Fake Blaulicht auf Dach?


12.01.2021, 07:05

Also letztendlich nur eine blaue Haube mit kabel


12.01.2021, 07:50

Bitte mit entsprechendem Paragraphen Antworten.

5 Antworten

Ausgerüstet bedeute nicht funktionsfähig - sondern schlicht da! Blaues Rundumlicht

Mit blauem Rundumlicht dürfen ausschließlich folgende Einsatzfahrzeuge ausgerüstet sein (§ 52 StVZO):

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Noch Fragen?

Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:40

Habe inzwischen mal mit der ADAC Rechtsberatung geredet die meinten solange ich nur eine Blaue Haube nehmen würde (wahlweise mit Kabel Ran kleben) wäre das in Ordnung

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rampe6  12.01.2021, 11:43
@Applefan110

also keine blaue Rundumleuchte.... auf dem Dach verbaut - also ein Anbauteil.... Nachweis der Festigkeit, Brand-, Splitter- und Bruchverhalten....

Seh es ein - ein Blaulicht, oder Attrappe wird nicht gern gesehen - es findet sich immer ein Grund damit du ein Problem damit hast.......

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TremendousHeat  12.01.2021, 15:29
@Applefan110

Da haben die Unrecht. Du darfst an deinem Auto nicht ohne Weiteres einfach irgendwas anbringen - erstmal egal, was.

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Nein, darfst du nicht. Dein Auto ist mit der Leuchte ausgerüstet. Egal, ob sie funktioniert oder nicht.

StVZO §52 Absatz 3

Und selbst wenn du ,,nur die Haube" nimmst und ,,ein Kabel dranhängst", musst du das vom TÜV prüfen lassen. Du darfst an deinem Auto sowas nämlich nicht verändern. Fliegt die Haube während der Fahrt runter, tötet jemanden und du hast keine TÜV-Zulassung, bye bye. Und für so ne Haube kriegst du keine Zulassung.

Des Weiteren kann dir Amtsanmaßung im Straßenverkehr zur Last gelegt werden, da du den Anschein erweckst, ein Zivilpolizist zu sein, um dir somit Vorteile zu verschaffen.

Bitte einfach akzeptieren und nicht immer weiterfragen ,,ja aber wenn... und ja wenn... und ja es ist ja nur..."

NEIN! Geht nicht!

Nein darfst du nicht. Für das braucht man eine Gehnemigung. Da du weder beruflich mit diversen Blaulichtorganisatioren zu tun kannst du auch eine Strafe bekommen und so weiter. Auch wenn du freiwillig dabei bist

Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:14

Aber wieso brauch man denn eine Genehmigung für eine blaue Haube auf dem Dach (es wäre ja unmöglich sie zu benutzen) welcher § verbietet denn das?

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Allle4  12.01.2021, 07:17
@Applefan110

Der Paragraph ist vom Lan zu Land verschieden. Am Besten ist, du fragst mal bei der Polizei nach. die werden es dir dann schon sagen

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Allle4  12.01.2021, 07:19
@Allle4

Wenn du aber selber ein wenig geschau hättest, habe ich das endteckt

eider muss ich Dich enttäuschen, so ein Blaulicht darfst Du an Deinem Fahrzeug nicht verwenden.

Dieses ergibt sich aber nicht aus dem vom Nomex64 angeführten § 52 StVZO, denn der Regelt die Ausrüstung von Fahrzeugen und nicht die Verwendung von Blaulichtern.

Ausschlaggebend für Deine Frage ist der folgende Paragraph

**************************************************************************************

§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

***************************************************************************************

Dein privates Fahrzeug ist aber nicht mit einem Blaulicht ausgerüstet, sondern dieses führst Du nur mit.

Und gem. dem 2 und von mir fett dargestellten Absatz, darf Blaues Blinklicht allein (darf) nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen verwendet werden

Ungeachtet der Tatsache, dass Du das Blaulicht nicht verwenden darfst, darfst Du gem. § 35 StVO aber von den Regeln der StVO abweichen, wenn Du dabei die öffentliche Ordnung und Sicherheit dabei beachtest.

Zu beachten ist dabei nur, dass es regionale Unterschiede in den dienstlichen Anweisungen gibt, was die Verwendung von Sonderrechten in privaten PKW´s gibt.

Einige Kommunen untersagen ihren Feuerwehrleuten explizieht die Nutzung von Sonderrechten. An diese dienstlichen Weisungen ist man gebunden, auch wenn die StVO was anderes sagt.

Schöne Grüße

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Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:19
@Allle4

Es ist ja kein Blaues Blinklicht sondern lediglich die Haube!

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Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:21
@Allle4

Und wenn ich dann einfach eine normale Blaue Haube nehme und ein Kabel ran Klebe? Dann hat das nix mit "Blinklicht" zu tun

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Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:22
@Allle4

Will ich gar nicht, habe aber gerade in Video aus den USA gesehen wo Leute sowas machen damit die im Straßenverkehr besser beachtet werden (damit sie weniger geschnitten werden usw weil die anderen denken das ist ein Polizist)

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Allle4  12.01.2021, 07:23
@Applefan110

Andere Länder andere Sitten. FRag mal einen Rechtsanwalt. der wird dir es sagen.

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Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:25
@Allle4

Das soll ja nur eine kleine Frage sein und für sowas Zahl ich dann nicht wenn ich es nicht mal vor habe

EDIT: Ich bin ja ADAC Mitglied und habe da ja gratis Rechtsberatung ist mir gerade eingefallen

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Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:27
@Allle4

Wissen aber nunmal weniger als Anwälte. Jura spielt zwar auch in ihren Job ne Rolle aber der Anwalt weiß das dann schon besser (ich rufe jetzt mal bei der ADAC Rechtsberatung an)

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Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:37
@Allle4

Der Anwalt meinte mit "Blaues Blinklicht" hat das erstmal nix zu tun weitere Infos zwecks TÜV, StGB usw bekomme ich aber erst später

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rampe6  12.01.2021, 11:38
@Applefan110

§52 StVZO, §38 StVO

Angebrachte lichttechnische Anlagen müssen funktionieren - und du bist hierzu nicht berechtigt.

PS: Kleb dir doch ne blaue Klorolle aufs Dach.......

was machst du eigentlich, wenn jemand dich, wie ja gewünscht, für die Polizei hält und dich um Hilfe ersucht?????????

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ja klar, bei dir auf dem Grundstück oder in der Garage.

ansonsten solltest du dich mal informieren, bei welcher Montage von Teilen du die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug verlierst. und zwar nicht in den USA, sondern hier.

Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:16

Und wo wäre das Problem im Straßenverkehr?

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Das ist m. w. kein Problem, solange man den Verkehr dadurch nicht behindert oder sich als Polizei oder so ausgibt

Applefan110 
Fragesteller
 12.01.2021, 07:10

Ich Habe halt gerade ein Video aus den USA angesehen wo sich Leute ein "falsches" Polizei Auto bauen damit die weniger geschnitten werden usw

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