Frontblitzer am Privat PKW?

2 Antworten

Wenn dein Fahrzeug nach EU Richtlinie zugelassen wurde (unten rechts auf dem Fahrzeugschein steht eine lange Kombination die mit E anfängt)

Dann greift eine Richtlinie die besagt:

Jedes Lampe welches nicht durch das einfach einfügen eines Leuchtmittels in Betrieb genommen werden kann gilt als nicht verbaut. (Ignoriert einfach den Mist den andere erzählen von wegen was verbaut ist muss gehen)

Aber:

Auch deine gelben Frontblitzer sind eintragungspflichtige da es eine Lichttechnische Ausstattung ist.

Der Gesetzgeber schreibt in Paragraph 52 StVZO klar vor, wer ein „gelbes Blinklicht“ benutzen darf:

– Baufahrzeuge

– Kehrfahrzeuge

– Müllfahrzeuge

– Pannenhilfsfahrzeuge (amtlich anerkannt)

– Schwertransporte mit Überbreite oder Überlänge

– Begleitfahrzeuge für Schwertransporte (amtlich anerkannt).

Bei allen anderen Fahrzeugen gilt: Die Rundumleuchte ist NICHT zugelassen.

Das einzige was gehen würde ist eine Magnetische Gelbe RKL die du im Auto dabei hast und bei Bedarf auf das stehende Fahrzeug setzt (zur Absicherung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister
jloethe  05.09.2020, 10:00

Ich kenne auch nur die Aussagen einiger HU Prüfstellen die Sagen was verbaut ist muß auch im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelwerke funktionieren. auch der Verkehrsdienst der polizei ist dieser meinung wobei bei denen gilt was ich nicht sehe ist auch nicht vorhanden.. also versteckt eingebautes können die nicht sehen-..

Was dieser Dualblitzer sein soll sagt mir wenig , nur ist Blau eine hoiheitliche warnfarbe ob nun angeschlosen oder nicht. Man setzt sich demnach dem Verdacht auf Amtsanmassung aus wenn man sowas Montiert und man kann durchaus Strafbaren Blödsinn damit machen was die Blauen Kollegen nicht gerne sehen..

Als Abschlepphilfe oder zum absichern gibt es auch andere möglichkeiten...

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Nonameguzzi  05.09.2020, 10:23
@jloethe

Das sind Frontblitzer die in den Kühlergrill gehen und eine Durchsichtige/Weiße Verglasung haben dahinter sitzen Blaue und Gelbe LED Leuchten. Jeh nachdem welche eingeschaltet sind leuchtet auch das Blinklicht in der Farbe.

Zu dem was Verbaut ist muss gehen Besagt die ECE R48 5.22:

Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein  Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann.

Vorraussetzung ist demnach das die Erstzulassung des Fahrzeuges auf Basis der Europäischen Typengenehmigung und nicht auf Basis einer Typengenehmigung nach StVZO erfolgt ist.

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Just1701  07.07.2022, 09:53

Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort, weißt du zufällig in welcher Richtlinie der Absatz steht?

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In D nicht erlaubt und wird vom TÜV an einem Privatwagen just for fun auch nicht eingetragen