Blaulicht an Zivilfahrzeug?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das entscheidet im Endeffekt die Zulassungsbehörde. In Ausnahmefällen wird bestimmten Personengruppen, beispielsweise hohen Führungskräften der Feuerwehr oder auch Notärzten die Berechtigung erteilt, in ihrem Privat-Pkw eine Sondersignalanlage verbauen und im Einsatzfall auch nutzen zu dürfen. Das muss dann entsprechend im Fahrzeugschein eingetragen sein.

Selbstverständlich wid diese Genehmigung nur im absoluten Ausnahmefall erteilt, denn sonst würde es schichtweg zu viele "Blaulichtautos" im Straßenverkehr geben.

Als Notarzt hat man in der Regel feste Dienstzeiten und während des Dienstes ein NEF oder einen NAW mit Fahrer, Funk und entsprechender Notfallausrüstung zur Verfügung. Dass ein Notarzt aus der Freizeit heraus alarmiert wird und dann mit dem Privat-Pkw direkt zur Einsatzstelle ausrücken muss, das kann sicherlich vorkommen, dürfte aber ziemlich selten der Fall sein. Da ist es in der Regel eher so, dass der (beispielsweise aufgrund eines unerwartet hohen Einsatzaufkommens) zusätzlich aus der Freizeit alarmerte Notarzt in normaler Fahrt seine Dienststelle/Rettungswache anfährt und dort dann reguläre oder Reservefahrzeuge besetzt - also so ähnlich wie bei ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, die mit ihrem Privat-Pkw die Wache anfahren und dann von dort aus mit Einsatzfahrzeugen ausrücken.

Die Nutzung von Blaulicht und Signalhorn ohne ausdrückliche Genehmigung und Eintragung ist streng verboten. Zum einen muss jede Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug eingetragen sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (und bei einem Unfall zahlt keine Versicherung, da das Fahrzeug gar nicht hätte bewegt werden dürfen). Zudem liegt ein Verstoß gegen §38 StVO vor, der mit einem Bußgeld geahndet wird, weitere und deutlich härtere Strafen können in Betracht kommen, wenn beispielsweise durch die Handlung eine Amtsanmaßung und/oder eine Straßenverkehrsgefährdung vorliegt.

Wenn Sie die entsprechende Erlaubnis dafür haben, dann nicht!
Ihr Wagen ist ja sicherlich auch nach Norm gekennzeichnet, bzw. Sie haben ja den Hinweis am Heck ...

Jan180105 
Fragesteller
 20.03.2020, 17:25

Dankeschön

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wurzlsepp668  20.03.2020, 23:48

bei uns fährt ein Notarzt, Privat-Pkw VW Passat. Nix Kennzeichnung Notarzt, NIX nach Norm gekennzeichnet .....

muß auch nicht, da bei einem Kreisbrandmeister / Kreisbrandinspektor / Kreisbrandrat auch nicht Feuerwehr auf dem Fahrzeug stehen muß

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