Bestandsschutz für "verbotene" Bäume in Kleingartenanlage?
Da ich gerade etwas im Streit mit dem Vorstand meines Kleingartenvereins bin, würde ich mich gern absichern!
Ich habe einige nicht zulässige Bäume in meinem Garten, diese stehen aber schon sehr lange und ich frage mich ob diese bestandsschutz haben? Es geht um einen sehr großen Kirschbaum ( erlaubt sind nur 3 m Höhe), einen Haselnussbaum und 2 koniferenhecken( eine als Abgrenzung zum weg und eine 3 seitig um eine Sitzecke mitten im Garten) alles wurde vom Vorpächter übernommen( war schon alles sehr hoch gewachsen, die koniferen bestimmt 2 m), der diese eigentlich hätte entfernen müssen, das wusste ich zu dieser Zeit jedoch nicht. Ich habe den Garten jetzt schon 4 Jahre, es wurde zwar hin und wieder gesagt: scheide das mal tiefer" oder" eigentlich ist das ja nicht erlaubt " aber es gab keine offizielle, schriftliche Aufforderung zum Fällen!
Nun ist die Frage, könnte man mir jetzt etwas an haben wegen dieser Bäume? Wenn ja bekomme ich da eine Frist?
Ich habe die Befürchtung das der Vorstand mich los werden will und vlt behauptet er hätte mir schon eine Frist gesetzt...
10 Antworten
NEIN - kein Bestandsschutz in einer Kleingartenanlage. Selbst wenn es in der Region Bestandsschutz für alte Bäume gibt, dann sind Kleingartenanlagen davon ausgenommen.
Auch dass man um diese Jahreszeit nicht fällen darf gilt in Kleingartenanlagen nicht.
Eines hilft: Naturschutz
Wenn Nester in den Koniferen sind oder im Kirschbaum, dann darf bis zum Schlüpfen der Jungen der Baum nicht gefällt werden. Selbst ein Wespennest (Hummeln / Wildbienen sowieso) in der Nähe könnte schon einen vorrübergehend Bestandsschutz erwirken.
Bevor ich eine Parzelle in einer Kleingartenanlage pachten würde würde ich das Gärtnern aufgeben.
Mir kommen diese selbsternannten Garten Sheriffs vor als fühlten sie sich wie die Blockwarts von einst.
Dennoch dein Garten weißt zu viele Probleme auf, von denen ich das ein oder andere korrigieren würde.
Mit den Koniferen würde ich anfangen wenn du die eh nicht haben willst. Diese umzuhauen ist ein Nachmittag.. wenn du ein Meter des Stammes stehen läßt hast du es später leichter wenn du die Wurzeln ausgraben willst. (Hebelwirkung)
und zum Kirschbaum. Sicher ein toller Schattenspender und auch die Kirschen sind sicher schmackhaft, aber sei mal ehrlich solch einen riesigen Baum kannst du sicher nicht komplett beernten. Gerade beim Kirschbaum wären kleinwüchsige Bäume zeitgemäßer.
Hier meine Älteste - eine Burlatkirsche. Da entgeht mir keine Kirsche.
Bist du sicher mit dem Fällen ganzjährig. Ich meine es gab sogar mal einen Aushang bzgl setzzeiten. Aber ich habe mich eh dafür entschieden mich rechtlich von einem Anwalt beraten zu lassen. Nicht wegen der Bäume, sondern wegen anderer Vorfälle, aber da werde ich bezüglich der Bäume auch noch mal nachfragen
ich mach eine Wurzel alleine in 30min raus. Wie macht ihr dass????
Einfach rund um den Baum so gut es geht in die Erde graben und alle Wurzeln die einem Begegnen absägen. hab dafür eine Billighandsäge mit der ich direkt ins Erdreich vordringe. Dann am Stamm rütteln wo er noch festhängt und diese Wurzel noch abtrennen. Der Rest der Wurzeln kann in der Erde bleiben und verwittert in wenigen Jahren. Das geht wies Katze mache - sagen wir in Schwaben.
Zum Fällen: Auf Privatgrundstücken gelten die Regeln für Baumschnitt nur sehr begrenzt. Lediglich auf den Tierschutz muss rücksicht genommen werden. Hab selber schon im Juni Bäume fällen lassen mit Genehmigung der zuständigen Stellen.
Hab schon viel dickere Stämme so mit Wurzeln entfernt.
lies mal die für Dein Bundesland geltenden Nachbarschaftsregelungen (welche Bäume mit welcher Höhe welche Abstände haben müssen...) = da steht ggf. auch drin, ab wann Ansprüche zur Fällung/zum Rückschnitt verjähren
Beispiel BaWü: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NachbG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
= schau mal in §26
Durch die Baumschutzsatzung sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe geschützt.
Sowas gibt es auch bei Dir in der Stadt.
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/baumschutzsatzung_2011_08_01.pdf
Bei den Koniferen kommt es darauf an, welcher Art diese Nadelbäume sind und ob Du einen eigenen Wald hast. Du hast einen Wald gepachtet, wenn es schon von Anfang an ein Wald war.
Die Europäische Eibe (Taxus baccata) gehört zur Familie der Eibengewächse (Taxaceae) und steht unter Naturschutz, Ausnahme Privatgärten.
Fällen darf man auch nicht unbedingt zu jeder Jahreszeit, wegen dem gesetzlichen Vogelschutz, also kannst Du in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September es ablehnen etwas zu tun. Heckenschnitt auch!
... und ich frage mich ob diese bestandsschutz haben?
Bestandsschutz gibt es in Deutschland nicht (ein Irrglaube). Sie werden geduldet oder eben nicht.
Eine Baumschutzordnung oder Baumschutzverordnung kann in Deiner Gemeinde vorhanden sein, um die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen Bäume auf privaten Grundstück gefällt werden dürfen. Ein Kirschbaum im Kleingarten mit großem Stammumfang xy könnte sein, muss aber nicht. Eher unwahrscheinlich. Kann man sich aber im Rathaus informieren, oder internet heutzutage.
Nun ist die Frage, könnte man mir jetzt etwas an haben wegen dieser Bäume? Wenn ja bekomme ich da eine Frist?
Du hast ja Kenntnis davon, dass es nicht den Regularien entspricht. Eigentlich läuft Deine Frist doch schon (unter der Hand).
Wenn Du die Dinger nicht entsorgst, gibt es irgendwann Stress. Dem würde ich vorgreifen. So ein Garten ist doch stressfreie Zone.
Normaler Weg des Vorstandes: Einschreiben mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung, nach fruchtlosem Ablauf der Frist folgt die Kündigung.
Wartest Du auf das Einschreiben ist die Atmosphäre schon nachhaltig getrübt.
Deine Entscheidung.
Bestandsschutz für Bäume, die immer größer werden?
Wir fällen in unsere Gartenanlage schon seit vielen Jahren die zu groß (und zu alt) gewordenen Obstbäume. Die Pächter sind auch damit einverstanden und froh, dass sie die Bäume fast kostenlos umgemacht bekommen.
Koniferen haben meiner Meinung nach in Kleingärten nichts zu suchen. Weil in den dichten Gehölzen diverse Motten (oder sowas) überwintern können, die dann die Obstbäume schädigen.
Ich kenne aber diese Streitigkeiten. Und glaube mir, der Vorstand hat (fast) immer recht. Denn er muss das Kleingartengesetz einhalten bzw. die Einhaltung überwachen.
Najagut die Bäume, besonders der kirsch und der hasel werden wohl nicht mehr größer. Und besonders der Kirschbaum trägt immer noch sehr gut! Deswegen will ich den nicht so stark zurück schneiden oder gar Fällen. Und wie gesagt die koniferen sollen ja noch weg, aber halt nach und nach, solange halte ich sie ja kurz
Dieses "nach und nach" klingt aber eben eher so, als wölltest du festlegen, wann das gemacht wird. Dieses Jahr nicht, nächstes Jahr nicht gleich.....
Auch wenn die Vorstände manchmal etwas seltsam sind, sie handeln im Interesse der Gartengemeinschaft. Denn sie müssen ja ihre Gartensparte nach außen hin vertreten. Hin und wieder gibt es da sogar Kontrollen.
Besonders die Sonderregelung für ehemalige DDR Kleingärten stößt einige Leute sauer auf. Und da sollte man sich eben lieber daran halten, was gefordert wird und ein gutes Verhältnis zum Vorstand pflegen.
Achso und was den Zeitaufwand bei den koniferen angeht, ja mit dem absägen magst du recht haben, jedoch müssten ja auch die Wurzeln raus damit ich einen neuen Zaun Pflanzen kann und dies ist sehr aufwendig! Bei dem letzten Stamm haben wir zu dritt fast einen Tag gebraucht!