Darf Ich mit Blaulicht fahren?

3 Antworten

Nein, dass darf man nicht. In §52 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist eindeutig gesetzlich geregelt, an welchen Fahrzeugen eine Sondersignalanlage rechtmäßig intalliert sein darf. Privatfahrzeuge von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren, gehören hier eindeutig nicht dazu!. Eine Sondergenehmigung erhalten ausschließlich Führungskräfte, wobei diese in der Regel einen zivilen PKW haben, der offiziell über die Feuerwehr läuft, von den Führungskräften aber privat im Alltag genutzt wird.

Desweiteren, ist strikt zwischen den Sonderrechten nach §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Wegerecht nach §38 StVO zu trennen. Sonderrechte stehen den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren im Alarmfall auf der Anfahrt zum Gerätehaus durchaus zu. Sonderrechte befreien von den Vorschriften der StVO und bedürfen nicht zwingendermaßen einer Signalgebung, sie sollen nach der Verwaltungsvorschrift von (rechtmäßig) damit ausgestatten Fahrzeugen lediglich durch die Verwendung von Sondersignalen kenntlich gemacht werden. §35 Absatz 8 StVO schränkt die Sonderrechte jedoch wieder ein, darin heißt es "Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden". Mit dem privaten PKW ohne Sondersignale kommt also im Regelfall kaum mehr als eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht, du dürftest nicht über eine rote Ampel fahren, da du andere Verkehrsteilnehmer damit massiv gefährden würdest (Ausnahme eventuell in der Nacht um 3.00 Uhr, wenn die Kreuzung gut einsehbar ist und du dich in Schrittgeschwindigkeit ganz vorsichtig hineintastest).

Wegerechte nach §38 StVO, bedürfen zwingendermaßen einer Signalgebung und zwar immer blaues Blinklicht und Einsatzhorn in der Kombination!. Blaues Blinklicht alleine dient "lediglich" der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer/innen bei Einsatzfahrten, gibt jedoch alleinig niemals Wegerecht, man hat also keinen Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmer/innen alleine durch die Verwendung von Blaulicht.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Blaulicht und Martinshorn sind nur an Einsatzfahrzeugen zulässig. Dein Privatfahrzeug darfst du damit NICHT ausrüsten.

Sani12421 
Fragesteller
 25.07.2021, 21:03

Also auch kein Mobiles Blaulicht nur wenn ich zur Anfahrt in die Wache fahre.

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peterobm  25.07.2021, 21:05
@Sani12421

nur wenn das Blaulicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist ....

das ist es bestimmt nicht, also NEIN

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peterobm  25.07.2021, 21:23
@NaIchHalt09

nicht unbedingt, ein Freund von mir in führender Position beim DRK war eine Sondersignalanlage in seinem Privatpkw eingetragen. so brauchte er nicht erst zur Station um sich dort ein entsprechendes Fahrzeug zu holen, viel Zeit gespart.

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NaIchHalt09  25.07.2021, 21:25
@peterobm

Echter Privatwagen oder "Firmenwagen mit 1%-Regelung"? Ersteres würde ich dann doch als sehr ungewöhnlich betrachten.

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peterobm  25.07.2021, 21:27
@NaIchHalt09

da bin ich überfragt, war auf jeden Fall nicht als DRK-Einsatzfahrzeug zu erkennen. Keine Beschriftung nix. Blaulicht als Magnetfuß

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Hallo!

Nein, das darfst du nicht. Du kannst zwar von §35 der StVO Gebrauch machen, wenn du in deinem Privatfahrzeug auf dem Weg zur Wache bist, aber nicht von §38 der StVO. Sonderrechte und Blaulicht nutzen sind unterschiedliche Dinge!

LG