Hausnotruf Blaulicht?

5 Antworten

Das ist prinzipiell so nicht zu beantworten. Als erstes müsste man wissen, welche Leistungen im Hausnotrufdienst deine Dienststelle anbietet: reiner Telefonservice oder Hilfeleistung vor Ort. Selst bei der Hilfeleistung vor Ort gibt es gravierende Unterschiede, welches Personal mit welcher Ausbildung und Ausstattung und mit welchem Fahrzeug wird geschickt? Die Leistungen sind grundverschieden.

Wann mit Sondersignalen gefahren wird hängt von der Gesetzeslage ab (siehe dazu P38 StVO), von den örtlichen Dienstvorschriften und von der Notrufinformation.

"Hausnotrufdienst" ist nirgends geregelt wie etwa der Rettungsdienst und kann allerorten verschiedenen aussehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kucken wir kurz in §52 StVZO, hm, nein darfst du nicht.

Denn Fahrzeuge das Hausnotrufdienst dürfen nicht mit Blauem Blinklicht ausgerüstet sein.

Nein, denn Fahrzeuge des Hausnotrufes, dürfen gemäß des §52 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nicht mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet sein, dass dürfen nur "Fahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet sind".

Selbst wenn das Fahrzeug über eine Sondersignalanlage verfügen sollte, so muss man zwischen den Sonderrechten nach §35 StVO und dem Wegerecht nach §38 StVO abtrennen. Sonderrechte, stehen nur den Fahrzeugen des Rettungsdienstes zu (§35 Absatz 5a StVO), Wegerecht ist nicht an eine Institution sondern an "Umstände" gebunden, so heißt es in §38 StVO "darf nur verwendet werden, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und bedeutende Sachwerte zu erhalten". Somit ist es durchaus möglich, dass ein Fahrzeug Wegerechte beanspruchen darf, sich aber dennoch an die Vorschriften der StVO zu halten hat, zum Beispiel vor roten Ampeln anhalten muss, obwohl es mit Sondersignalen fährt, da ihm keine Sonderrechte zustehen. Dies ist zum Beispiel bei den Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe der Fall, diesen, stehen im Einsatz zwar Wegerechte zu, jedoch keine Sonderrechte, somit, fahren Sie zwar mit Blaulicht, müssen jedoch die StVO einhalten. Dass klingt zunächst zwar äußerst unlogisch und irritiert die anderen Verkehrsteilnehmer, wenn ein "Blaulichtfahrzeug" vor einer roten Ampel anhält, ist rechtlich gesehen aber genau so der Fall. Gleiches, würde auch für den Hausnotruf gelten, Wegerecht ja, Sonderrechte jedoch NEIN.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
iwaniwanowitsch  08.06.2021, 13:20

Diese Fahrzeuge sind ja nicht als "Hausnotrufdienst" zugelassen, sondern dürfen die Sondersignalanlage aufgrund ihrer Verwendung im medizinischen Transportdienst, dem Katastrophenschutz oder Rettungsdienst führen. Und sobald der Mitarbeiter eine Qualifikation als RH besitzt, ist er Mitarbeiter des Rettungsdienstes.

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Rollerfreake  08.06.2021, 14:07
@iwaniwanowitsch

Okay, dass halte ich für juristisch "dünnes Eis". Unser Dozent hat uns damals gelehrt, dass der Hausnotruf keine Sonderrechte in Anspruch nehmen kann, unabhängig von der Qualifizierung. Seine Mitarbeiter können zwar zum Rettungsfachpersonal gehören, jedoch ist er dadurch nicht Bestandteil des Rettungsdienstes sondern nur dann, wenn er eben auch im Rettungsdienst beschäftigt ist. Unser Dozent hat es uns damals so erklärt: "ein Fahrzeug des Rettungsdienstes im Sinne von §35 Absatz 5a StVO, ist ein Fahrzeug, das im Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen oder Notarzteinsatzfahrzeug anerkannt ist und gemäß dem jeweiligen Landes- Rettungsdienstgesetz personell besetzt ist". Demnach, sind Sonderrechte in der Funktion als Hausnotruffahrzeug ausgeschlossen, da bringt es auch nicht's, wenn das Fahrzeug z.B. dem Katastrophenschutz angehört weil der Verwendungszweck in diesem Falle eben nicht der Kat- Schutz sondern der Hausnotruf ist.

Mfg

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iwaniwanowitsch  08.06.2021, 14:17
@Rollerfreake

Was ist denn mit Fahrzeugen des medizinischen Transportdienstes?

Also Mal ein paar Hintergründe:

Zu meiner Zeit im FSJ war es üblich, dass Hausnotrufeinsätze tagsüber einfach von einer grade greifbaren KTW-Besatzung gemacht wurden. Nachts wurden sie entweder vom KTW (wenn der nachts in Dienst war) oder einem Mitarbeiter mit einem PKW oder MTF mit Notfallrucksack erledigt. Dieser PKW oder diese MTF führte ebenfalls eine Sondersignalanlage mit, weil sie eigentlich Fahrzeuge der MTD oder KatS waren.

Mit Sondersignal wurde bei gedrücktem Knopf und keinen Kontakt oder nur Hilferufen gefahren oder wenn sowieso ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes dazu bestellt wurde (je nach Notrufinformation, also Luftnot, Thoraxschmerz, Bewusstlosigkeit etc), natürlich nicht jede gefallene Omi oder Tagestastenkontrolle, nur in Ausnahmefällen. Da das ja dann durch einen KTW abgewickelt wurde, ist das doch rechtlich sauber.

Auch heute ist es so, dass zwei Organisation hier im Stadtgebiet je nach Notrufinformation mit Sondersignal kommen. Die eine weiter mit KTWs, die andere mit normalen PKWs.

Nebenbei: ich würde nie einen Hausnotrufdienst buchen, der ausschließlich ohne Sondersignal fährt. Ich habe nichts davon, dass der Schlüssel 30 Minuten braucht und der dazu bestellte RTW schon seit 20 Minuten im Flur steht oder dann doch wieder die Tür aufgeknackt wird.

Rechtlich würde ich das ganze Mal unter "rechtfertigendem Notstand" abwickeln. Ich habe die Möglichkeit, ein Gesetz zu übertreten, um größere Schäden abzuwenden.

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Rollerfreake  08.06.2021, 15:12
@iwaniwanowitsch

Naja, man muss unterscheiden. Ich habe ja nie gesagt, dass ein Hausnotruf kein WEGERECHT nach §38 StVO in Anspruch nehmen kann. Wegerechte hat er unter den in §38 StVO genannten Voraussetzungen definitiv: "um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden", demnach hat er auch das Recht, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen eine Sondersignalanlage zu benutzen, um sein Wegerecht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern durchzusetzen. Wegerechte sind nicht an eine Instututuion sondern an einem bestimmten Zweck gebunden. SONDERRECHTE nach §35 StVO sind hingegen an eine bestimmte Institution UND an einen bestimmten Zweck gebunden. Da der Hausnotruf in §35 StVO nicht genannt ist, stehen ihm auch keine Sonderrechte zu. FAZIT: der Hausnotruf darf mit Sondersignal fahren (Wegerecht), muss sich aber dennoch an die Vorschriften der StVO halten, da ihm keine Sonderrechte zustehen. Dass klingt natürlich im ersten Moment paradox, ist aber so, Sonder- und Wegerechte werden zwar meist gemeinsam in Anspruch genommen, sind jutistisch betrachtet aber zwei voneinander abgetrennte Rechte.

Die gleiche Rechtslage gilt u.a. für Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe und auch für Helfer vor Ort/ First- Responder- Fahrzeuge, auch sie haben Wegerechte und demnach Sondersignal aber dennoch KEINE Sonderrechte. Einen MTD gibt es hier z.B. auch nicht, wird alles per KTW abgewickelt, denn damit hat man sicher ein "Fahrzeug des Rettungsdienstes" und somit auch Sonderrechte. Nach meiner Literatur, kann man sich auf den "rechtfertigenden Nostand" nur dann berufen, wenn es sich um einen Notarzteinsatz handelt, nicht bei einer alleinigen RTW- Indikation. Die Gerichte sind was Abweichungen von der StVO aufgrund Notstand angeht wohl sehr streng.

Mfg

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iwaniwanowitsch  08.06.2021, 16:47
@Rollerfreake

Naja, ich fasse den Hausnotrufdienst in diesem Falle ja Mal unter der Bezeichnung Rettungsdienst zusammen. Sicherlich besteht da ein gewisser Spielraum.

First Responder fahren wir hier ganz normal mit Löschfahrzeugen, demnach besteht da keinerlei Diskussionspielraum.

Einen MTD gibt es hier z.B. auch nicht, wird alles per KTW

Wie? Sämtliche Fahrten des medizinischen Transportdienstes wickeln KTWs bei euch ab? Die zig hunderte Labortouren, Konservenfahrten 😳 wow, noch nie gehört.

Naja, im P34 StGB steht nichts von einer Differenzierung hinsichtlich der Anwendung im RD, kannst du das etwas genauer erläutern?

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Rollerfreake  08.06.2021, 17:07
@iwaniwanowitsch

Ja, alles per KTW statt MTD. Hier gibt es viele private Dienstleister im qualifizierten Krankentransport, diese haben sowohl KTW's über die ILS als auch KTW's, welche intern disponiert werden. Viele Krankenhäuser haben hier Verträge mit diesen privaten Dienstleistern, nahezu sämtliche Laborfahrten, werden von deren internen KTW's durchgefüht. Die Konservenfahrten, werden üblicherweise mit den über die ILS disponierten KTW's abgewickelt.

Zum Notstand: nein, im Paragraphen steht davon natürlich nicht's drinnen aber es ist ja immer der Fall, dass die Paragraphen durch die Rechtsprechung der Gerichte ausgelegt werden. In meinem Lehrbuch steht halt drinnen, dass es Urteile gibt die besagen, dass StVO Abweichungen aufgrund re. Notstandes nur bei einem Notarzteinsatz zulässig sind.

Mfg

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iwaniwanowitsch  08.06.2021, 17:29
@Rollerfreake

Ah okay. Wieder Mal Infos, die mir neu waren, aber muss man ja alles Mal gehört haben.

Puh, das mit der Rechtssprechung bezüglich dem P34StGB finde ich tatsächlich Recht diskussionswürdig, aber da weder du noch ich die Gesetze machen, kann da ja keiner von uns beiden dran ändern.

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Rollerfreake  09.06.2021, 18:01
@iwaniwanowitsch

Ja, §34 StGB ist halt eine Abwägung von Rechtsgütern und keine "Dürfens- Erlaubnis" wie beispielsweise die Sonderrechte im Sinne von §35 StVO.

Bei einer Rechtsgüterabwägung werden halt Güter/ Interessen gegeneinander abgewogen und im Gesetzestext heißt es ja auch "des Grades der ihnen drohenden Gefahren". Es wird bei Verkehrsübertretungen aufgrund rechtfertigenden Notstandes immer das potentielle Unfallrisiko und somit die potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer gegen den medizinischen Zustand des Patienten abgewogen. Geht es beispielsweise um eine isolierte Extremitätenfraktur, so steht diese in der Rechtsgüterabwägung hinten an, da sie nicht vital bedrohlich ist, das Unfallrisiko jedoch hoch ist. Geht es hingegen aber um z.B. einen reanimationspflichtigen Patienten, Bewusstlosigkeit oder eine Anaphylaxie, also um die klassischen Notarzteinsätze, so ist der Grad der Gefahr für den Patienten natürlich äußerst hoch (wenn nicht rechtzeitig medizinische Hilfe eintrifft Tod oder schwere gesundheitliche Folgeschäden) und somit steht hier der Patient in der Abwägung der gegenseitigen Interessen vorne an und die StVO "darf" überschritten werden.

Mfg

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iwaniwanowitsch  09.06.2021, 20:41
@Rollerfreake

Deiner Argumentation nach wäre der klassische Rettungswagen-Einsatz (mit Sondersignal ohne Notarzt-Beteiligung) gesetzwidrig.

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Rollerfreake  09.06.2021, 22:16
@iwaniwanowitsch

Nicht meine Agumentation, die der Gerichte :-). Der Unterschied liegt eben darin, dass der RTW- Einsatz auf Sonderrechten beruht und das Andere eben auf dem Notstand.

Mfg

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Blaulichtfahrten, oder besser Fahrten mit Sondersignal, sind wirklich kein reines Vergnügen. Du fährst mit hoher Geschwindigkeit durch die Stadt, mußt also viel aufmerksamer sein als mit einem PKW. Jederzeit kann ein Fußgänger auf die Straße laufen, der das Signal nicht gehört hast. Du kannst auch nicht einfach über rote Ampels brettern sondern mußt auch hier abbremsen und auf Fahrzeuge achten, deren Fahrer vielleicht unaufmerksam sind und bei (für sie) grün in die Kreuzung einfahren. Und wenn es dann zum Unfall kommt, trägst Du trotz Sondersignal eine Teilschuld.

Nein, der Hausnotruf kommt nicht mit blaulicht.

iwaniwanowitsch  08.06.2021, 13:11

Die Aussage ist prinzipiell falsch.

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