Es gibt für viele Wirkstoffe einen Gewöhnungseffekt, ja. Die gleiche Dosis eine Mesikaments wirkt dann mit der Zeitnimmer schlechter. Der Körper verstärkt die Abbau-Mechanismen oder regelt die Rezeptoren für das Medikament in Zahl oder Wmpfindlichkeut runter. Daher werden bestimmte Medikamente ab und an mal umgestellt - oder eben in der Dosis erhöht. Im Falle der Schmerzmittel ist dieser Effekt insbesondere bei den Opiaten, also starken Schmerzmitteln sehr ausgeprägt. Andere Medikamente sind sehr viel weniger betroffen, im Falle der Schmerzmittel z.B. die NSAR, also sowas wie Ibuprofen oder Diclofenac.

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Ja, die T-Wellen scheinen in diesen Uhr-EKGs immer etwas hoch, was aber an der Ableitung liegt (die Uhr ist ja nur am linken Handgelenk, also eine unipolare Ableitung). Da kann man beim besten Willen nichts schlimmes draus sehen. Diese EKGs taugen wenn nur zur Rhythmusanalyse, aber da tatsächlich ganz gut. Zur Diagnose der Erregungsausbreitung oder -rückbildung taugen sie nicht. Und dein Rhythmus ist nach der Uhr durchaus in Ordnung 🙃

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Grundsätzlich muss man natürlich vorsichtig sein, denn niemand von uns hier war in der Situation dabei und kann alles genau nachvollziehen.

Aber: tatsächlich gilt die Schweigepflicht nicht erst ab Volljährigkeit, sondern ist mit der Einsichtsfähigkeut und Reife gekoppelt. Eine 17jährige ist als ausreichend geistig reif einzuordnen, um die meisten sie betreffenden Dinge gut einschätzen zu können. Das bedeutet, dass insbesondere bei einer expliziten Bitte einer Patientin, einem Erziehungsberechtigten nichts von der Situation zu erzählen, die Ärztin beim Fehlen von anderslautenden Gründen tatsächlich dazu verpflichtet wäre, dem Elternteil auch wirklich nichts zu sagen. Klar, man muss dann klären warum die Minderjährige das so möchte - ist es einfach nur, weil man sich nicht gut versteht oder muss die Patientin womöglich irgendwelche Repressalien zu Hause befürchten? Gerade im gynäkologischen Setting ist das ausgesprochen sensibel und erfordert von den Ärzten eine extreme Fürsorge ihrem Patienten gegenüber. Letzten Endes ist es aber fast egal, warum die Patientin das nicht will - sie will es eben nicht. Die einzige Ausnahme, die Schweigepflicht bei Minderjährigen zu brechen (neben fehlender geistiger Reife) wäre, wenn es für die Fürsorge für die Patienten notwendig ist. Sprich liegen bei den Patienten selbstschädigende Verhaltensweisen oder ähnliches vor, wogegen die Eltern Vorgehen müssten im Sinne ihrer elterlichen Fürsorge, dann muss die Schweigepflicht gebrochen werden im Sinne des Patienten (und dann MUSS sie gebrochen werden).

Auf deinen geschilderten Fall bezogen, ist die Sache vermeindlich recht klar: die Ärztin hat erheblich falsch gehandelt. 1. muss unter keinerlei Umständen ein Erziehungsberechtigter bei einer Untersuchung dabei zu sein, wenn die Patientin das nicht will. Das hat neben der Schweigepflicht auch noch mit Anstand zu tun. Zweitens muss die Erziehungsberechtigte nicht zwingend informiert werden, erst recht nicht, wenn die Patientin es nicht will. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es für das Wohl der minderjährigen Patientin erforderlich ist.

Man muss beachten, dass es für kannst du nicht immer leicht ist. Wenn man nicht sagt, macht man sich angreifbar, weil man eventuell wichtige Informationen nicht weitergegeben hat, sagt man was, unterläuft man eventuell die Schweigepflicht. Fakt ist, dass die Eltern meistens die mächtigeren sind-sie sind die, die die Anwälte anrufen, sich bei der Klinikleitung beschweren und so weiter. Und schlussendlich ist es für einen Arzt immer einfacher, die Informationen über den Minderjährigen Patienten an dessen Eltern weiterzugeben, da in 95% der Fälle da keinen Konflikt besteht und man sich in den restlichen Fällen vermutlich damit herausreden kann, dass es für das Wohl des Kindes in diesem Moment die richtige Entscheidung war. Denn auch wenn das nicht stimmt, so ist es in dem Moment (so kann man sich jedenfalls rausreden) immer eine Einzelfallentscheidung und da kann man sich ja mal vertun. Schlussendlich ist dieses Verhalten aber einfach nicht richtig. Gerade in sensiblen Bereichen wie der Gynäkologie darf sowas eigentlich nicht passieren. Dies aber wie gesagt vor dem Hintergrund dessen, dass wir die genaue Situation nicht kennen, die Patienten nicht kennen, die Eltern nicht kennen und auch nicht wissen, wie wer mit wem geredet hat die rechtlichen Grundlagen habe ich dir hier erzählt.

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Damit hast du nicht wirklich Faktoren, die eine erhöhte Krebswahrscheinlichkeit bedingen.

Familiäre Vorbelastung wäre noch interessant. Es gibt Krebsarten, bei denen eine genetische Prädisposition besteht (z.B. bestimmte Brustkrebs-Arten). Wenn also.eine familiäre Häufung vorliegt, wäre das Risiko für diese Art Tumor auch bei dir erhöht. Von deinem Lebensstil her aber wohl eher nicht. Ich gehe dabei mal davon aus, dass du nicht im Übermaß Chemikalien, Sonnenlicht und irgendwelchen anderen Strahlungsformen ausgesetzt bist.

Wenn keine familiäre Vorbelastung besteht, hast du lediglich das allgemeine Risiko...

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Das kann je nach OP, die gemacht werden soll, durchaus ein Problem sein. Entsprechend empfiehlt sich, direkt am Montag Rücksprache zu halten, nicht erst am OP -Tag (wegen der Planung). Der Chirurg wird hier in letzter Instanz entscheiden, daher eher da anrufen. Dem Anästhesisten ist das ziemlich egal.

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Hier könnten wir natürlich ganze Bibliotheken füllen mit Text... also, wie du schon selber festgestellt hast, ist das Hauptgeschäft der Internisten nicht das gleiche wie der Chirurgen. Die einen operieren, die anderen behandeln Funktionsstörungen der Organsysteme. Entsprechend sind Chirurgen häufiger im OP zu finden, Internisten eher weniger, dafür gibt es bei denen Funktionsdiagnostik (Endoskopie, Herzkatheter).

Die Arbeit auf den Stationen hingegen ist relativ ähnlich. Es werden Angehörigengespräche geführt, Telefonate mit den Hausärzten, es werden Briefe geschrieben, Medikamente verordnet. Natürlich gibt es Unterschiede, so ist auf den internistischen Stationen eine medikamentöse Einstellung verschiedener Krankheiten häufiger als bei den Chirurgen, während dort so etwas wie Verbandwechsel und Schmerztherapie häufiger sind.

Während das Wissen eines Chirurgen hauptsächlich auf die Besonderheiten seines Fachs konzentriert ist, sprich die Anatomie des Menschen die Lage von Blutgefäßen, Nerven und Muskeln, Blutgerinnung und so weiter sowie die gesamten operativen Techniken, hat der Internist eine wesentlich breitere Ausbildung im Bereich der Krankheiten der Organe. Manche Internisten sind sogar auf ein einziges Organsystem spezialisiert, wie die Kardiologen oder die Nephrologen. Natürlich gibt es auch auf ein spezielles System spezialisierte Chirurgen, beispielsweise sind Neurochirurgen auf Gehirn und Wirbelsäule spezialisiert, Herzchirurgen auf... na, kannst du es raten? Wobei, die machen oft auch Gefäße und Lunge mit. Spezialisierungen gibt es also überall. Aber noch mal, Chirurgen können alles operieren, Internisten wissen von allen Organen die Funktionsweisen und sind prädestiniert dafür, diese mittels medikamentöser Therapien wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Grundlagen des jeweils anderen kann natürlich jeder, auch ein Internist kann eine kleine Wunde nähen und ein Chirurg kann einem Patienten mit Bluthochdruck ein Medikament dagegen geben.

Dass ein Internist von seiner Ausbildung im Privatleben mehr hat, denke ich schon. Die üblichen alltagserkrankungen sind ja in der Regel internistische Erkrankungen. Außerdem sind Internisten wie Allgemeinmediziner und Anästhesisten auch mit ihrem Wissen so breit aufgestellt dass sie zu allem irgendwie etwas dazu sagen können. Sich selbst behandeln wird ein Internist wahrscheinlich aber trotzdem nicht, da ist man doch immer noch auf die Meinung eines Außenstehenden angewiesen sowie natürlich diverse Untersuchungen, die man an sich selber immer etwas schlecht machen kann.

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Oje

Also, in dem Bild oben schaut man von UNTEN auf eine rechte Hand, also in die Handfläche. Die Nerven der Hand sowie die Arterien laufen auf dieser Seite und sehr tief im Gewebe in die Hand. Das untere Bild ist der HANDRÜCKEN einer linken Hand. Hier kann man keinen einzigen Nerv und keine Arterie sehen. Schon gar nicht auf der Haut. Wie gesagt, die liegen alle sehr tief drinnen, nah am Knochen. Das geschlängelte Gefäß zwischen den Pfeilen ist eine oberflächlich verlaufende Vene...

Anatomische Zeichnungen sind in der Regel immer Schnittbilder. Sie zeigen keine Oberflächenstrukturen, sondern die Anatomien in der Tiefe. Wenn die Hautoberfläche gezeigt werden soll, wird sie auch so dargestellt...

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In den Leitlinien zur Ersten Hilfe bzw. zur Wiederbelebung ist es empfohlen, den Oberkörper des Patienten frei zu machen. Tatsächlich ist das Recht wichtig, da dicke Pullover oder Jacken die Effektivität der Herzdruckmassage verschlechtern und durch rutschigen Stoff kann die Hand schnell vom Druckpunkt verrutschen. Auch das wäre ungünstig. Entsprechend ja, es kann durchaus gut sein, dass die Brüste einer Patientin sichtbar sind. Aber das wird der Patientin egal sein... sie ist in dem Moment nämlich tot. Dennoch werden Rettungskräfte natürlich auf Pietät achten und den Einsatzort abschirmen.

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Der Wert ist durchaus auffällig und bedarf weiterer Beobachtung oder Abklärung. Wenn man allein die GFR betrachtet, liegt eine leichte Nierenschwäche vor. Es mag aber sein, dass es ein vorübergehender Zustand ist, der auf etwas unspektakulärem, wie z.B. Flüssigkeitsmangel, beruht. Bleiben die Werte auch in einer Kontrolle erhöht, sollte man nephrologisch genauer schauen. Medikamentös eingreifen wird man wohl nicht müssen, da es wenn überhaupt eine leichte Funktionsstörung ist, aber angesichts deines jungen Alters lohnt es sich das ganze zu beobachten und ggf durch z.B. Ernährung o.ä. weiteren Veränderungen vorzubeugen.

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Wenn ein Patient nicht für sich selbst entscheiden kann und keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, muss ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Dies regelt Paragraph 1814 BGB:

(1) Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).

Ein Betreuer entscheidet dann anstelle des Patienten, muss aber dafür sorgen, dass er im Sinne des Patienten entscheidet. Um das zu gewährleisten, muss er sich des mutmaßlichen Willen des Patienten versichern. Sprich, er muss versuchen, aus Unterlagen und Informationen von Freunden, Verwandten o.ä. herauszufinden, wie der Patient wohl vermutlich behandelt werden wollte. Kann dieser mutmaßliche Patientenwille nicht ergründen werden, so wird der Betreuer entscheiden, dass alle medizinisch sinnvollen Behandlungen auch durchgeführt werden.

Was wiederum medizinisch sinnvoll ist, entscheiden die behandelnden Ärzte im Verlauf. Dennoch muss formal der Betreuer den Behandlungen zustimmen.

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Ja, das sollte weg gehen. Das ist ja am ehesten Hämatom, also ein dicker Bluterguss. Das verhärtet erst mal und ist ne Weile tastbar, aber in den meisten Fällen wird das Blut vom Körper wieder abgebaut. Nur selten kann sich was verkapseln und dauerhaft bleiben, meist dann, wenn sich etwas leicht entzündet.

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Betrug und Erpressung sind Straftatbestände, die natürlich bei der Polizei angezeigt werden können. Allerdings müsstest du es auch beweisen. Solltest du jemanden anzeigen und es werden Ermittlungen aufgenommen, die gar noch zu Vernehmungen etc führen, womöglich kriegt das jemand mit und der Ruf der Angezeigen wird geschädigt, kann es natürlich zu erheblichen Schadensersatzforderungen oder zu einer Anzeige wegen Nötigung gegen dich kommen.

Entsprechend: sei bitte vorsichtig mit solchen Anschuldigungen. "Jemanden überreden" ist nicht das gleiche wie "Betrug" oder "Erpressung". Und selbst wenn es "Verarsche" war, so nenne ich es mal, es gehören immer zwei dazu. Einer, der verarscht und einer, der aich verarschen lässt. Sollten die Ärzte IGeL-Leistungen mit Nachdruck angepriesen haben, ist das nicht verboten. Zwingen dürfen sie dich nicht.

Ansonsten gibt es bei der Zahnärztekammer sicher auch eine Beschwerdestelle, an die du doch wenden kannst. Im Zweifelsfall kann man bei Streitigkeiten die Schlichtungsstelle bemühen, die alle Kammern haben. Aber ich prophezeie mal, dass es nicht so viel bringt, wenn kein wirklich problematisches Verhalten vorliegt.

Also, wenn du dich ärgerst, weil du auf Ärzte reingefallen bist, schluck den Ärger runter und mach es beim nächsten Mal besser. Wenn wirklich ein relevantes bösartiges Verhalten vorlag, dann kannst du dich beschweren. Nur Vorsicht bei der Wortwahl, denn jemand eines Verbrechens zu bezichtigt kann problematisch sein. Aber bitte - überleg dir wirklich gut, ob du dich mehr über sich selber ärgerst oder ob da wirklich jemand ungesetzlich gehandelt hat.

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Die meisten BFs haben meines Wissens nach eine Altersgrenze von 35. Eine technische Ausbildung wird in der Regel vorausgesetzt, die hast du. Und die feuerwehrtechnische Ausbildung und Erfahrung on Top würden dich meiner Meinung nach zu jemandem mit guten Chancen machen... da viele BFs ja auch Rettungsdienst machen, müsstest du vermutlich auch in die Richtung noch ran, aber insgesamt.... leg los! Versuchen kostet nichts. Einfach beim nächsten Bewerber-Durchlauf eine Bewerbung einreichen, wenn du örtlich flexibel bist auch überregional, dann wirst du sehen, was passiert.

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Nach der aktuellen Empfehlung ist es so, dass vor einer OP für feste Nahrung eine Nüchternheit von 6 Stunden einzuhalten ist, für klare Flüssigkeiten (also z.B. Wasser oder Tee) 2 Stunden. Für das Rauchen gibt es inzwischen keine klare Empfehlung mehr. Die Mehrproduktion an Magensäure, die man durch Rauchen beobachtet hat, ist nicht dramatisch. Die meisten Anästhesisten möchten eine Zeit von 2 Stunden vor der OP, in der nicht geraucht wird.

Insofern hat dein Bruder insofern recht, als dass man ihm Zeiten gesagt hat, die nicht den aktuellen Stand abbilden. Andererseits ist es natürlich riskant, die Anweisungen nicht zu befolgen - denn vielleicht wird dann der Termin doch verschoben. Rein medizinisch ist Rauchen und trinken - und sogar essen - nach 20 Uhr vor einer OP ok, so lange 6 Stunden Nüchternheit (für klare Flüssigkeiten 2 Stunden) vor der OP eingehalten werden.

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Die Muskulatur und die Nerven im Bein unterhalb der Abschnürung halten etwa 6 Stunden ohne Sauerstoff aus und beginnen danach abzusterben.

An der Stelle der Abschnürung selbst wird der massive Druck auf das Gewebe bereits vorher dafür sorgen, dass das Gewebe abstirbt. Hier ist also die Stelle, wo es am schnellsten zu Schäden kommt.

Nach etwa 15 bis 30 Minuten werden die Schmerzen im Bein anfangen. Der Schmerz, der durch den Sauerstoffmangel entsteht, ist mit der stärkste, den man haben kann. Bis das Maximum erreicht ist dauert es etwas. Aber durchschlafen wirst du jedenfalls nicht, wenn du das über Nacht versuchst... 🙃

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Die tatsächliche dreidimensionale Beschaffenheit, die Struktur unterschiedlicher Gewebe, wenn auch durch die Konservierung verändert, der unfassbar komplex strukturierte bis ins mikroskopisch reichende Aufbau der Gewebe, all das kann aktuell nicht ausreichend in einer Virtualität aufbereitet werden, die dem Sezieren eines Leichnams nah kommt. Klar, den Aufbau des Körpers, die Lage der Organe und Nerven etc kann man über VR vermitteln, vermutlich auch mit so 3D-Brillen etc, aber wie es sich anfühlt, durch Haut zu schneiden, welche Struktur Muskelgewebe hat, wie derb ein Nervenstrang sich zwischen den Fingern anfühlt, wie man ihn in einzelne Faszikel und Fasern auftrennen kann, das kann aktuell kein Programm ersetzen.

Ich fände es gut, wenn man die virtuelle Programme zu Übungszwecken ergänzend einsetzt in der Ausbildung und das passiert ja auch immer mehr. Es gibt als Beispiel Geburtssimulatoren, bei denen man virtuell den Weg des Kindes durch den Geburtskanal verfolgen kann etc. Das ist super und hilfreich. Aber m.E. kann die aktuelle virtuelle Simulation die Ausbildung an echten Leichen nicht ersetzen.

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Nur wenn es nötig ist. Das Bronchoskop ist sehe dünn und erlaubt dem Patienten selber zu atmen. Man benötigt dabei oft ein bisschen Medikament zur Beruhigung, weil es nicht sehe angenehm ist. Sollte dabei die Sauerstoffsättigung fallen, würde Sauerstoff gegeben, in der Regel einfach über eine Nasensonde. Ist der Patient sehr luftnötig, kann man die Bronchoskopie auch über eine Beatmungsmaske ("NIV") machen. Bei beatmeten Patienten geht man direkt durch den Beatmungsschlauch, aber die haben ja auch Narkose - und kriegen eh Sauerstoff zugeführt.

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Die meisten Zahnärzte nutzen heutezutage Articain mit dem Zusatz von Adrenalin. Das Medikament heißt dann "Ultracain 1%"

In der Humanmedizin werden oft Prilocain, Lidocain, Ropivacain, seltener Mepivacain oder Bupivacain genutzt.

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Also, mir ist auf Anhieb keine OP mit einer so niedrigen Überlebenswahrscheinlichkeit bekannt, die dann auch durchgeführt würde. Man würde dann nicht operieren. Insofern denke ich mal, dass da jemand sehr übertreibt.

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Dann müsste die Hausärztin einen Transportschein ausstellen und den Transport (z.B. per Taxi) anordnen. Der Rettungsdienst ist KEIN Taxi-Ersatz!

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