Blaulicht auf dem Zivilen PKW?

12 Antworten

Von Experte Nomex64 bestätigt

Nein. Prinzipiell ist das für BF und FF nicht erlaubt. Um eine Sondersignalanlage auf einem Fahrzeug betreiben zu dürfen, muss diese in den Fahrzeugschein eingetragen sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Fur einen Mitarbeiter der BF besteht erst Recht kein Grund, auf dem privaten Fahrzeug eine solche zu betreiben, denn: entweder man hat Dienst (und fährt dann ein Dienstfahrzeug) oder keinen und hat dann mit der Feuerwehr nichts am Hut.

Die Fälle, dass Mitarbeiter der BF aus der Freizeit geholt werden, sind DERART gering, dass sie den Aufwand nicht lohnen. Wenn die Mitarbeiter der BF dann überhaupt erreichbar sind (was man in der Freizeit eigentlich nicht ist), bilden sie einen sehr nachrangigen Abmarsch, der so zeitverzögert kommt, dass eine Sondersignalfahrt keinen relevanten Vorteil bieten würde. Zuerst werden Einsätze von den in Dienst befindlichen Kollegen, dann der FF, dann nachkommenden Kräften der FF, dann überörtlichen Kräften abgearbeitet, bis dienstfreie Kräfte einbestellt werden. Schließlich ständen diese dann zu ihrem regulären Dienstbeginn nicht mehr zur Verfügung, also will diese Entscheidung wohl überlegt sein. Auch der Anfahrtsweg bei hauptamtlichen Kräften ist deutlich länger als bei den ehrenamtlichen Kollegen, weil man als Mitarbeiter der BF eben nicht auf eine schnelle Anfahrt angewiesen ist. Die anderen Mitarbeiter auf meiner Wachabteilung wohnen über ganz NRW verstreut, mit Anfahrtszeiten von zwei Stunden im maximalen Fall. Wir sind bloss fünf Kollegen, die in der Stadt leben, wo wir Dienst tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
peterobm  24.10.2021, 14:00

so schauts aus

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Nein... egal wer darf es nicht... aber hier macht das noch weniges sinn, weil man während der arbeitszeit ja seinen privat PKW gar nicht benutzt... es gibt genug dienstfahrzeuge/Einsatzfahrzeuge ... Man ist doch a uf der Wache und fährt von da aus los in den Einsatz

auch bei Freiwilligen Feuerwehren gibts das nicht, aber da kann es sein das die Wehrführung eine genehmigung für den Privat PKW hat, aber sonst keiner und ja, es kann sein das in kleinen Dorfwehren, tatsächlich leute privat die einsatzstelle anfahren, aber das ist ein anderes thema

Als Berufsfeuerwehrmann sollte man sich auskennen mit dem Gebrauch von Sonderrechten.

Nein. Du hast keine Sonderfahrrechte als privatperson.

iwaniwanowitsch  24.10.2021, 13:59

Das ist so gesagt falsch. Der Paragraph 35 StVO räumt Mitgliedern der FF und Mitarbeitern der BF sehr wohl Sonderrechte ein (Sonderfahrrechte gibt es nicht), nicht aber die Verwendung von Sondersignalanlagen.

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TremendousHeat  24.10.2021, 15:46

Sonderrechte haben Feuerwehrleute immer im Einsatz. Bei Freiwilligen Feuerwehrleuten beginnt der Einsatz mit dem Melder-Piepsen. Also haben sie auch im Privat-PKW bei der Anfahrt zur Wache schon Sonderrechte.

Sonderrechte haben aber nichts mit Blaulicht und Martin-Horn zu tun.

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nein, wie kommst darauf

bei einer Berufsfeuerwehr ist die Wache 24/7 ganzjährig besetzt, die haben keinen Anfahrtsweg.