Ackerland zu Kleingartenanlage?

6 Antworten

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einfach so wie du dir das denkst geht das nicht, die anderen haben das ja schon beschrieben

aber

es gibt einen Trick:

mache GRABELAND daraus und gründe eine Genossenschaft zur Bewirtschaftung. DU Pflügst und eggst im Frühling den Acker und die Genossen dürfen reihenweise Gemüse und Obst und Blumen anbauen, ein- und zweijährige Pflanzen.

das machen bei uns einige Biohöfe; z.T. sähen sie auch das meiste selbst ein und die Genossenschaftler kommen nur zur Pflege und zum Ernten

du kannst dann sogar einen augedienten Melkwagen mit Dach als Regenunterstand für deine "Kunden" dorthin stellen; ob Bauwagen ok ist, wäre zu erfragen, vermutlich NICHT....

Es gibt halt ne Menge Vorschriften ....

hast du schon mal in den Flächennutzungsplan geguckt? Du kannst es ggf auch einsähen und als Grünland an Pferdeleute verpachten.

aber den richtigen Schnapper mit deinen 10 angedachten PArzellen, den wirst du dir wohl abschminken müssen.... es sei denn, du bist mir eurem Bürgemeister dicke befreundet.....;-))

Wenn das Grundstück als Ackerland ausgewiesen ist, muss vor allem anderen eine baurechtliche Umwandlung/Umwidmung im Rahmen entweder einer Bebauungsplanänderung oder aber einer Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen. Das dürfte allerdings schon daran scheitern, dass Ackerland im Außenbereich der zuständigen Gemeinde / Gebietskörperschaft liegt, und der FlNP dazu geändert werden müsste. Außerdem wäre dazu eine Erschließung notwendig, denn es bedarf einer öffentlich nutzbaren Straßenanbindung, Strom, Wasser und Kanalanschluss etc. pp.

Man kann das bei der zuständigen Behörde (Gemeinde / Gebietskörperschaft) mal ansprechen, aber realistische Chancen sehe ich dazu nicht.

Frag nach bei der örtliche Landwirtschaftskammer.

Du musst viele Vorschriften des Kleingartengesetzes
einhalten, aber welche kann dir nur die örtliche Behörde
wo du die Fläche erstellen willst, sagen .

Allgemein sind es Vereine, die dann auch die
Gemeinnützigkeit beantragen können.

Du willst es ja gewerblich machen, brauchst sicher
eine Genehmigung für die Anlage selbst (evtl.Baubehörde)
also Plan mit einteilung der Parzellen und dann eine
Gewerbeanmeldung.
Und deine Statuten, für welche du gerade stehen musst.
Größe der Gartenhäuschen, Nutzung persönliche
Freizeitfläche und Gartenanbau zur Eigennutzung etc.

Also ob und welche Stadt, Gemeinde sowas erlaubt
kannst du nur vor Ort erfragen.
opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dazu müsstest du das Ackerland umwidmen lassen. Wende dich zunächst an die örtliche Bauordnungsbehörde. Sie könnten dir zumindest sagen, ob eine Umwidmung überhaupt möglich wäre.

Ansonsten: Brachflächen werden gefördert. Vielleicht kannst du dadurch Gewinne erzielen.