US-Polizei in Deutschland mit Blaulicht?

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Nun ja, das ist ein komplexes Rechtsfeld. Zunächst, muss zwischen Sonderrechten gemäß Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Wegerechten gemäß Paragraph 38 StVO unterschieden werden.

Sonderrechte gemäß Paragraph 35 StVO stehen zu der Feuerwehr, der Polizei, dem Zolldienst, der Bundespolizei, der Bundeswehr... wenn dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben notwendig ist sowie den Fahrzeugen des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Sonderrechte befreien von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und so korios dies für den Fachfremden klingen mag, bedürfen sie keinerlei Sondersignale (blaues Blinklicht und/oder Folgetonhorn), sie sollen lediglich nach der Verwaltungsvorschrift den anderen Verkehrsteilnehmern durch diese Signale angezeigt werden.

Das Wegerecht gemäß Paragraph 38 StVO ist das "Recht auf freie Bahn", es gilt nur bei blauem Blinklicht und Folgetonhorn in der Kombination und ordnet an: "alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Blaues Blinklicht und Folgetonhorn dürfen nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Das Wegerecht, kann auch anderen als den in Paragraph 35 StVO benannten Institutionen zustehen, zum Beispiel Notfallmanagern der Verkehrsbetriebe oder den Stadtwerken, wenn diese mit ihrem Fachwissen schnell an einer Einsatzstelle benötigt werden. Sie haben dann zwar keine Sonderrechte, müssen sich also wie jeder Andere auch an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten, was ziemlich unlogisch ist, aber Wegerechte haben sie.

Also, auch ausländische Behörden und Institutionen, dürfen in Deutschland mit Blaulicht fahren, wenn sie damit einen der in Paragraph 38 StVO benannten Zwecke beabsichtigen, Sonderrechte, stehen ihnen jedoch keine zu, da sie keine deutschen Behörden oder Institutionen sind, StVO Abweichungen sind jedoch in Ausnahmefällen für Jedermann durch sogenannten "rechtfertigenden Notstand" gerechtfertigt.

26Sammy112  11.06.2020, 10:32
Sonderrechte gemäß Paragraph 35 StVO stehen zu der Feuerwehr, der Polizei, dem Zolldienst, der Bundespolizei, der Bundeswehr... wenn dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben notwendig ist sowie den Fahrzeugen des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. 

Sonderrechte nach §35 StVO stehen allerdings nicht nur den sogenannten "Blaulichtorganisationen" zu, sondern auch zahlreichen anderen Personen und Institutionen - so z.B. dem Winterdienst (Fahrgeschwindigkeit unter 60 km/h auf der Autobahn), der Müllabfuhr und Straßenreinigung (Halten/Parken im Halteverbot, Befahren von Gehwegen, Straßennutzung entgegen der Einbahnstraße), Abschlepp- und Bergungsunternehmen (Nutzung der Rettungsgasse auf Autobahnen), Straßen- und Autobahnmeistereien (Sperren von Straßen, Verkehrslenkung). Und da ist nicht immer "höchste Eile" geboten.

Im Bereich der Feuerwehren gibt es in Grenzgebieten häufig Vereinbarungen zwischen den Staaten, dass bei grenzübergreifenden Einsätzen den Einsatzkräften des Nachbarlands auch hierzulande Sonderrechte einräumt.
Ähnlich sieht es dann beispielsweise auch mit den Feuerwehren und Polizeien der ausländischen Militärstützpunkte in Deutschland aus, die auf diese Weise zum einen auf Anforderung auch außerhalb ihres Stützpunkts unterstützen dürfen und können und auf der anderen Seite zum Erreichen der einzelnen Liegenschaften ggfs. das Militärgelände verlassen müssen.
Wegerechte sind hier dann das größere Problem, da dies laut Gesetz eindeutig blaues Blinklicht und Folgetonhorn verlangt, was nicht immer bei ausländischen Behördenfahrzeugen gegeben ist. Hier ist dann ggfs. ein deutsches Begleitfahrzeug notwendig.

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Nein, dürfen sie nicht.

Eno12 
Fragesteller
 24.05.2020, 21:59

Danke für deine Antwort. Hätte mir irgendwie klar sein können ^^

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Dürfen sie nicht. In Deutschland jedenfalls nicht. Es gab mal dort einen US-Polizisten, der das Blaulicht seines Wagens in Deutschland dran gelassen hat. Und die Polizei kam und sagte, dass das so nicht geht.

In jedem Land ist es so, dass nur diejenigen, die die Befugnis haben (bei uns Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, THW, etc.) Blaulicht und Einsatzhorn einsetzen dürfen.

Wenn dagegen aus anderen Ländern Einsatzfahrzeuge da sind, sollen sie ihr Blaulicht abmontieren.

Eno12 
Fragesteller
 24.05.2020, 22:07

Danke für die hilfreiche Antwort!

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Bei uns war Obama Mal zu "Gast" da sind paar zivile Ami Autos mit Blaulicht gefahren. Die deutsche Polizei ist aber auch nebenbei gefahren.

Eno12 
Fragesteller
 26.05.2020, 21:51

Das Video hatte mich auch auf die Idee gebracht, Danke für deine Antwort!

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Eno12 
Fragesteller
 26.05.2020, 21:52

Sind die "zivilen Autos" dann nicht Diplomaten-Fahrzeuge oder bin ich dort komplett auf dem falschen informiert?

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Eher nein. Es gibt zwar geregelte Vorraussetzungen für diesen Fall, aber dein Beispiel ist eher unwahrscheinlich.

Lg

Eno12 
Fragesteller
 26.05.2020, 21:51

Ach so, danke!

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