Kennst du die Definition von Erpressung nach deutschem Recht?
§ 253Erpressung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern
So wie du es schilderst wurde die aber weder mit Gewalt noch mit Übel gedroht. Es wurde dir lediglich mitgeteilt, dass eine Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen bei dir stattfinden kann, nach dem Behandlungskonzept des betreffenden Arztes. Dies ist sein gutes Recht. Wenn er Behandlungsmethoden hat, die er für richtig und wichtig hält, dann kann er dir die Behandlung verweigern wenn du mit dieser Behandlung nicht einverstanden bist. Nicht die Patienten sagen dem Arzt wie er zu behandeln hat. Sie erklären sich lediglich einverstanden oder lehnen ab. Das ist keine Erpressung. Und ich wäre vorsichtig mit solchen Behauptungen in Google Bewertungen