Im Koma ohne Angehörige?

3 Antworten

Wenn ein Patient nicht für sich selbst entscheiden kann und keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, muss ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Dies regelt Paragraph 1814 BGB:

(1) Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).

Ein Betreuer entscheidet dann anstelle des Patienten, muss aber dafür sorgen, dass er im Sinne des Patienten entscheidet. Um das zu gewährleisten, muss er sich des mutmaßlichen Willen des Patienten versichern. Sprich, er muss versuchen, aus Unterlagen und Informationen von Freunden, Verwandten o.ä. herauszufinden, wie der Patient wohl vermutlich behandelt werden wollte. Kann dieser mutmaßliche Patientenwille nicht ergründen werden, so wird der Betreuer entscheiden, dass alle medizinisch sinnvollen Behandlungen auch durchgeführt werden.

Was wiederum medizinisch sinnvoll ist, entscheiden die behandelnden Ärzte im Verlauf. Dennoch muss formal der Betreuer den Behandlungen zustimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Es wird durch das Gericht ein Betreuer eingesetzt.

BoBderBauMeiste 
Fragesteller
 25.04.2024, 16:42

Danke. Hast du zufällig noch einen Link wo das steht? Also glaube dir aber will das jemandem zeigen 😂

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Das ist eine medizinische Entscheidung, die die Ärzte treffen. Sie beurteilen mithilfe von verschiedenen Untersuchungsmethoden, ob der Patient noch eine Chance hat oder ob der Tod unausweichlich ist. Wenn sie zum Schluss kommen, dass der Hirnschaden oder die Schäden an anderen Organen zu groß sind, um ohne intensivmedizinischer Maschinen zu überleben (Beatmung, ECMO...), werden die Maschinen abgestellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Medizinstudium im 8. Semester