Ich habe mich gestern mit einer Freundin darüber Unterhalten , ob ein Stromanbieter bei nicht eingehender Zahlung jetzt im Winter den Strom wirklich abstellen darf, obwohl man ein Kleinkind im Alter von 15 monaten hat!!! Sie meinte nein aber ich meine mal gehört zu haben, dass die das wirklich dürfen! Was ist denn nun richtig???
Na, das wäre ja superpraktisch für alle Familien, wenn der Energieversorger das wirklich nicht dürfte...
Ich stelle mir grad die Konsequenzen vor - und das läßt eigentlich nur den Schluß zu, daß dem Energieversorger das schnurzpiepegal sein darf.
Auch wer HartzIV bekommt, bekommt dafür einen Betrag zugewiesen. Das ist einfach mit drin.
Also Stromrechnung bezahlen!!!
Die Antwort ist Quatsch. Ich bekomme Zuzahlung nach SGB XII, zu kleine Rente, das ist vgl. zu AlG II oder Hartz IV, mit Stromgeld, auch nur anteilig, ist da nix.

Wenn keine Zahlung eingeht und man selbst zu stur ist mit den Stromfirmen zu reden sind die Stromfirmen berrechtigt den Stromabzustellen. Beendigung der Grundversorgung §19. Das ist alles rechtlich geregelt, aber wenn die erste Mahnung ins Haus flattert und man mit den Mitarbeitern spricht, läßt sich eine Lösung finden, Stromfirmen sind keine Unmenschen. Wenn man aus irgend einen Grund nicht mit den Stromfirmen spricht, gehen sie nach dem Gesetz und dann frage ich mich, warum kann die Mutter nicht über ihren Schatten springen, es geht um ein Kleinkind.
ja die stromanbieter dürfen den Strom trotz kleinkind abstellen!! Wenn sie bei jedem eine Ausnahmen machen würde jeder diese Tour ausnutzen!! Es ist hart aber gerecht
Sie dürfen ihn abstellen. Leider meinen viele fälschlicherweise, die Anbieter würden das einem Kleinkind nicht antun und zahlen deshalb nicht. Wenn die Anbieter es dann nicht abstellen dürften, würden sie ja auf ihren Kosten sitzen bleiben, bzw. sie würden ja sogar noch steigen. Es bleibt ihnen also gar keine andere Möglichkeit, als zu sperren.

den Strom bezahlen ist richtig
Die dürfen es nicht. Wenn gesperrt wird diese Sperre per einstweiliger gerichtlicher Verfügung aufheben lassen.

Der Strom kann abgestellt werden, wenn nicht bezahlt wird. Egal wer in der Wohnung wohnt.
Der Energieversorger dürfte es nicht. Aber bis Du das durchgesetzt hast bist du mit Kind erfroren. Gehe zum Sozialamt, die helfen da mit Sicherheit, die Gründe weshalb Du Hilfe brauchst müssen einigermassen plausibel sein. Andernfalls gibt es das Jugendamt auch noch. Hilfe bekommst du in jedem Fall für das Kind.
Ich glaube da gibt es eine Klausel für Kinder bis 4 Jahre, aber wer verbraucht muss auch zahlen.
Natürlich dürfen Stromanbieter bei nicht bezahlten leistungen denn Strom abstellen!! das die den nicht zahlenden haushalt trozdem ab und an am netz lassen liegt im ermessen der energieversorger!! kein laden,geschäft oder aber energieversorger müss wahre liefern ohne das der kunde bezahlt

die anbieter stellen ab, wenn der betrag nicht gezahlt wird und auch keine bereitschaft gezeigt wird, die zahlung irgendwann zu leisten. Da ist es denen ziemlich egal ob da kinder im haus sind, denn dafür müssen die eltern sorgen, dass storm etc bezahlt wird.

Der Stromanbieter wird nicht nachfragen, ob ein Kind da ist, oder nicht. Um das Sperren zu verhindern hat der Schuldner die Möglichkeit, sich mit dem Stromanbieter auf Ratenzahlung zu einigen. Macht er das nicht und wendet die Vogelstrauß-Taktik an, wird eben gesperrt
mikael am 7. Januar 2009 11:30 DH. Meine Meinung.

eindeutig ja! Du bist der Kunde und nach nichteingehen der zahlung naja pumpe:-(

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die wissen, dass ein Kleinkind da ist, werden die abstellen. Ansonsten müssten sie ja jeden Haushalt überprüfen, ob jemand z.B. krank ist oder eine pflegebedürftige Person dort leben undundund