Bringt eine Beschwerde über Ärzte/ Zahnärzte etwas - und wo habt ihr euch ggf. beschwert?
... bei Krankenkasse, bei Verbraucherzentrale, bei Polizei, Ärztekammer woanders?
Ich bin z.B. bei mehreren ZÄ schon betrogen oder erpresst worden, weil die mich zu IGel gezwungen haben, die ich gar nicht brauchte.
8 Antworten
Kennst du die Definition von Erpressung nach deutschem Recht?
§ 253Erpressung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern
So wie du es schilderst wurde die aber weder mit Gewalt noch mit Übel gedroht. Es wurde dir lediglich mitgeteilt, dass eine Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen bei dir stattfinden kann, nach dem Behandlungskonzept des betreffenden Arztes. Dies ist sein gutes Recht. Wenn er Behandlungsmethoden hat, die er für richtig und wichtig hält, dann kann er dir die Behandlung verweigern wenn du mit dieser Behandlung nicht einverstanden bist. Nicht die Patienten sagen dem Arzt wie er zu behandeln hat. Sie erklären sich lediglich einverstanden oder lehnen ab. Das ist keine Erpressung. Und ich wäre vorsichtig mit solchen Behauptungen in Google Bewertungen
Betrug und Erpressung sind Straftatbestände, die natürlich bei der Polizei angezeigt werden können. Allerdings müsstest du es auch beweisen. Solltest du jemanden anzeigen und es werden Ermittlungen aufgenommen, die gar noch zu Vernehmungen etc führen, womöglich kriegt das jemand mit und der Ruf der Angezeigen wird geschädigt, kann es natürlich zu erheblichen Schadensersatzforderungen oder zu einer Anzeige wegen Nötigung gegen dich kommen.
Entsprechend: sei bitte vorsichtig mit solchen Anschuldigungen. "Jemanden überreden" ist nicht das gleiche wie "Betrug" oder "Erpressung". Und selbst wenn es "Verarsche" war, so nenne ich es mal, es gehören immer zwei dazu. Einer, der verarscht und einer, der aich verarschen lässt. Sollten die Ärzte IGeL-Leistungen mit Nachdruck angepriesen haben, ist das nicht verboten. Zwingen dürfen sie dich nicht.
Ansonsten gibt es bei der Zahnärztekammer sicher auch eine Beschwerdestelle, an die du doch wenden kannst. Im Zweifelsfall kann man bei Streitigkeiten die Schlichtungsstelle bemühen, die alle Kammern haben. Aber ich prophezeie mal, dass es nicht so viel bringt, wenn kein wirklich problematisches Verhalten vorliegt.
Also, wenn du dich ärgerst, weil du auf Ärzte reingefallen bist, schluck den Ärger runter und mach es beim nächsten Mal besser. Wenn wirklich ein relevantes bösartiges Verhalten vorlag, dann kannst du dich beschweren. Nur Vorsicht bei der Wortwahl, denn jemand eines Verbrechens zu bezichtigt kann problematisch sein. Aber bitte - überleg dir wirklich gut, ob du dich mehr über sich selber ärgerst oder ob da wirklich jemand ungesetzlich gehandelt hat.
Gut. Der Punkt ist natürlich richtig, dass letzten Endes die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft es beweisen muss. Ich bitte um Nachsicht für die falsche Ausdrucksweise.
Dann gestatte mir die Umformulierung: "der Vorwurf muss beweisbar sein"
Das ist nicht ganz korrekt! Nie §164 StGB und §187 StGB außer Acht lassen! So ganz Unrecht hat DorktorNoth in seinen Ausführungen nicht! Stellt sich im Ermittlungsverfahren heraus, dass die Merkmale erfüllt sind, kann sich der vermeintlich "Geschädigte" warm anziehen - sofern es der Beschuldigte auch möchte.
Gerade bei ehrverletzenden Aussagen (darunter fallen auch Begrifflichkeiten wie "Betrüger") sind die Staatsanwaltschaft aktuell drauf und dran, wegen des öffentlichen Interesses auch ohne Antrag Ermittlungen aufzunehmen!
Ich bin z.B. bei mehreren ZÄ schon betrogen oder erpresst worden
Du kannst dich bei der Ärztekammer beschweren.
Wenn Du aber so kommst wie oben, dann wirst Du nur ein müdes Lächeln ernten :)
Niemand zwingt Dich zu irgendwelchen IgEL Leistungen oder ähnlichem! Man muß nur auf Augenhöhe mit den Ärzten sprechen können.
Betrug und Erpressung liegt da mit Sicherheit auch nicht vor. Man muß als Patient nur sagen können was man will!
Deine Beschreibung oben ist völlig subjektiv und enthält keinerlei objektiven Gedanken!
"Man muß als Patient nur sagen können was man will!"
Ich habe gesagt, was ich will.
Die Erpressung folgte dann: "Entweder Sie nehmen auch die Privatleistung oder wir behandeln Sie gar nicht."
"Entweder Sie nehmen auch die Privatleistung oder wir behandeln Sie gar nicht."
Das mußt Du halt beweisen können. Und das kannst Du vermutlich nicht.
Auf dem Level kannst du dich nicht bei der Ärztekammer beschweren.
Heißt das, ich muss mir diese Aussage schriftlich geben lassen?
Hä?? Sowas bekommst du doch nicht schriftlich!!
Ne es würde auch ein Zeuge reichen.
Vielleicht ist so ein Vorgehen auch völlig legal. Hast Du dich da schon informiert, ob das tatsächlich illegal ist?
Eben weil ich mich endlich informiert habe, bemerke ich jetzt endlich, wie ich oft abgezockt wurde. Früher wusste ich all das nicht.
Früher wusste ich all das nicht.
Ja, immer Bedenkzeit ausbitten und dann nachfragen bei Freunden/Bekannten oder auch hier ... meistens bekommt man gute Hinweise.
Wenn das tatsächlich so stimmt, warum bist Du dann nicht aufgestanden und hast die Praxis auf Nimmerwiedersehen verlassen? Außerdem - wenn Du nicht ganz klar sagst, was vorgefallen ist, dann kann man Dir auch keine korrekte Auskunft geben.
Der einzige Grund ist, weil ich inzwischen schon mehrere ZÄ durch habe, und somit schon monatelang auf eine dringende Behandlung warte, und die Zeit dann immer mehr drängt.
Wenn dir aber mehrere Zahnärzte das Gleiche erzählen, dann muß schon was dran sein, das die Behandlung nicht so durchgeführt werden kann wie du es dir vorstellst.
Nein, es hat mir nicht jeder das Gleiche gesagt. Es ging damals um völlig andere Dinge, weswegen ich weiter auf die Suche gehen musste.
Hört sich für mich alles etwas schwammig an. Ob Du damit mit einer Beschwerde Erfolg haben könntest, kann ich schwer abschätzen.
Außedem scheinst du noch nicht den richtigen Zahnarzt gefunden zu haben. Den wechselt man auch nicht so leicht sondern bleibt im besten Fall mehrere Jahrzehnte beim gleichen Arzt.
Natürlich bleibt man beim gleichen, wenn der in Ordnung ist. Nach mehreren Umzügen habe ich leider noch keinen gefunden.
WAS für eine Privatleistung soll das denn gewesen sein?
arbiträre Scharnierachsenbestimmung
Ok da bin ich leider raus ...
soweit ich das recherchiert habe, ist das keine IgEL Leistung ...
Vielleicht wendest Du dich auch einfach mal an die Krankenkasse oder holst aufgrund des Behandlungsplans eine 2. Zahnarztmeinung ein, um mehr über das Thema zu erfahren.
Das sind ca. 40 - 60 Euro Mehrkosten für Dich. Das ist eine GOZ- Leistung und dafür hast Du sicherlich eine Rechnung bekommen haben. Für gesetzlich Versicherte gibt es da keine Abrechnungsposition. Man hat Dir doch sicherlich erklärt, für was und warum der Gesichtsbogen angelegt wird/werden muss/sollte? Für was sollte denn die Pos. erbracht werden. Bekommst Du Inlays, Prothesen, andere Zahnersatz, Kieferorthopädie oder eine CMD (FAL/FDL)- Behandlung? U.U. ist die Behandlung tatsächlich erforderlich. Bei einem Spezialisten, der CMD behandelt hättest Du die komplette Behandlung aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Wenn Du Dich unsicher gefühlt hast, hättest Du problemlos eine Zweitmeinung bei einem anderen ZA einholen können.
erstmal ist das überhaupt nicht verboten. Der Zahnarzt kann sich selbst aussuchen ob und unter welchen Umständen er dich behandelt. Wenn in seinem Behandlungsplan und nach seinem Behandlungskonzept nun mal Privatleistungen enthalten sind und du dem Behandlungskonzept nicht zustimmst, dann muss er dich auch nicht behandeln. Ganz einfach. Du hast freie Arztwahl. Dann gehst du eben zu einem anderen ZA aber das ist weder Betrug noch Erpressung. Das war ein Angebot was du annehmen oder abschlagen kannst.
Das wäre für mich ein Grund gewesen, mir einen anderen Arzt zu suchen. Das zeugt nicht gerade von einem guten Arzt!
Negative Bewertungen auf Plattformen bringen schon etwas. Bezüglich Meldungen bei der Ärztekammer habe ich unterschiedliche Erfahrungen gehört.
Die negativen Bewertungen haben nicht die Wirkungskraft, wie viele denken. Darüber hinaus: Bewertungen tangieren den betroffenen Mediziner nur wenig, der Verlust dadurch ist unerheblich.
Das habe ich anders erlebt! Ich wurde auch schon von Ärzten angesprochen, ob ich nicht eine negative Bewertung mit einer positiven 'überdecken' könne. Also so ganz egal scheint es nicht zu sein. Und es ist schon so, dass Praxen mit negativen Bewertungen teils mit einem Patientenmangel zu kämpfen haben .
kannst halt nicht verhandeln.
Ich bin selber PVK also auch "IGeL- gefährdet" aber ich sag vorne herein "ist nicht".
Ich finde es daher lächerlich bei der Ärztekammer Radau zu veranstalten.
Nein, beweisen muss man selbst gar nichts. Bei einer Anzeige informiert man die Polizei lediglich über eine vermutete Straftat.
Werden danach Ermittlungen aufgenommen, ist die Polizei bzw. der Staatsanwalt für die Beweise zuständig. Ergeben die Ermittlungen keine für eine Verurteilung genügende Beweislast, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.