Rechtliche Konsequenz für Hausarzt wegen unberechtigter Ausstellung von privaten BTM-Rezepten in irrationalem Ausmaß?

Mal angenommen ich hätte einen Hausarzt, der mir über einen Zeitraum von ca. 8 Wochen jede Kalenderwoche ein BTM-Privatrezept für das Präparat Oxycodon 40mg N3 auf den Namen eines Familienangehörigen ausgehändigt hat, trotz seines Wissens über eine bei mir bestehende polytoxe Suchterkrankung.

Was kann diesem Hausarzt rechtlich passieren, wenn man es darauf anlegen würde und diverse Behörden davon in Kenntnis setzt?

Der Familienangehörige hatte bis zu dem Zeitpunkt Bedarf auf genau eine N3 dieses Präparats pro Monat.

Bei diesem Präparat gibt es eine Höchstabgabegrenze pro Monat, die der Arzt nochmal zusätzlich auf einem mir nicht näher bekannten Wege aufheben kann. Auch dies hat der Hausarzt getan, trotz eines völlig unrealistischen plötzlichen Mehrbedarfs in fünfacher Menge der Normaldosis.

Natürlich wurden die Rezepte nie eingereicht und somit voll bezahlt. Kann dieser Arzt rechtlich haftbar gemacht werden für eine durch sein Handeln entwickelte, langjährige körperliche Abhängigkeit von Opioiden? Gibt es rechtliche Fristen in diesem Zusammenhang und gäbe es theoretisch eine Chance auf Schadensersatz oder hätte die Bekanntmachung dieses angenommenen Vorfalls lediglich für den Arzt persönlich eine rechtliche Konsequenz oder existieren spezifische Schlupflöcher, mit denen sich dieser Hausarzt aus der Affäre ziehen könnte und die bekanntmachende Person keinerlei positives Ergebnis, in jedweder Form, erzielen kann?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Medizin, Recht, Apotheke, Arztrecht, Betäubungsmittel, Gesundheit und Medizin, Jura, opioide, Pharmazie, Rechtslage
Klinikpackungen ambulant?

Arzneimittel zur Versorgung von Krankenhäusern werden nur an Apotheken mit entsprechenden Versorgungsverträgen ausgeliefert. Die Ausgabe der Ware in den ambulanten Bereich ist unzulässig.

Es sind jedoch nicht alle Packungen, die zu den preislichen Konditionen der Klinikpackungen angeboten werden, als Klinikware gekennzeichnet und oftmals in den selben Packungsgrößen auch für den ambulanten Bereich via öffentliche Apotheke (hier i.d.R. höhere EK-Preise) erhältlich. Also: Betrugspotential...

Wenn also eine ambulante Praxis von einer Apotheke beliefert wird, kann ich dort nicht zweifelsfrei ersehen, zu welchen Konditionen eine Apotheke (die nebenbei auch Kliniken versorgt; eine öffentliche Apotheke kann auch krankenhausversorgend sein) diese eingekauft und ob die Praxis eigentlich Klinikware erhalten hat. Natürlich könnte man es durch Konsultation der herstellenden Unternehmen anhand der Charge ersehen, denke ich.

Meine Frage nun: womit würde dies rechtlich "anecken"? Ist dadurch lediglich ein Vertrag zwischen Apotheke und Arzneimittelhersteller verletzt oder gibt es hier unabhängig davon auch Gesetze im Gesundheits- oder Sozialbereich (Wettbewerb etc.), die betroffen sind und ggf. durch Inverkehrbringen von Krankenhausware an ambulante Praxen oder Patienten ambulanter Praxen verletzt würden? Eine Online-Recherche bringt mich nicht weiter, auch wenn es den ein oder anderen (älteren) Artikel gibt.

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