Blickwechsel 15. September 2021
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Martinshorn & Co. grundsätzlich einsetzen?

2 Antworten

Fahrzeuge von Behörden und Organsiationen mit Sicherheitsaufgaben, BOS, können Blaulicht und Signalhorn dazu einsetzen, sich freie Bahn zu schaffen. Dies wird in §35 und 38 StVO geregelt. Dabei dürfen diese Fahrzeuge im Einsatzfall Sonderrechte in Anspruch nehmen, sich also über die Regeln im Straßenverkehr hinweg setzen. Allerdings können sie nur durch die Verwendung von Blaulicht und Signalhorn gemeinsam Wegerechte in Anspruch nehmen, sprich: Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich Platz zu schaffen. Jetzt könnte man denken: Nachts ist da ja keiner, wer soll denn da den Weg frei machen? Da kann man zumindest das Horn doch aus lassen. Aber was, wenn dann doch einer rückwärts aus einer Einfahrt kommt?

Ein bisschen ist es von Landkreis zu Landkreis verschiedene Auslegung. Hier bei uns gab es eine Dienstanweisung bei der Feuerwehr, dass ausschließlich immer mit Licht und Ton gefahren werden muss. Bei anderen Organisationen wurde es anders gehandhabt. Ob es dazu inzwischen eine bundesweit einheitliche Regelung gibt, wüsste ich ehrlich gesagt nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Weil es immer noch möglich ist das sich andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger auf der Straße befinden könnten.