Ackerland einzäunen?

3 Antworten

Es ist dein Eigentum und das darfst Du selbstverständlich einzäunen.

Mir fiele auch nicht ein einziger Grund ein, weshalb das verboten sein sollte.

Schmiedebolzen 
Fragesteller
 16.07.2019, 10:53

Seitdem ich auf meinem Grundstück meine Schmiedeesse nicht mehr benutzen darf und ein Bekannter von mir eine kostenpflichtige Begutachtung von der Behörde brauchte, ob er seinen abgestorbenen Baum auf seinem Grundstück Fällen darf zweifele ich bei keinem Verbot daran dass es existieren könnte ;-)

Da ich 14.000m2 kaufen möchte wollte ich sicher gehen dass ich diese danach nutzen kann. :-)

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LeChuck01  16.07.2019, 10:57
@Schmiedebolzen

Es kann u.U. sein, daß Du für den Zaun eine Baugenehmigung benötigst.

Das mußt Du dann mal im zuständigen Amt nachfragen.

Ist aber nur eine Formalie.

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furbo  16.07.2019, 11:48
@Schmiedebolzen

Ich hab die gleiche Fläche und niemanden gefragt, ob ich einzäunen darf. Einfach gemacht und alles war ok.

Allerdings hat sich die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (nicht Landwirtschaftskammer) bei mir gemeldet, da man ab einer bestimmten Grundstücksgröße Zwangsmitglied wird. Kostet gut 100 €/Jahr. Hat aber auch den Vorteil, dass jeder, der auf dem Grundstück arbeitet, versichert ist. Hat mir sogar die Kosten bei einem Unfall bezahlt.

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LeChuck01  16.07.2019, 12:16
@furbo

Kommt sicherlich auch auf das Bundesland an.

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furbo  16.07.2019, 12:19
@LeChuck01

Klar. Ich lebe in Sachsen, wie es in anderen Bundesländern ist, weiss ich nicht.

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gnampf33  16.07.2019, 11:05

Kennst du die Rechtslage in Rheinland-Pfalz so genau, dass du weisst, dass man das selbstverständlich darf?

Oder kennst du sie nicht, und nur deshalb fällt die kein Grund ein, warum es verboten sein sollte?

Hier in Bayern ist das genehmigungspflichtig, da es das Recht der Menschen auf freien Zutritt zur Natur einschränkt, das in der bayerischen Verfassung steht. Nur Landwirte bekommen diese Genehmigung, und nur für die Zeit der Nutzung einer Fläche als Viehweide.

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Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Hier in Bayern, wo der freie Zutritt der Bevölkerung zur Natur Verfassungsrang hat, bekommen Leute, die ihr Freizeitgrundstück im Außenbereich einzäunen, eine zwangsgeldbewehrte Beseitigungsanordnung vom Landratsamt. Wobei Bestandsschutz für Grundstücke gilt, die vor Inbetriebnahme der Verfassung 1949 schon eingezäunt waren, siehe Seegrundstücke am Starnberger See usw.

Für Pferdehaltung gibt es Genehmigungen zum Koppelbau, aber man muss die dauerhafte Pferdehaltung inkl.Stückzahl nachweisen. Oder Landwirt sein, aber diesen Status zu bekommen ist aufwendig.

Für Rheinland-Pfalz solltest du die Rechtslage genau erforschen, z.B. per Anfrage beim Landratsamt, bevor du investierst.

Du darfst Acker in Grünland umwandeln und natürlich einzäunen, aber nicht unbedingt zurück in acker. Wenn du es eh für Pferde brauchst, ist das keine Frage, sonst kann es ein Wertverlust des Landes sein.