Ohne Abgeschlossenen MTA mit auf Einsätze?
Hallo Zusammen,
Mal eine Frage an alle Freiwilligen Feuerwehr Experten. Bin seit kurzem der FFW des Ortes beigetreten in dem ich vor kurzem gezogen bin da das Feuerwehrhaus Fussläufig für mich erreichbar ist und ich bei meinem Arbeitgeber in der Betriebsfeuerwehr sogar Teile der Modularen Truppausbildung mitgemacht habe. Atemschutzlehrgang steht demnächst auch an.
Nun meine Frage bei der letzten Übung meinte der Kommandant ich solle wenn die Sirene heult auch immer ins Feuerwehrhaus kommen und zum Einsatz mit. Das ist auch ohne MTA Ausbildung kein Problem und liegt im Ermessen der Führungskraft.
Ist das rechtens was ist wenn mir etwas passiert. Dachte immer man darf ohne MTA Prüfung nicht mit auf Einsätze.
Wir sind eine kleine Wehr mit einem Geländegängigen TSF ohne Atemschutz.
Haben so ca. 5 Einsätze pro Jahr. Oft aber nur Ast auf der Strasse und bei bränden sind wir Hauptsächlich für Wasserentnahme zuständig.
Danke vorab für ein paar Kommentare.
3 Antworten
Die Führungskraft kann im Einsatz ohnehin jederzeit Passanten und Anwohner zur Unterstützung heranziehen. Beispielsweise, um ein paar Schläuche für eine längere Leitung zu tragen, oder um die TS aus dem Fahrzeug zu heben.
Das kann die Führungskraft natürlich auch mit dir... Wobei es sicher geschickter ist, wenn du dann eine PSA trägst.
Auch dich darf er nur außerhalb des Gefahrenbereichs einsetzen... Das wird die Wasserentnahme in der Regel aber sein.
Ich bin jetzt kein Experte für das Bayerische Feuerwehrgesetz... prinzipiell ist es aber so, dass die Landesgesetze nur ein Mindestalter für den Feuerwehreinsatz vorgeben (in Schleswig-Holstein kann man bspw. mit 16 Jahen der Einsatzabteilung beitreten - aber erst mit 18 Jahren Einsätze fahren).
Ob mit oder ohne Ausbildung, das liegt im Ermessen der Wehrführung. Gerade kleinere Wehren mit überschaubarem Personalbestand und wenigen Einsätzen lassen häufig auch Anwärter mit zum Einsatz - Stichwort "Learning by doing". Sprich: Der Anwärter soll im Einsatz lernen. Aufgrund des übersichtlichen Personalbestands kann da dann meist auch die notwendige Kontrolle ausgeführt werden.
In größeren Wehren darf man meist erst nach bestandener (Grund-)Ausbildung mit zum Einsatz. Bei den vielen Einsatzkräften wird es sonst unübersichtlich und man kann den Anwärter nur schwer dauerhaft unter Kontrolle haben - vor allem aber hat eine größere Wehr mit vielen Diensten und ggfs. mehreren Anwärtern, die eine eigene Ausbilungsgruppe bilden, andere Möglichkeiten der Ausbildung und ist nicht auf die Ausbildung im Einsatz angewiesen.
Warum nicht?
Der Kommandant entscheidet nach Eignung wer an Einsätzen teilnimmt, und was er dort für aufgaben wahrnimmt.
So ähnlich stets im bayfwg (gedächtniszitat)
Da steht nix davon welche Aufgabe welche Ausbildung voraussetzt.
So lange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt bist du versichert.