Definition von verschreibungspflichtigen Medikamenten bei Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ich bin gerade dabei Gesundheitsfragen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantworten. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich folgende Frage beantworten soll: "Haben Sie in den letzten 5 Jahren länger als 4 Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen?"
Ich nehme seit längerer Zeit Pantoprazol 20mg. Dieses Medikament ist grundsätzlich nicht verschreibungspflichtig. Jedoch ist es in größeren Mengen (große Packung mit 100 Tabletten) verschreibungspflichtig. Diese Größe nehme ich auch immer. Theoretisch könnte ich es mir aber auch alle zwei Wochen in einer 14er Packung kaufen, die nicht verschreibungspflichtig ist.
Für mich heißt das eigentlich, dass das Medikament an sich nicht verschreibungspflichtig ist. Ich bin mir aber eben nicht ganz sicher, wie es wirklich gemeint ist. Aber was sagt ihr dazu?
7 Antworten
Hallo Cobra2016,
du musst sowieso die Grunderkrankung angeben (vermutlich Sodbrennen), die die Einnahme des Medikaments notwendig macht.
Der Versicherer wird daraufhin von dir Näheres zu dieser Erkrankung wissen wollen. In einer Zusatzerklärung musst du detailliert die Beschwerden und die diesbezüglich angefallenen Behandlungen schildern. Zudem wirst du nach allen Medikamente gefragt, die du wegen der Erkrankung einnimmst, ob verschreibungspflichtig oder nicht.
Gib also auf jeden Fall alles an was nur im entferntesten zur Frage passt. Wenn du etwas vergisst, riskierst du im Falle eines Falles, dass deine Versicherung deshalb nicht bezahlt.
Herzliche Grüße aus Köln
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Wenn du schon an den Gesundheitsfragen scheiterst, dann solltest du auch keine BU-Absicherung online beantragen - da gibt es doch so viel Beratungsbedarf... :-((
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Ein sehr guter Rat.
Wenn du dieses Medikament tatsächlich in dieser Größenordnung brauchst, musst du das selbstverständlich angeben.
Wenn du das verschweigst, wird das im Leistungsfall als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung angesehen. Diese wiederum stellt den Versicherer von der Leistung frei.
Sie sollten das Pantoprazol angeben. Wenn es für sich Allein genommen wird, weist es auf starkes Sodbrennen hin, das dürfte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht beeinflussen. Es ist inzwischen eine Volkskrankheit, die aber keine Arbeitseinschränkung nach sich zieht. Was Anderes ist es wenn sie, auf Grund der Einnahme von anderen Medikamenten, zusätzlich verschrieben wird.
Das sollte AUF KEINEN FALL verschwiegen werden. Starkes Sodbrennen, kann selbstverständlich auch zu Arbeitsunfähigkeit und in der Folge auch zur BU führen.
Sicherlich wird die Krankheit, die du damit behandeltst, auch bei einer der anderen Gesundheitsfragen noch relevant sein.
Und warum fragst du das uns und nicht den Vermittler bei dem du den Vertrag abschließt?