Gartenrecht, Schuppen bauen?

8 Antworten

Geräteschuppen, Gewächshäuser, Mobiliar

Auch Geräteschuppen, Gewächshäuser und mit der Erde fest verbundenes Mobiliar zählen als „Bauten“. Von ihnen ist im Bundeskleingartengesetz nicht die Rede, doch hat sich auch hier „rechtlich fortentwickelt“, was noch geht und was nicht. Hat man etwa die erlaubten 24 Quadratmeter bereits mit einem Gartenhaus ausgeschöpft, ist ein zusätzlicher Geräteschuppen normalerweise nicht erlaubt, denn nach dem Sinn des Gesetzes soll die Laube selbst zu Aufbewahrungszwecken genügen. Fest installierte Gartenbänke und Tische sind gestattet, sofern sie nicht die nötigen Anbauflächen (= 1/3 kleingärtnerische Nutzung) beeinträchtigen.

Ein Gewächshaus ist meist erlaubt, doch darf es eine bestimmte Größe nicht überschreiten, die jeweils in den Satzungen der Kleingartenvereine festgelegt ist.

http://www.das-wilde-gartenblog.de/vom-bundeskleingartengesetz-und-den-bauten-im-garten/

Tipp 1 : Frage die Alteingessenen in der Nachbarschaft.

Tipp 2 : Guck was schon steht in den Gärten ( geh aber nicht davon aus ,daß es auch erlaubt ist , manches wird nur geduldet )

Tipp 3 : Frage wen aus dem Vorstand.

Viel Erfolg und Grüner Daumen hoch.

In der Regel ja.

Man unterscheidet zwischen Geräteschuppen und Schuppen die zur Nutzung von Menschen geeignet sind. Letztere sind schwer zu genehmigen.

Ferner hängt es vom Grundstück ab. Zumeist gibt es einen Bebauungsplan der in der Regel eine Bebauung untersagt. Für kleine Schuppen gilt dass jedoch meist nicht und sie können entweder genehmigungsfrei gebaut werden oder man bnötigt lediglich eine Befreiung des Bebauungsplans.

Wir haben 2 Gewächshäuser, 1 Gartenhaus und 1 einen riesigen Pool. Alles wurde genehmigt und dies trotz dem Widerstand beider anliegenden Nachbarn.

Lediglich in Kleingartenanlagen gibt es teilweise nicht nachvollziehbare Bestimmungen, deren Grundlage das Kelingartengesetz ist, aber teilweise auch weit über dieses hinaus Bestimmungen enthalten können die jeglicher Beschreibung spottet. Deshalb wird man dort auch nicht Mitglied.

Normalerweise kannst du Kleingebäude bis 5 qm Grundfläche ohne Baugenehmigung auf deinem Grundstück errichten.

Ein Kleingarten ist allerdings nur gepachtet und meist an einen Verein gebunden. Du mußt also schauen, was die Vereinssatzung dazu aussagt.

Häufig ist es so, das ein bestimmter Prozentsatz des Gartens unbebaut sein muß.

Mußt du den Vorstand fragen, oder in der Satzung nachsehen?