Darf die Polizei ohne Hinweis kontrollieren?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt darauf an, was du mit „ohne Hinweis kontrollieren“ meinst. Wenn wir bei der Polizei „Kontrolle“ sagen, sprechen wir in der Regel lediglich von der Überprüfung der Personalien im Hinblick darauf, ob diese Person z. B. beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist und polizeilich bereits in Erscheinung getreten ist. Das bedeutet noch lange nicht, dass wir die Person auch körperlich durchsuchen.

Dass die Polizei jemanden nicht durchsuchen darf, der sich ausweisen kann, ist ja schon vom rein logischen Verständnis her vollkommener Quatsch. Das würde ja heißen, dass jeder noch so kriminelle und bis an die Zähne bewaffneter Mensch nur einen Ausweis bei sich tragen muss und schon hat die Polizei keine Berechtigung mehr, ihn zu durchsuchen. Was wäre das denn bitte für eine Regel?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
ExAlki1024  06.02.2020, 23:20

Nur ohne Tatverdacht ... auch keine körperliche Durchsuchung ... soweit ich weiß ...

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Wann darf die Polizei ohne Grund Personen anhalten und befragen?

Eigentlich gar nicht. Die Polizei muss immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern. https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/was-darf-die-polizei-bei-einer-personenkontrolle?full=1

Sie dürfen dich also auch kontrollieren, wenn du zur falschen Zeit am falschen Ort bist!

Woher ich das weiß:Recherche

Im Prinzip ja.

Sie brauchen schon einen begründeten Verdacht um dich zu durchsuchen.

Außer an sog. "kriminalistätsbelasteten Bereichen" wie Bahnhöfe usw. Allerdings kann die Polizei solche Bereiche zum Teil selber festlegen.

Sie kontrollieren einfach, ob Du Dich ausweisen kannst.

Ja, die Polizeigesetze der Länder erlauben auch verdachtsunabhängige Kontrollen. Du mußt Dich also nicht verdächtig machen, kannst aber dennoch kontrolliert werden, beispielsweise in Bahnhofsbereichen etc. Als Grund dafür genügt unter anderem eine geänderte Kriminalitätsbelastung in der Umgebung - hat also mit der kontrollierten Person nichts zu tun.

Hallo, ich habe gehört, dass die Polizei keine allgemeine Personenkontrolle machen darf, wenn man sich ausweisen kann.

Dann hast du das falsch gehört. Du hast 500g Gras in der Tasche und hältst schnell den Ausweis hin, und schon darfst du nicht mehr kontrolliert werden? Finde den Fehler.

Die Polizei darf immer und überall kontrollieren.