Wann dürfen Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene fahren?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Nein. 80%
Der Fahrer des Rettungswagen kann es machen wie er will. 15%
Eigentlich ja, aber die Sirene erlaubt erst die Vorfahrt. 5%
Städte und Gemeinden erstellen eine Ortssatzung, da steht es drin 0%

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein.

Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht so recht, welchen Punkt ich anklicken soll, da Du in der Überschrift eine Frage stellst und im erklärenden Text dann eine ganz andere...

Um Deine Frage dennoch zu beantworten: Nein, es gibt keine "Sondersignal-Verbotszonen" oder ähnliches.

In Deutschland hat ein Einsatzfahrzeug nur unter Nutzung von blauem Blinklicht UND Signalhorn Wegerechte. Blaulicht alleine sollte nur an der Einsatzstelle zur Absicherung verwendet werden.
Wenn der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs nachts temporär ohne Signalhorn fährt, um beispielsweise schlafende Bürger nicht unnötig aufzuwecken, dann geschieht das auf eigenes Risiko. Passiert ein Unfall, dann ist der Fahrer des Einsatzfahrzeugs mit hoher Wahrscheinlichkeit "dran", da er ohne Horn gefahren ist und ihm damit keine Wegerechte zugestanden haben.

Ob eine Fahrt überhaupt unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durchgeführt wird, das entscheidet entweder die Leitstelle oder aber der Einsatzleiter in Abängigkeit der Situation.

Übrigens: Einsatzfahrzeuge in Deutschland haben keine Sirene. Sie haben ein Folgetonhorn oder Tonfolgehorn. Sirenen werden aber z.B. genutzt, um Feuerwehrleute zu alarmieren oder die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen, vgl. hier: https://www.youtube.com/watch?v=thI5VJrK6ak

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Nein.

Hallo, die sog. Sonder und Wegerechte dienen ja dazu, dass der Rettungswagen/ Feuerwehr schneller durch den Verkehr kommen, gerade rund um ein Krankenhaus ist die Verkehrssituation oft so, dass man auch zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf das Martinhorn verzichten kann.

Nein.

Nein, es ist ganz klar in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, wann Sonder- und Wegerechte beansprucht werden dürfen und auch, wie deren Inanspruchnahme den anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt werden muss. Für Sonderrechte, sie erlauben es von den Vorschriften der StVO abzuweichen, ist theoretisch überhaupt kein Signal notwendig, die Verwaltungsvorschrift zu Sonderrechten besagt jedoch, dass deren Inanspruchnahme durch blaues Blinklicht und Folgetonhorn angezeigt werden SOLL (also kein muss sondern ein soll). Wegerechte sind immer dann erforderlich, wenn der Vorrang des Einsatzfahrzeuges gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern durchgesetzt werden muss, Wegerechte erfordern nach der Gesetzgebung ZWINGEND blaues Blinklicht UND Folgetonhorn und zwar zu jeder Tages- und auch Nachtzeit, so hat es der Gesetzgeber festgelegt. Da Krankenhäuser sich nicht irgendwo im Feld befinden sondern um sie zu erreichen die Überquerung von Kreuzungen notwendig ist und somit das Wegerecht durchzusetzen ist, bleibt dem Fahrer rechtlich gesehen gar nicht's anderes übrig als beide Signale zu benutzen. Selbiges gilt auf dem Parkplatz des Krankenhauses, muss der Rettungswagen über den Parkplatz um die Notaufnahme zu erreichen und es gibt auf dem Parkplatz die bekannte Regel "rechts vor links", dann muss er selbst auf dem Parkplatz seinen Vorrang gegenüber den normalerweise vorfahrtsberechtigten von rechts kommenden PKW der Ärzte, Krankenpfleger, anderer Klinikmitarbeiter und Angehörigen der Patienten durch das Folgetonhorn kenntlich machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Rollerfreake  28.10.2019, 15:27

Ach, wann dürfen diese Rechte beansprucht werden: von Fahrzeugen des Rettungsdienstes immer dann, wenn "höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden".

0
Nein.

Vor Krankenhäusern gibt es so weit ich weiß keine Ruhezone bzgl. des Martinshorns und Blaulichts. Wenn die Rettungssanis Sonderrechte frei haben, dann geht es idR. um Leben oder Tod und da ist egal ob jetzt jemand davon geweckt werden könnte. Es geht um das Leben und die schnelle Hilfe für den. Patienten.

Da ist es auch egal, ob sich Patienten gestört fühlen könnten!

Gruß

Nein.

Hi,

Gibt es da verkehrsberuhigte Zonen, die eine Sirene verbieten?

Nein - der Einsatz von Blaulicht und Folgetonhorn kann bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen (vgl. §§ 35 und 38 StVO) selbstverständlich nicht untersagt werden.

Sonderrechte können auch komplett ohne Sondersignal genutzt werden, Wegerechte hat man jedoch nur mit Blaulicht und Einsatzhorn.

Wann dürfen Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene fahren?

Das "machen, wie der Fahrer es will" trifft nur dann zu, wenn eben die Voraussetzungen zur Nutzung überhaupt gegeben sind (sprich: Folgetonhorn ja oder nein).

Heißt im Falle des Rettungsdienstes: wenn höchste Eile geboten ist, um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Bei den Voraussetzungen muss unterschieden werden - auf der Anfahrt entscheidet die Leitstelle (aufgrund des Informationsvorsprungs), ob mit Sonder-/Wegerechten angefahren wird; beim Transport ins Krankenhaus die Besatzung nach dem tatsächlichen Patientenzustand.

Und zwar unmittelbar vor den Krankenhäusern, wo Patienten regelmäßig gestört werden können.

Die Störung mag zwar ärgerlich sein; grundsätzlich legal und zumutbar ist sie dennoch.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent