Db und Blaulicht?

8 Antworten

Wenn es bei der Bahn einen Unfall gibt, können die Rettungskräfte von den Notfallmanagern unterstützt werden. Diese dürfen auch mit Blaulicht zu ihrem Einsatz fahren.

Diese haben beispielsweise die Aufgabe die Oberleitung abzuschalten/abzuklemmen und zu erden. Auch beraten sie die Einsatzkräfte bei bahnspezifischen Fragestellungen.

Weil es sich dabei um Unfallhilfswagen der öffentlichen Verkehrsbetriebe im Sinne von §53 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) handelt. Unfallhilfswagen haben die Aufgabe, schnell entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vor Ort zu bringen, welches mit seiner fachlichen Expertise unter anderem die Feuerwehr berät aber auch Oberleitungen spannungsfrei schaltet und erdet. Ebenso kennen sie natürlich die Züge der DB in und auswendig und kennen zum Beispiel genau die Punkte, wo die Feuerwehr entsprechendes Rettungsgerät an den Zügen am Besten ansetzen kann. Deswegen, stehen diesen Unfallhilfswagen Wegerechte im Sinne von §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu.

Mfg

Von Experte MacMadB bestätigt

Weil gemäß §53 Abs. 3 Nr. 3 StVZO auch "Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind" mit Blaulicht ausgerüstet seien dürfen.

Hauptaufgabe ist das erden der Oberleitungen und die Beratung der Feuerwehr bei Unfällen oder anderen Ereignissen im Bahnbereich.

Zum Beispiel Oberleitungen abklemmen bei Unfällen. Du meinst ja denke ich den Notfallmanager