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Amazon erstattet nicht?

Hallo liebe Fories! Ich brauche dringend Rat. Hatte im Oktober via Amazon bei der Firma Pearl etwas bestellt und musste es unbenutzt zurückschicken, weil erst im Handbuch zu erfahren war, dass wir das Gerät wg. nicht vorhandener Mindestabstände nicht nutzen können. Die Rücksendung wurde mir am 30.10. von Pearl bestätigt, die Bearbeitung v. Rücksendungen dauere ca. 10 Tage und am 13.11 tauchte in meinem Amazon Konto auf: "Erstattung über 125,06 € veranlasst am 13. November 2020." Aber seitdem laufe ich diesem Geld hinterher!

Der Amazon-Support ist absolut UNFÄHIG und man versteht nichtmal richtig Deutsch. Die Erstattung sei angeblich "versehentlich durch einen Systemfehler angewiesen worden" - wieso das, denn sie steht mir ja zu, kann mir keiner erklären. Dann hieß es, die Überweisung sei "hängengeblieben" und Amazon müsse warten, bis der Betrag wieder zurückgekommen sei, damit das System sie wieder freigebe. Was natürlich nicht geschah. Dann schrieb ich Pearl an und bekam zur Antwort, deren EDV-Abtlg. arbeite" mit Hochdruck" an dem Problem. Nix passierte. Der nächste Amazon-Supporter versprach dann, die Überweisung jetzt manuell zu veranlassen - das war vor über eine Woche und natürlich passierte nichts. Seitdem bekomme ich weder von Amazon, noch von Pearl Antworten auf Anfragen. Mein Geld ist bis heute, 10.12., immer noch nicht da.

Was kann ich jetzt noch tun? Laut ihrer eigenen AGB muss Pearl innerhalb von 14 Tagen erstatten*, ich warte aber schon seit dem 13.11., also fast einen Monat, sind sie jetzt automatisch in Verzug? Aber: Auf wessen Seite liegt nun wirklich das Problem, bei Amazon oder Pearl? Und wer ist mein Vertrags- und damit Ansprechspartner, Pearl oder Amazon? Was kann ich als Endkunde jetzt tun?

Ich danke Euch für Eure Ratschläge!

* "Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten ... unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben"

Amazon, Recht, Erstattung, Pearl, Verzug
Bei Immobilienkauf mangels Kommunikation in Verzug geraten; fallen Zinsen an?

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und den entsprechenden Kaufvertrag am 13.2. unterschrieben. Die Fälligkeitsmitteilung vom Notar habe ich am 17.2. erhalten, laut meinen Recherchen ist der Kaufpreis spätestens 14 Tage später (also morgen, am 3.3.) fällig.

Ich habe für den Kaufpreis ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen, das mir 2 Wochen vor Kaufvertragsunterzeichnung bewilligt wurde. In der Fälligkeitsmitteilung stand, dass der Kaufpreis erst nach vollständiger Räumung des Objekts zu entrichten ist und dass über die Räumung eine schriftliche Mitteilung vom Verkäufer erfolgen muss. Diese Mitteilung habe ich am 22.2. erhalten, in der steht, dass das Objekt am 27.2. geräumt sein wird.

Am nächsten Tag, dem 28.2., habe ich die Zahlung veranlasst (sowohl meinen Eigenanteil als auch den Auszahlungsauftrag an die Bank). Um zu prüfen, ob alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind, habe ich bei der Bnak angerufen. Dort sagte man mir, dass noch eine Abtretungserklärung für die Grundschuld fehlt, mit der das Darlehen besichert ist (ich habe eine Sicherheit über das Haus meiner Eltern). Diese müsste von der Bank kommen, auf die die Grundschuld eingetragen ist. Dort nachfragend, sagte man mir, es fehle noch eine Löschungsbewilligung im Original, sonst kann diese Abtretung nicht erfolgen. Dass diese Bewilligung benötigt wird, wurde mir aber keineswegs mitegeteilt.

Noch am selben Tag habe ich diese Bewilligung persönlich vorbeigebracht, um den Prozess so weit wie möglich zu beschleunigen.

Heute habe ich bei meiner Bank, bei der ich das Darlehen habe, angerufen: die Abtretungserklärung ist immer noch nicht da (wurde angeblich von der abtretenden Bank am Dienstag abgeschickt), und es wird wahrscheinlich noch dauern, bis das Darlehen ausgezahlt wird, da 1) erst die Gebühr für die Abtretung bezahlt werden muss und 2) erst nach Entrichtung der Gebühr die Grundschuld abgetreten werden kann.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich habe den Auszahlungsauftrag direkt bei Fälligkeit abgeschickt und alle anderen Dokumente entweder schon zuvor eingereicht, oder zusammen mit dem Auszahlungsauftrag. Mangels Kommunikation kommt es jedoch jetzt höchstwahrscheinlich zu einem Verzug.

Meine Frage: Muss ich hier jetzt, falls vom Verkäufer gefordert, Zinsen zahlen, oder habe ich meine Pflicht mit der rechtzeitigen Einreichung des Auszahlungsauftrags und der unverzüglichen Zahlung meines Eigenanteils ordnungsgemäß erfüllt?

Ich entschuldige mich bereits jetzt für die lange Frage, aber verständlicherweise lässt mir dieses Thema keine Ruhe.

Vielen Dank!

Immobilien, Finanzierung, Verzug
Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug
Inkassobrief, keine Rechnung und Mahnungen erhalten

Hallo,

ich habe im letzten Jahr November in einem Versandhaus Kleidung bestellt. Die Lieferung kam auch ohne Probleme an, jedoch war keine Rechnung dabei.

Die nächsten Tage hatte ich noch auf eine Zustellung der Rechnung durch das Versandhaus gewartet, später allerdings habe ich es schlichtweg einfach vergessen.

Nun bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Aufforderung den offenen Rechnungsbetrag + 47 Mahngebühren!! + Inkassogebühren etc. binnen 10 Tage zu begleichen.

Ich habe darauf hin beim Versandhaus angerufen und nachgefragt, da mir der Sachverhalt nicht klar war (bzw. in Vergessenheit geraten war). Der Herr am Telefon erklärte mir dann, dass ich letztes Jahr wohl Ware bestellt habe (stimmt ja auch) und die Rechnung nicht gezahlt hätte. Ebenfalls hätte ich auch auf 5 Mahnungen nicht reagiert, daher wurden die Forderungen an das Inkassobüro abgetreten. Ich wies den Herrn darauf hin, dass ich weder Rechnung noch Mahnungen erhalten habe, es stellte sich dann anschließend heraus, dass die Rechnung und Mahnungen an eine ehemalige Adresse von mir versendet wurden (ich habe damals keine Nachsendeantrag gestellt, wohne dort aber seit 1,5 Jahren nicht mehr). Lieferung der Ware ging an die richtige(aktuelle) Adresse. Bin auch der Meinung, dass ich meine aktuellen Kundendaten sorgfältig dem Versandhaus mitgeteilt habe. Ich bekam ja auch Kataloge an die aktuelle Adresse. Der Herr von Otto hat mehr oder weniger zugegeben, dass meine aktuelle Adresse eigentlich bekannt sei, ich soll mich aber trotzdem mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, da das Versandhaus nicht mehr für mich zuständig sei bzw. auch keine Einsicht mehr auf mein Kundenkonto habe.

Wie verhalte ich mich jetzt?? Muss ich einen Widerspruch gegen das Schreiben des Inkassobüros einlegen? Oder sollte ich einfach die Hauptforderung an das Versandhaus überweisen?

Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnung, Zahlung, Verzug
Ist die vorgehensweise von Paypal und KSP Kanzlei Dr. Seegersrechtens?

Guten Tag,

habe Ende Dezember bei ebay eine o2-Prepaid-Karte im Wert von 20 € (Falscheinkauf) für 19,51 € versteigert. Nachdem ich von Paypal die Nachricht erhielt, der Betrag ist eingegangen und der Betrag von 18,79 (abz. ebay-Gebühren) auf meinem Konto gutgeschrieben war, habe ich die Aufladenummer per Mail dem Käufer mitgeteilt.

Einen Tag später erhielt ich die Mitteilung von ebay, dass es sich beim Käufer um ein Verdächtigter Käufer handelt und ich die Transaktion stoppen sollte. Einen Tag zu spät für mich. Mittlerweile wei ich, dass der PayPal-Verkäuferschutz nur für materielle Artikel gilt und außerdem muss der Artikel mit der Post verschickt werden können. Von wegen sicheres PayPal, mein Geld war futsch, die Aufladenummer weg, ich hatte also gelitten. Von Paypal erhielt ich die Nachricht, mein Konto sei nun im Minus.

Erst am 14.02. bekam ich dann eine Mail von PayPal:

"Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt."

die gleiche Mail erhielt ich eine Woche später, am 21.02. nochmals.

Kein Hinweis, dass mir ein Nachteil entsteht oder Gebühren anfallen könnten. Ich habe mir daher keinen Kopf gemacht und dachte mein Minus-Konto wird beim nächsten Verkauf ausgeglichen.

Wieder eine Woche später, am 28.02., erhielt ich eine Mail von der Kanzlei Dr. Seegers mit folgendem Inhalt:

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. vertreten.

Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 18,79 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus Ihrem oben genannten PayPal-Konto. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 83,86 sofort, spätestens bis 05.03.2012 Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung EUR 18,79 Verzugszinsen EUR 0,07 vorgerichtl. Kosten EUR 20,00 Gebühr * in Höhe von EUR 37,50 Auslagenpauschale EUR 7,50 -------------------- Gesamtbetrag EUR 83,86 Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Ist dies rechtens???

Was denkt sich eigentlich Paypal dabei, so mit einem lanjgährigen Kunden umzugehen und ebay (seit 2003 Mitglied), die machen sich doch nur Ihren Namen kaputt.

Danke im voraus

Martin

PayPal, Mahngebühren, Verzug