Darf Ich mit Blaulicht fahren?
Hallo,
Da ich demnächst ehrenamtlicher Feuerwehrmann werde und ich etwas weiter von der Feuerwache Weg wohne stellt sich mir nun die Frage, darf ich das Blaulicht und Martinshorn nutzen wenn ich einen Einsatz habe, wo z. B Menschenleben in Gefahr ist?
3 Antworten
Nein, dass darf man nicht. In §52 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist eindeutig gesetzlich geregelt, an welchen Fahrzeugen eine Sondersignalanlage rechtmäßig intalliert sein darf. Privatfahrzeuge von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren, gehören hier eindeutig nicht dazu!. Eine Sondergenehmigung erhalten ausschließlich Führungskräfte, wobei diese in der Regel einen zivilen PKW haben, der offiziell über die Feuerwehr läuft, von den Führungskräften aber privat im Alltag genutzt wird.
Desweiteren, ist strikt zwischen den Sonderrechten nach §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Wegerecht nach §38 StVO zu trennen. Sonderrechte stehen den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren im Alarmfall auf der Anfahrt zum Gerätehaus durchaus zu. Sonderrechte befreien von den Vorschriften der StVO und bedürfen nicht zwingendermaßen einer Signalgebung, sie sollen nach der Verwaltungsvorschrift von (rechtmäßig) damit ausgestatten Fahrzeugen lediglich durch die Verwendung von Sondersignalen kenntlich gemacht werden. §35 Absatz 8 StVO schränkt die Sonderrechte jedoch wieder ein, darin heißt es "Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden". Mit dem privaten PKW ohne Sondersignale kommt also im Regelfall kaum mehr als eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht, du dürftest nicht über eine rote Ampel fahren, da du andere Verkehrsteilnehmer damit massiv gefährden würdest (Ausnahme eventuell in der Nacht um 3.00 Uhr, wenn die Kreuzung gut einsehbar ist und du dich in Schrittgeschwindigkeit ganz vorsichtig hineintastest).
Wegerechte nach §38 StVO, bedürfen zwingendermaßen einer Signalgebung und zwar immer blaues Blinklicht und Einsatzhorn in der Kombination!. Blaues Blinklicht alleine dient "lediglich" der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer/innen bei Einsatzfahrten, gibt jedoch alleinig niemals Wegerecht, man hat also keinen Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmer/innen alleine durch die Verwendung von Blaulicht.
Mfg
Blaulicht und Martinshorn sind nur an Einsatzfahrzeugen zulässig. Dein Privatfahrzeug darfst du damit NICHT ausrüsten.
nur wenn das Blaulicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist ....
das ist es bestimmt nicht, also NEIN
Eingetragen werden kann es eh nur bei Fahrzeugen der bekannten Behörden und Hilfsorganisationen.
nicht unbedingt, ein Freund von mir in führender Position beim DRK war eine Sondersignalanlage in seinem Privatpkw eingetragen. so brauchte er nicht erst zur Station um sich dort ein entsprechendes Fahrzeug zu holen, viel Zeit gespart.
Echter Privatwagen oder "Firmenwagen mit 1%-Regelung"? Ersteres würde ich dann doch als sehr ungewöhnlich betrachten.
da bin ich überfragt, war auf jeden Fall nicht als DRK-Einsatzfahrzeug zu erkennen. Keine Beschriftung nix. Blaulicht als Magnetfuß
Hallo!
Nein, das darfst du nicht. Du kannst zwar von §35 der StVO Gebrauch machen, wenn du in deinem Privatfahrzeug auf dem Weg zur Wache bist, aber nicht von §38 der StVO. Sonderrechte und Blaulicht nutzen sind unterschiedliche Dinge!
LG
Also auch kein Mobiles Blaulicht nur wenn ich zur Anfahrt in die Wache fahre.