Dürfen sie das?

3 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Wenn der fahrende Beamte in diesem Moment Sonderrechte in Anspruch genommen hatte, dann darf er das, ja.

Dabei ist es unerheblich, ob die Partyleuchte inklusive Tröte an war oder nicht, die Sonderrechte sind nicht an die Benutzung der Sondersignalanlage gekoppelt

Ja, dürfen sie, wenn hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, geregelt in §35 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)- Sonderrechte. Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn gebunden, das ist nur für das sogenannte Wegerecht nach §38 StVO erforderlich.

Mfg

Ja, die Polizeibeamten dürften dieses. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an die Nutzung der Sondersignalanlage gekoppelt. Außerdem, wer soll die Polizei Anhalten? Die Polizei etwa?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung