruß S.
Zeigt jemand bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle ein verdächtiges Verhalten, ändert das die Sachlage und gibt den Beamten andere Befugnisse. Darum wird alles genau beobachtet und mehr war es nicht.
Das hält vor keinem Gericht stand.