Piepser in der Jugendfeuerwehr?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach § 11 ThürBKG dürfen Angehörige der JF nur an Übungs- und Ausbildungsdienst teilnehmen und nach § 13 darf man frühestens mit 16 Jahren in der Einsatzabteilung mitwirken. Somit darf man, wenn man jünger als 16 Jahre ist, an überhaupt keinen Einsätzen mitwirken und benötigt auch keinen Funkmeldeempfänger.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.
LennoxGRZ 
Fragesteller
 04.05.2021, 18:18

OK mir hat letzten ein wachhabender gesagt das man da einen gewissen Spielraum hat

0
SuperKuhnibert4  04.05.2021, 18:21
@LennoxGRZ

Der Spielraum hört da auf, wo er durch Gesetze eingeschränkt ist. So wie in diesem Fall.

1

Ja, mancherorts (verschiedene Bundesländer) kann man ab 16 bedingt bei Einsätzen mitmachen. Finde ich nicht so gut, weil das mit Versicherungsschutz, Jugendschutzgesetz und so besser ab 18 ist.

Nein, du brauchst keinen Piepser. Du bekommst einen von der Wehrführung wenn du einsatzbefähigt bist. Wie willste denn flott zum gerätehaus kommen wenn Alarm ist? Und nachst darfste auch nicht.

Einfach abwarten bis man die nötigen Ausbildungen hat und man 18 ist... Schule geht auch vor!

LennoxGRZ 
Fragesteller
 04.05.2021, 19:37

das zum gerätehauskommen stellt kein Problem dar da ich innerhalb 5 Minuten da sein könnte. von Nachts war allerdings auch nie die Rede aber trotzdem danke

1

Ein Pieper unterliegt keiner Altersbegrenzung, zumindest soweit ich weiß. Die Frage ist ob man dir einen gibt, und das halte ich für unwahrscheinlich

SuperKuhnibert4  04.05.2021, 18:11
Ein Pieper unterliegt keiner Altersbegrenzung, zumindest soweit ich weiß. 

Einer Altersbegrenzung vielleicht nicht, aber einer dienstlichen Erlaubnis, da nur berechtigte Personen den BOS-Funk empfangen dürfen.

3
14905403  04.05.2021, 18:27
@SuperKuhnibert4

Um vor seinen Klassenkameraden anzugeben was man für ein krasser Rettungsrambo ist braucht man keinen Funk auf dem FME 😉

1
SuperKuhnibert4  04.05.2021, 18:35
@LennoxGRZ

Warte noch ein, zwei Jahre, mach den Grundausbildungslehrgang, und dann wirst du einen bekommen. Und sogar einen, der funktioniert.

2

Unter 16 hast du bei einem Einsatz nichts verloren!

Unter 18 hast du in der Gefahrenzone nichts zu suchen, wozu auch die Straße gehört.

Auch der Hydrant ist kein sicherer Ort für eine jf-ler, da diese meist an der Straße stehen.

Und von 16-<18 hat sich ein fw-ler um den jf-ler zu kümmern und aufzupassen.

Auch sollte dein Kommandant da mal klartext reden und keine Ausnahmen zulassen, da im schlimmsten Fall dieser seinen Kopf dafür hinhalten muss?

LennoxGRZ 
Fragesteller
 04.05.2021, 18:44

OK danke für deine ausführliche Antwort

0
Von Experte Nomex64 bestätigt

Die Frage musst du deinem Jugendbetreuer stellen.

Ich kann dir dazu nur sagen: nein, natürlich nicht. Minderjährige haben bei echten Einsätzen nichts verloren und sind organisatorisch auch eine völlig andere Abteilung der FF als die Einsatzabteilung. Also haben sie keinen Melder.

Einen Melder bekommt man zum gegebenen Zeitpunkt von der Löscheinheitsführung. Der "gegebene Zeitpunkt" ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

SuperKuhnibert4  04.05.2021, 18:09
 Minderjährige haben bei echten Einsätzen nichts verloren und sind organisatorisch auch eine völlig andere Abteilung der FF als die Einsatzabteilung. 

Mit mindestens 16 Jahren und bestandenem Grundausbildungslehrgang darf man in vielen Bundesländern bereits zum Einsatz.

0
SuperKuhnibert4  04.05.2021, 18:20
@iwaniwanowitsch

Ist vollkommen mit dem jeweiligen Landesgesetz vereinbar und auch vom Träger der Unfallversicherung gedeckt, dort wo es erlaubt ist (z.B. bei uns in Rheinland-Pfalz). Und wofür ich jemanden einsetzen kann und darf, muss ich als Führungskraft wissen.

0
iwaniwanowitsch  04.05.2021, 18:40
@SuperKuhnibert4

Aber nicht mit dem Jugendschutzgesetz und deswegen wundert mich das extrem. Die Kollisionen sind ja offensichtlich. Zudem kommt, dass die Feuerwehrarbeit nichts für Minderjährige ist. Nicht umsonst wurde die PSU-Arbeit in den letzten Jahren massiv ausgebaut, weil selbst gestandene Brandmeister Probleme mit Einsätzen haben. Dann meinen einige FF's sie könnten irgendwelche Teenies mit in den Einsatz nehmen. Zum gruseln 👎👎👎 Naja, dafür haben wir ja alle die gleiche Ausbildung, dass eben keiner mehr im Einsatz lange überlegen muss, wer was machen kann. Wiederspricht dem Sinne der "multifunktionalen Verwendbarkeit". Unser Amtsleiter (und übrigens auch in keiner anderen Kommune, die ich kenne) lässt Minderjährige (und auch danach erst nach den Basics im Grundlehrgang) mit zum Einsatz.

2
SuperKuhnibert4  04.05.2021, 18:49
@iwaniwanowitsch

Inwiefern widerspricht das dem Jugendschutzgesetz? Und davon abgesehen, wenn man mit 17 zur Bundeswehr darf, warum sollte man mit 16 nicht zur Feuerwehr? In den unmittelbaren Gefahrenbereich darf man eh nicht, und den Verteiler bedienen oder Hydrant bzw. Schläuche auslegen oder später aufwickeln, für mich spricht nichts dagegen. Habe seit ich in der Feuerwehr bin, noch keine schlechten Erfahrungen damit gemacht.

0
Nomex64  04.05.2021, 20:35
@SuperKuhnibert4

Einfach mal in DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ auf Seite 56 nachlesen

§17 Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr

(3) Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche als Feuerwehrangehörige an Feuerwehreinsätzen nicht teilnehmen. Abweichende landesrechtliche Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von jugendlichen Feuerwehrangehörigen bleiben hiervon unberührt.

wenn man mit 17 zur Bundeswehr darf, warum sollte man mit 16 nicht zur Feuerwehr? 

Weil kein Soldat mit 17 in den Einsatz geht und selbst wenn ist er 100mal besser ausgebildet als ein Jugendlicher in der Feuerwehr. Er ist 24/7 Soldat und nix anderes.

2
SuperKuhnibert4  04.05.2021, 20:42
@Nomex64

Abweichende landesrechtliche Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von jugendlichen Feuerwehrangehörigen bleiben hiervon unberührt.

Also trifft das dort nicht zu, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt.

0
iwaniwanowitsch  04.05.2021, 20:50
@SuperKuhnibert4
Jugendliche dürfen grundsätzlich nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden. Der zulässige Arbeitsbeginn wurde 1984 um eine Stunde vorverlegt.

Feuerwehreinsätze sind grundsätzlich nicht planbar, daher droht hier der Verstoß.

Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Vor allem nicht mit Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind. Das gleiche gilt für Tätigkeiten, bei denen Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Kälte und Nässe ausgesetzt sind oder gesundheitsschädlichem Lärm, gefährlichen Strahlen und gefährlichen Arbeitsstoffen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie für die Ausbildung unumgänglich sind.

Die Gefährdung wird in fast jedem Einsatz erreicht, daher droht hier der Verstoß.

Akkordarbeit und andere tempoabhängige Arbeit ist für Jugendliche verboten

Tempoabhängige Arbeit ist in fast jedem Feuerwehreinsatz von Nöten.

(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden
(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Samstags und Sonntags rückt die FF nicht aus?

3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, 

Feuerwehreinsätze (GENERELL, egal in welcher Funktion) unterliegen selbst bei ausgebildeten, professionellen, volljährigen Einsatzkräften einer besonderen Gefahrenbewertung.

7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind. 

Ist Derzeit bei prinzipiell jedem Einsatz gegeben.

Quelle ist:

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG-

Und bevor du mit der Argumentation kommst, FF sei keine Arbeit:

(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,

Die Tätigkeit der FF ist mit der Arbeitsleistung der Berufsfeuerwehr vergleichbar.

Dazu kommen Quellen aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG):

§ 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

Bei Feuerwehreinsätzen prinzipiell nie vorher planbar.

Dazu kommt: wo ist die sorgeberechtigte Person? Wie verhält es sich mit der Aufsichtspflicht. Zudemm stelle ich die Einhaltung der Schulpflicht ernsthaft in Frage. In welchen Miniaturzeiträumen soll sich ein Jugendlicher der Einsatztätigkeit in der FF denn zur Verfügung stellen, ohne die Schulpflicht und die o.a. gesetzlichen Verordnungen zu verletzen?

Hinzu kommt, dass ich eine gewisse moralische Gefährdung klar erkenne. Bei Einsätzen der Feuerwehr kommt man extrem schnell mit Verstorbenen, schwer verletzten in Kontakt. Ich wiederhole mich gern:

nicht umsonst wurde die PSU-Arbeit in den letzten Jahren massiv ausgebaut, weil selbst gestandene Brandmeister Probleme mit Einsätzen haben. Dann meinen einige FF's sie könnten irgendwelche Teenies mit in den Einsatz nehmen.
1
Nomex64  04.05.2021, 20:53
@SuperKuhnibert4

Was steht den im Landesrecht? Dort steht kann ab 16. Lebensjahr in die Einsatzabteilung. Dort steht nicht muss ab 16 mit Einsätze fahren.

Er kann also ab 16 mit der Einsatzabteilung üben und Ausbildung machen. Er darf aber nicht mit zum Einsatz.

1
iwaniwanowitsch  04.05.2021, 20:56
@SuperKuhnibert4

Du weist schon, dass das ein Merkblatt der DGUV ist, oder? Und diese "Regeln" werden definitiv durch Bundesrecht geschlagen.

0
SuperKuhnibert4  04.05.2021, 20:58
@Nomex64

In RLP schon, unter Aufsicht und außerhalb unmittelbarer Gefahrenzone:

"...dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und unter Aufsicht erfahrener Feuerwehrangehöriger bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden"

Quelle: § 10 LBKG

Wohlgemerkt, dürfen, nicht müssen. Und auch nur unter genauer Einhaltung dieser Vorgaben.

0
Nomex64  04.05.2021, 21:04
@SuperKuhnibert4

Kannst du gern machen. Stellst dem Jugendlichen einen Aufpasser an die Seite. Wenn es dann doch in die Hose geht weil ein Schlauch sich selbstständig gemacht hat oder der Typ unter dem Baum sein bester Kumpel war erklärst du dann den Eltern warum du unbedingt ihn mitgenommen hast.

Mein Träger Brandschutz hat dazu zum Glück eindeutige Regel aufgestellt, im Sinn dessen was vom Unternehmer in der DGUV gefordert wird.

1
iwaniwanowitsch  04.05.2021, 21:08
@SuperKuhnibert4

Aber, um das ganze Abzukürzen: ich habe kein Interesse daran, Rechtsberatung für irgendwelche Feuerwehren oder Leute im Internet anzubieten. Meine Meinung dazu steht fest: es ist grob fahrlässig und gesetzteswidrig vom Dienstherrn, Minderjährige für Tätigkeiten in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr heran zu ziehen, aber das müssen die entsprechenden Amtsträger ja alle selbst wissen, ob das eine korrekte Auslegung der Fürsorgepflicht ist, ich werde daran nichts ausrichten und werde damit dann hier abschließen.

1