Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft kündigen?

Hallo zusammen,

Wir bekommen immer wieder von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Schreiben, in denen wir gebeten werden entweder irgendwelche Angaben zu unseren Grundstücken zu machen oder gleich Beiträge gefordert werden.

Die Grundstücke (außerhalb der Ortschaft) wurden vor Jahren mal ähnlich wie ein etwas größerer Strebergarten genutzt: Es stehen hier und da noch ein paar Obstbäume und irgendwann wurde auch mal etwas Gemüse angebaut.

Jedoch wird dort seit Jahren nichts mehr gemacht; die Flächen liegen einfach brach. Daher würden wir gerne die Mitgliedschaft, die mein verstorbener Vater begonnen hat, kündigen, da die Flächen in keinster Weise landwirtschaftlich genutzt werden und niemand in irgendeiner Form etwas mit Landwirtschaft am Hut hat. (Mit "wir" meine ich die Erbengemeinschaft)

Ich habe einfach den Eindruck, dass hier ehemalige Gez-Methoden angewandt werden: Kündigungen und jegliche Schreiben und Anfragen werden ignoriert, jeder noch so kleine Grund wird hergenommen um eine Mitgliedschaft zu rechtfertigen und damit Gebühren einzutreiben. :/

Ist die Mitgliedschaft rechtlich notwendig, wenn man ein oder mehrere Grundstücke nur besitzt? Und wie kann man die Mitgliedschaft kündigen? Kündigungsschreiben werden einfach ignoriert.

Viele Grüße und Danke für Antworten ^^

Landwirtschaft, Recht, Ackerland, Berufsgenossenschaft
Ehemalige Obstplantage soll jetzt Schrebergarten werden..

Hallo zusammen, ich bin etwas zwiegespalten. Es geht darum das ich jemanden gefunden habe, der sein Land, eine ehemalige Obstplantage, in drei Grundstücke aufteilt und als Schrebergärten zur Pacht anbieten möchte. Da komme ich zu der ersten Frage, - Ist soetwas überhaupt möglich? Greift da ein ganz normaler Pachtvertrag in dem alles geregelt ist? Quasi, ist es rechtens sein Eigen aufzuteilen und daraus machen zu lassen was man möchte, in dem fall dem Pächter freie hand zu lassen? Er sagte mir, das es erlaubt wäre eine 4m² Hütte zu errichten, ganz schön klein. Kann es so sein das es für das Land so eine geringe Genehmigung gibt, oder regelt das dennoch das Bauamt in Rheinland Pfalz. In Gartenkolonien gibt es schließlich auch genehmigungsfreie Hütten, Lauben oder ähnliches, welche die größe von 4m² überschreitet. Weiter gehts, es ist ein Grundstück das nicht umzäunt und schwer verwildert ist. Um den Zaun zu ziehen müsste ich nach dem reine machen wahrscheinlich auch Äste der Kirschbäume kürzen, ist das ohne Genehmigung möglich? Ich fälle ja schließlich nichts. Im ganzen sind es übrigens 150m² die der Garten haben wird.

Wenn ich es alles so lese macht mir der Boden leichte Sorgen, Bodenschätzung: Insgesamt 451m² Ackerland (A), Boden Stark lehmiger Sand (SL), Zustandsstufe (3), Entstehungsart Diluvium (D), Bodenzahl 53, Ackerzahl 55, Ertragsmesszahl 248.

Bekomme ich den Boden wieder so aufbereitet, beispielsweise mit Muttererde um im Endergebnis ein Freizeitgrundstück zu haben, dem es an nichts fehlt?

Fragen über fragen, ich habe Motivation und bin voller Tatendrang, was mir fehlt sind die richtigen Antworten, ich hoffe ihr könnt mit helfen!

Garten, Ackerland, Bauamt, Schrebergarten, aufbereiten

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