Vater weigert sich volljährigen Unterhalt zu zahlen, was tun?

11 Antworten

Du musst zunächst einmal prüfen, ob der Unterhaltstitel überhaupt für die Zeit nach dem 18. Geburtstag gilt. Es kann nämlich auch sein, dass der Titel nur bis zum 18. Geburtstag geht.

Wenn der Titel weiterhin gültig ist, dann kannst Du daraus zwangvollstrecken, also z.B. das Bankkonto Deines Vaters pfänden, außerdem eine Gehaltspfändung bei seinem Arbeitgeber. Dazu musst Du entsprechende Anträge beim Amtsgericht stellen. Ein Anwalt ist nicht unbedingt nötig. Je nach Bundesland gibt es beim Gericht eine "Rechtsatragsstele" oder eine andere Stelle, die Dir beim Formulieren des Antrags hilft. Da für die Vollstreckung ach gewisse Kosten anfallen, kannst Du auch für die Zwangsvollstreckung Verfahrenskostenhilfe beantragen. Auch da kann Dir die Rechtsantragsstelle weiterhelfen.

Für die Vollstreckung musst Du die Bankverbindung Deines Vater kennen bzw. Name und Adresse seine Arbeitgebers.

Komplizierter wird es, wenn der Titel nur bis zum 18. Geburtstag galt. Dann musst Du einen neuen Titel gegen Deinen Vater erwirken. Da das zu kompliziert ist, um es selber zu machen, nimm Dir einen Anwalt, der Verfahrenskostenhilfe für Dich beantragt.

Wenn du noch keinen Anwalt eingeschaltet hast, dann wende dich ans Jugendamt, dass muss dir bei der Berechnung helfen. Liegt dir dann der Bescheid über die Höhe vor, kannst du dir vom Jugendamt direkt einen Beratungsschein für einen Anwalt geben lassen, kostet dann um die 30,-- Euro die Erstberatung.

Du kannst auch Bafög beantragen und lies hier, genau so verfahren:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen.

Ansonsten hast du ja einen Titel, den du vollstrecken kannst.

wenn du mittellos bist holst du dir bei Gericht einen Beratungsschein und bekommst kostenlos Hilfe von einem Anwalt. Dann klagst du das ein und gut ist es.