Blaulicht an Fahrrad montieren?
Hey, darf man als Rettungssanitäter bzw Helfer beim DRK Blaulicht montieren? Ich werde es nur im Notfall benutzen. Und wenn nein, welche Konsequenzen gibt es, wenn ich das tue? Also wie viele Jahre Gefängnis?
Ist dein Fahrrad ein offizielles Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes?
Ne, Privat.
10 Antworten
Selbst die Feuerwehr darf nicht mit blaulicht zur Dienststelle fahren, wenn sie gerufen wird. Die dürfen die Verkehrsrergeln überschreiten, solange sie keinen feährden, aber Blaulicht ist nicht erlaubt;)
Genaugenommen darf die Polizei auch nur mit Blaulicht zu einem Einsatz fahren, wenn die Leitstelle dafür grünes Licht gibt. Beim Krankenwagen ist das ähnlich. Die Leitstelle sagt, Blaulicht frei oder sowas. Wenn du jetzt privat Blaulicht hat, wer erteilt hier die Erlaubnis?
Schließlich ist das ein erheblicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Das stimmt!
Aber das wird auf einem Fahrrad NIE der Fall sein und hätte auch nicht seine Frage wirklich beantwortet.
Das mit dem Fahrrad habe ich auch nicht wirklich ernstgenommen.
Wenn du so viel Zeit hast, dass du bei einem Notfall mit dem Fahrrad anreisen kannst, kommt es auf die eine oder andere rote Ampel auch nicht mehr an.
Blaulicht im Straßenverkehr ist Fahrzeuggebunden. Sprich die Feuerwehr, Polizei, RTW, … dürfen eines drauf haben und es auch benutzen und über Rot fahren, etc.. —> Wegerechte*
Die Sonderrechte sind Personengebunden. Im Falle eines Einsatzes, darfst du über Rot fahren, allerdings ohne Gefährdung und du darfst andere Autofahrer nicht nötigen. Also kein Blaulicht, Lichthupe etc. Lediglich „Dachaufsetzer“ sind gestattet. —> Sonderrechte
Dementsprechend: Nein du darfst keine Blinklichter, Blaulichter oder sonstige Sachen verwenden. Nur den Dachaufsetzer. Leider.
Du darfst aber natürlich die eine Warnweste kaufen, wo Feuerwehr im Einsatz, oder so drauf steht. Dann sehen die Autofahrer dich besser und verstehen es ggf auch besser. Ich fahre auch mit dem Bike ins Gerätehaus weil es deutlich schneller geht als mit dem Auto… Außerdem bezweifle ich das dich irgendwer ernst nehmen wird im Straßenverkehr.
Hoffelntlich hab ich die Begriffe Sonder-/ Wegerechte nicht durcheinander gebracht 🙈
*Meineswissens bringt dir nur das Blaulicht alleine auch nichts, da die Wegerechte nur in Verbindung mit Blaulicht und Martins/Signalhorn gelten. Dementsprechend muss dir auch niemand Platz machen, wenn du nur Blaulicht an hast.
Das über rot fahren an einer Ampel fällt auch unter das Sonderrecht.
Das Wegerecht ssgt lediglich aus, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
Das Wegerecht kann nur unter benutzung vomln blauem Blinklicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden.
Selbstverständlich NICHT!
Amtsanmaßung, nicht lustig!
Blaulicht geht gar nicht, hatten wir erst diese Tage hier bei uns:
https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/art599,4793239
Bei Gefahr im Verzuge darf im Fahrzeug über das Blaulicht entschieden werden. Also ohne Freigabe durch die Zentrale.