Ärztin rechtlich Strafbar?

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Grundsätzlich muss man natürlich vorsichtig sein, denn niemand von uns hier war in der Situation dabei und kann alles genau nachvollziehen.

Aber: tatsächlich gilt die Schweigepflicht nicht erst ab Volljährigkeit, sondern ist mit der Einsichtsfähigkeut und Reife gekoppelt. Eine 17jährige ist als ausreichend geistig reif einzuordnen, um die meisten sie betreffenden Dinge gut einschätzen zu können. Das bedeutet, dass insbesondere bei einer expliziten Bitte einer Patientin, einem Erziehungsberechtigten nichts von der Situation zu erzählen, die Ärztin beim Fehlen von anderslautenden Gründen tatsächlich dazu verpflichtet wäre, dem Elternteil auch wirklich nichts zu sagen. Klar, man muss dann klären warum die Minderjährige das so möchte - ist es einfach nur, weil man sich nicht gut versteht oder muss die Patientin womöglich irgendwelche Repressalien zu Hause befürchten? Gerade im gynäkologischen Setting ist das ausgesprochen sensibel und erfordert von den Ärzten eine extreme Fürsorge ihrem Patienten gegenüber. Letzten Endes ist es aber fast egal, warum die Patientin das nicht will - sie will es eben nicht. Die einzige Ausnahme, die Schweigepflicht bei Minderjährigen zu brechen (neben fehlender geistiger Reife) wäre, wenn es für die Fürsorge für die Patienten notwendig ist. Sprich liegen bei den Patienten selbstschädigende Verhaltensweisen oder ähnliches vor, wogegen die Eltern Vorgehen müssten im Sinne ihrer elterlichen Fürsorge, dann muss die Schweigepflicht gebrochen werden im Sinne des Patienten (und dann MUSS sie gebrochen werden).

Auf deinen geschilderten Fall bezogen, ist die Sache vermeindlich recht klar: die Ärztin hat erheblich falsch gehandelt. 1. muss unter keinerlei Umständen ein Erziehungsberechtigter bei einer Untersuchung dabei zu sein, wenn die Patientin das nicht will. Das hat neben der Schweigepflicht auch noch mit Anstand zu tun. Zweitens muss die Erziehungsberechtigte nicht zwingend informiert werden, erst recht nicht, wenn die Patientin es nicht will. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es für das Wohl der minderjährigen Patientin erforderlich ist.

Man muss beachten, dass es für kannst du nicht immer leicht ist. Wenn man nicht sagt, macht man sich angreifbar, weil man eventuell wichtige Informationen nicht weitergegeben hat, sagt man was, unterläuft man eventuell die Schweigepflicht. Fakt ist, dass die Eltern meistens die mächtigeren sind-sie sind die, die die Anwälte anrufen, sich bei der Klinikleitung beschweren und so weiter. Und schlussendlich ist es für einen Arzt immer einfacher, die Informationen über den Minderjährigen Patienten an dessen Eltern weiterzugeben, da in 95% der Fälle da keinen Konflikt besteht und man sich in den restlichen Fällen vermutlich damit herausreden kann, dass es für das Wohl des Kindes in diesem Moment die richtige Entscheidung war. Denn auch wenn das nicht stimmt, so ist es in dem Moment (so kann man sich jedenfalls rausreden) immer eine Einzelfallentscheidung und da kann man sich ja mal vertun. Schlussendlich ist dieses Verhalten aber einfach nicht richtig. Gerade in sensiblen Bereichen wie der Gynäkologie darf sowas eigentlich nicht passieren. Dies aber wie gesagt vor dem Hintergrund dessen, dass wir die genaue Situation nicht kennen, die Patienten nicht kennen, die Eltern nicht kennen und auch nicht wissen, wie wer mit wem geredet hat die rechtlichen Grundlagen habe ich dir hier erzählt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Das darf sie nicht, grundsätzlich besteht auch schon bei Minderjährigen insbesondere mit 17 die Schweigepflicht, wenn der Patient einwilligungsfähig ist und die Risiken der Behandlung selber abschätzen kann. Bei einem Krankenhausbesuch haben Eltern aber bis 18 das letzte Wort (sollte natürlich nicht gegen den Willen des Patienten sein.

Das kommt auf die Umstände an - man kann den Fall grundsätzlich nur beurteilen wenn man die Gesamtsituation kennt.
Schweigepflicht ja, aber es gibt bei Minderjährigen Ausnahmen.

Die Ärztin hat - da die Freundin minderjährig ist - grundsätzöich richtig gehandelt. Sie musste sich auch absichern, da sie sonst eventuell rechtlichen Ärger mit den Eltern bekommen hätte. Allerdings hätte es bei etwas mehr Einfühlungsvermögen der Ärztin unter Umständen eine Möglichkeit gegeben, erst mal die junge Frau alleine zu untersuchen und der Mutter danach das Ergebnis mitzuteilen.

Wie weit ist diese Situation rechtens?

Ganz genau kann Dir das ein Anwalt verraten :)

Strafbares Verhalten sehe ich bei der Ärztin nicht. Sie hat jedoch meines Wissens nach auf Wunsch der über 14-jährigen Freundin zu respektieren, wenn diese ihre Eltern außen vor lassen möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.