Darf die Feuerwehr das?


25.10.2021, 17:44

Nur zur Info: Mir ist es egal ob die das machen oder nicht, ich wollte es einfach nur wissen...

7 Antworten

Natürlich ist das erlaubt. Dient ja der Absicherung.

Man könnte auch Personal abstellen um die Fahrbahn während des Einrückens abzusperren.

ytimoyt 
Fragesteller
 25.10.2021, 10:12

Naja ist ja aber kein Einsatz

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ytimoyt 
Fragesteller
 25.10.2021, 10:56
@Rosswurscht

Ok. Ich dachte Blaulicht nur beim Einsatz. Die dürfen ja auch nicht einfach an der roten Ampel das Blaulicht anmachen nur um schneller durch zu kommen

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RedPanther  25.10.2021, 17:04
Natürlich ist das erlaubt. Dient ja der Absicherung.

Lies' mal den § 38 (2) StVO.

Du wirst ja wohl kaum das Einparken eines Einsatzfahrzeuges als Einsatzstelle bezeichnen.

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Das Blaulicht alleine dient zur Absicherung der Einsatzstelle, in diesem Fall ist das Rangieren der "Einsatz". Also: Ja, sie dürfen.

Es wird sich übrigens höchstwahrscheinlich um ein Feuerwehrfahrzeug handeln, nicht um einen Löschzug.

Natürlich können sie ihr Blaulicht einschalten, um besser gesehen zu werden.

Verboten ist das nicht, denn das blaue Blinklicht allein hat keine Bedeutung für andere Straßenverkehrsteilnehmer.

SuperKuhnibert4  25.10.2021, 09:21

Es dient als Warnung vor einer Einsatzstelle, also hat es schon eine Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer. Nämlich, sich entsprechend vorsichtig und aufmerksam zu verhalten.

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jursi190  25.10.2021, 09:33
@SuperKuhnibert4

"Warnung" in ", da die Rückfahrt ins Gerätehaus keine Einsatzfahrt mehr ist und das blaue Blinklicht allein nur an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden eine warnende Bedeutung hätte.

Der Begriff Löschzug ist hier wahrscheinlich auch falsch, da ein Löschzug eine Mannschaftsstärke von 22 hat und hier wohl eher die Rede von einer "Dorfwehr" ist.

Aber natürlich sollten alle Verkehrsteilnehmer sich auch hier in dem Fall entsprechend aufmerksam verhalten, gebe ich Dir recht.

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RedPanther  25.10.2021, 17:06
Verboten ist das nicht, denn das blaue Blinklicht allein hat keine Bedeutung für andere Straßenverkehrsteilnehmer.

Gleich doppelt falsch.

a) selbstverständlich hat auch das alleinige Blaulicht eine Bedeutung für andere Straßenverkehrsteilnehmer. Es kann eine Einsatzstelle markieren, ein Fahrzeug auf Einsatzfahrt kennzeichnen (das sich ggf. nicht an die StVO hält), es kann einen geschlossenen Verband kennzeichnen... (dass viele Verkehrsteilnehmer mit geschlossenen Verbänden intellektuell überfordert sind, ändert nichts an der Geltung der entsprechenden Vorschriften)

b) es ist klar geregelt, wann welches Licht zum Einsatz kommen darf. Blaulicht zum Rangieren/Einparken außerhalb von Einsatzstellen gehört nicht dazu, darf dementsprechend nicht verwendet werden.

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jursi190  25.10.2021, 17:31
@RedPanther

a) Wo trifft das auf den SV zu? Es handelt sich weder um eine Einsatzstelle, noch um eine Einsatzfahrt o.ä. Somit hat das blaue Blinklicht in dem Fall de iure keine Bedeutung für die Straßenverkehrsteilnehmer.

b) Ja. Dennoch wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Sanktionen für die FW bzw. den WL geben, die das blaue Blinklicht mit der Begründung aktiviert hat, die Verkehrssicherheit durch erzeugen von Aufmerksamkeit zu wahren.

Ergänzend wäre anzuführen, dass bei Ausbildungsdiensten, z.B. bei einer Simulation eines Brandes, die Einsatzfahrzeuge auch mit blauen Blinklicht an der Straße stehen, und das auch entgegen des § 38 II StVO.

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RedPanther  25.10.2021, 18:14
@jursi190
a) Wo trifft das auf den SV zu?

Kann der Autofahrer auf die Schnelle beurteilen, dass es sich nicht um eine Einsatzstelle handelt, daher das Blaulicht nicht korrekt verwendet wird und entsprechend keine Bedeutung hat? ;)

Bei b) und der Übung bin ich bei dir.

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jursi190  25.10.2021, 18:30
@RedPanther
Kann der Autofahrer auf die Schnelle beurteilen, dass es sich nicht um eine Einsatzstelle handelt (...)

Über die individuelle Reaktionsgeschwindigkeit entscheidet dann wohl die Auffassungsgabe. ;)

Dass auch das blaue Blinklicht allein in entsprechender Situation eine warnende Bedeutung entfaltet, steht mE außer Frage.

Mit "Verboten ist das nicht" meinte ich auch eher, dass es für die FW/WL keine Folgen haben wird. Und "das blaue Blinklicht allein hat keine Bedeutung für andere Straßenverkehrsteilnehmer." richtete sich auf diesen SV, denn es ist ja davon auszugehen, dass wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht rückwärts einen Feldweg hinaufquält, dass ein durchaus bekanntes Szenario für die Anwohnerschaft darstellt und wohl auch eher etwas entfernt von einer fremdbefahrenen Straße liegt. ;)

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Naja wenn da mehrere Feuerwehrfahrzeuge auf der Strasse rangieren müssen weil die baulichen begebenheiten es nicht hergeben auf dem Vorplatz des gerätehauses zu wenden und sie deswegen so rückwärts in die halle rein fahren, kann das für andere verkehrsteilnehmer unübersichtlich sein und dann kann man schon mal auf sich aufmerksam machen...

Normalerweise wird Blaulicht und horn nur auf dem Weg zum Einsatz eingeschaltet. Mit Blaulicht darf man acber auch eine Gefahrenstelle absichern. Da wird schon keiner was sagen... aber ohne Grund blaulicht anschalten auf öffentlicher strasse werden die wohl nicht...

Man schaue dabei mal in den § 38 StVO, der die Verwendung von Blaulicht & Sirene regelt. In (1) geht es um die Kombination aus beidem, in (2) um "nur Blaulicht":

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Das Einparken ist weder eine Unfall-/Einsatzstelle, noch eine Einsatzfahrt, noch wird ein Fahrzeug begleitet (Polizeieskorte), noch ist das Fahrzeug in einem geschlossenen Verband unterwegs.

weil der Löschzug dabei die ganze Straße blockiert und man die Warnblinker von der Seite nicht gut sieht.

Komisch, bei jedem anderen Fahrzeug reicht der Warnblinker. Und ein Löschfahrzeug ist in der Regel viel besser sichtbar. Notfalls hat man bei der Feuerwehr reichlich Personal übrig, um Sicherungsposten abzustellen. Ich halte dieses Argument für nicht stichhaltig.

NotSaniSophie  11.02.2022, 21:08

Ja okay, offiziell... Unser Gerätehaus ist direkt hinter einer Kurve Ortseingang, bei einer Landstraße, da schalte ich beim einparken lieber das Blaulicht an, als das mir jemand mit 80 km/h in die Seite kracht, weil ein Warnblinker nicht sichtbar ist, von der Landstraße aus, das Blaulicht schon, wodurch Autofahrer automatisch vorsichtig und langsam fahren.

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RedPanther  12.02.2022, 07:29
@NotSaniSophie

Da würde ich überhaupt nichts kennen. Wer in ein stehendes Hindernis hinter einer Kurve knallt, war nach §3 StVO zu schnell unterwegs, fertig. Ein quer liegender Baum hat auch keinen Warnblinker.

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Darioo651  11.06.2022, 11:53
@RedPanther

Du hast zwar rechtlich gesehen recht aber es hilft niemandem weiter wenn der Kfz Fahrer die schuld hat den das Feuerwehrauto ist dann so oder so hin und das hilft niemandem

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