Zu viel Blaulicht?Schwachsinn oder richtig?

Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen

Auch Schwachsinn 58%
Ist ok 25%
(…Andere Antwort…) 13%
Ist mir egal 4%
Gut 0%
Sehr gut 0%
superseegers  24.05.2022, 06:16

Woher stammt diese Info?

DerEineJunge1 
Fragesteller
 24.05.2022, 08:39

Aus sehr vielen Quellen

8 Antworten

(…Andere Antwort…)

Die Diskussion gibt es doch schon einige Tage. Ausgerechnet heute wo sich ein neuer Sachstand ergeben hat kommst du mit der Behauptung

n De dürfen nur noch 2 Blaulichter an Rettungsfahrzeugen benutzt werden.

um die Ecke.

Eventuell solltest du dich mal über den neusten Sachstand kundig machen:

https://www.feuerwehrverband.de/%c2%a7-52-stvzo-bundesverkehrsministerium-uebernimmt-forderungen-des-fachausschusses-technik/


DerEineJunge1 
Fragesteller
 23.05.2022, 22:41

Danke für die Info, Hab ich irgendwie nicht verstanden? Kannst du mir das noch mal erklären bitte danke

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(…Andere Antwort…)
  1. Es war nie die Rede davon, nur noch zwei Blaulichter zu erlauben. Nichtmal in dem NDR-Beitrag. Die uralte technische Beschreibung, auf die sich alle bezogen, erlaubte auch Frontblitzer.
  2. Das Thema ist inzwischen vom Tisch; das Verkehrsministerium hat schon erklärt, diesbezüglich der Empfehlung des Fachausschusses für Technik der deutschen Feuerwehren zu folgen.
Auch Schwachsinn

nur noch 2 Lichter oben und zwei vorne (so soll es glaube ich sein) halte ich für absoluten schwach sinn.

Es gibt allerdings RTWs, die in meinen Augen über beleuchtet sind. Wenn das ganze wie verrückt blinkt und jedes Licht in einem anderen Tackt blinkt, kann es aus der ferne wie ein Leuchten aussehen. Das finde ich nicht gut.

Man könnte sich darauf einigen, dass die Lichter z.B. alle in dem Selben Takt abwechselnd blinken müssen. Das wäre vielleicht Sinnvoll, wenn man was ändern möchte.

Wo ich aber dem, der das geschrieben hat, gerne ins Gesicht treten würde, ist bei dem Thema, dass die Blauchlichter hinten nach 1 Minute Stillstand ausgeschaltet werden müssen (das ist bisher nur ein Gesetzesentwurf). Gerade beim stehen auf einer Straße sind die Lichter hinten wichtig. Ohne die ist der RTW, KTW. etc. vollkommen unbeleuchtet...

Auch Schwachsinn

Vollkommener Schwachsinn. Diese Neuregelung bedeutet akute Lebensgefahr für sämtliche an einer Einsatzstelle befindlichen Personen (Angehörige der BOS, Betroffene/ Patienten aber auch Zeugen und Ersthelfer*innen). Besonders absurd ist, dass kein Blaulicht mehr nach hinten sichtbar sein soll. Man stelle sich nur mal vor, das Einsatzfahrzeuge bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn stehen und der sich von hinten mit teilweise 200 km/h und mehr annähernde Verkehr von hinten nicht mal mehr ein einziges Blaulicht sieht. Das bedeutet ausnamslos Lebensgefahr für alle, da es gehäuft zu Auffahrunfällen bei sehr hoher Geschwindigkeit auf Einsatzfahrzeuge kommen wird oder im aller letzten Moment um ein Auffahren auf das stehende Einsarzfahrzeug zu verhindern ein Fahrstreifenwechsel vollzogen wird, der dann wiederum zu schweren Folgeunfällen führt. Schlechte Witterungsbedingungen aller Art (Regen, Schnee, Nebel, Hagel), sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen. Die normale Warnblinkanlage ist hier zur Absicherung der Einsatzstelle daher keinesfalles ausreichend. Wenn das Blaulicht an einer Einsatzstelle laufen gelassen wird, dann ist das eine ganz bewusste Entscheidung, welche der Absicherung der Einsatzstelle und damit dem Schutz von Leben und Leib Aller anwesenden Personen und dem sich annähernden Verkehr gleichermaßen dient. Ist die normale Warnblinkanlage zur Absicherung alleine ausreichend, zum Beispiel im Wohngebiet, dann wird selbstverständlich auch nur diese benutzt. Kreuzungsblitzer oder Frontblitzer in den Außenspiegeln, erhöhen ebenfalls die Sicherheit bei Einsatzfahrten, da die Einsatzfahrzeuge dann in Kreuzungen besser wahrgenommen werden und insbesondere auch bei Überholvorgängen auf der Landstraße früher und besser wahrgenommen werden. Der Gegenverkehr, sieht hier insbesondere bei hohen Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes das Blaulicht auf dem Dach wesentlich schlechter als bei einem niedrigeren Funkstreifenwagen der Polizei, bei dem sich der Blaulichtbalken "auf Augenhöhe" befindet.

Mfg

Wäre es denn so, wäre es Schwachsinn:

Ich zitiere:

_______________

§ 52 StVZO: Bundesverkehrsministerium übernimmt Forderungen des Fachausschusses Technik

23.05.2022

Erfolg für langjährige Lobby- und Facharbeit der Feuerwehrverbände in Deutschland

Berlin – Die gute Nachricht kam per Videokonferenz: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übernimmt die Forderungen des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren bezüglich des Paragraphen 52 der Straßenverkehrszulassungsordnung, in dem zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten geregelt sind. Lars Oschmann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), erklärt hierzu: „Das ist ein großer Erfolg der langjährigen Lobby- und Facharbeit der Feuerwehrverbände in Deutschland. Besonders danke ich hierbei René Schubert aus Ratingen und Christian Schwarze aus Stuttgart, die das Thema nachhaltig vorangetrieben haben.“

„Die Forderungen zu geschwindigkeits- und zeitabhängigen Abschaltungen insbesondere der Frontblitzer sind für das Ministerium kein Diskussionsgegenstand mehr“, freut sich Christian Schwarze, Vorsitzender des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren. „Ergänzend wird die rote Kennleuchte für eine Kenntlichmachung der Einsatzleitung und – so ein Fahrzeug länger als sechs Meter ist – eine Warnleuchte mit Hauptabstrahlrichtung zur Seite aufgenommen. Diese Regelung nimmt die StVZO-Forderung nach einer zusätzlichen Seitenmarkierungsleuchte ab dieser Fahrzeuglänge auf“, ergänzt er.

Der Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren hatte sich bereits Ende 2019 mit der Thematik befasst und empfohlen, bei der Überarbeitung des § 52 StVZO für die Ausrüstung mit blauem Blinklicht Konkretisierungen bezüglich blauen Rundumlichts und eines Kennleuchtensystems zu berücksichtigen. Der DFV hatte sich daher damals an das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (heute Bundesministerium für Digitales und Verkehr) gewandt.

Eine im Juli 2021 erfolgte Überarbeitung des § 52 StVZO erfüllte aus Sicht der Feuerwehren und Rettungsdienste, der Hersteller von Einsatzfahrzeugen und der Sachverständigen der Prüforganisationen nicht die erbetene Konkretisierung. „Stattdessen bestanden noch mehr unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen der Rechtslage mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Bau und Zulassung der Einsatzfahrzeuge wie auch vor allem auf die daraus teils verschlechterte Ausstattung und damit verschlechterte Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeugen“, erläutert René Schubert.

Der Deutsche Feuerwehrverband forderte daher gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund das Bundesministerium auf, hier nachzubessern, und legte erneut einen ausgearbeiteten Formulierungsvorschlag vor. Der DFV unterstützte auch eine Petition der Björn Steiger Stiftung an den Deutschen Bundestag.

In Folge gab es weiteren Schriftwechsel mit dem Ministerium und schlussendlich nun eine Videokonferenz mit dem BMDV unter der Beteiligung von René Schubert und Christian Schwarze seitens des Fachausschusses Technik, die von den Feuerwehrexperten als sehr konstruktiv gelobt wird. Der Bund muss sich nun noch mit den Ländern abstimmen. „Wir bleiben im Dialog und hoffen sehr, dass die bislang sehr gute Lösung auch von den Ländern akzeptiert und bald im Verkehrsblatt veröffentlicht wird“, fasst Christian Schwarze den Stand der Absprache mit dem Bund zusammen.

Quelle: https://www.feuerwehrverband.de/%c2%a7-52-stvzo-bundesverkehrsministerium-uebernimmt-forderungen-des-fachausschusses-technik/


DerEineJunge1 
Fragesteller
 24.05.2022, 08:41

Danke, Aber wie viel Blaulicht ist dann erlaubt?

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