Muss ich Unterhalt zahlen?

2 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn Du weiterhin die Schule besuchst, wäre ein Einkommen aus einem Minijob, welches einem üblichen Taschengeld entspricht nicht anrechenbar auf den zu zahlenden Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil.

Selbst wenn, könnte das Elternteil nicht von sich aus den Unterhalt einfach kürzen, auch wenn deine Mutter deinem Vater mitteilen sollte wenn Du einen Minijob beginnst und auch nachweisen was Du da verdienst.

Dann müsste dein Vater über das Familiengericht gehen und ob sich das lohnt stünde in den Sternen, denn erst einmal müsste dein Einkommen bereinigt werden, dass wären dann bei einem Schüler pauschal erst einmal um die 60 € bis 90 € und vom Rest stünden dir im Regelfall als Freibetrag weitere 50 % zu.

Also einmal angenommen Du würdest den derzeit vollen möglichen Betrag in einem Minijob von monatlich max. 520 € Brutto verdienen und dann auch Netto aufs Konto bekommen.

Dann müssten erst einmal angenommen 60 € abgezogen werden und von den dann bleibenden 460 € im Regelfall weitere min. 50 % = 230 € an Freibetrag.

Solange Du noch minderjährig bist und bei deiner Mutter im Haushalt lebst, dürfte dann max. von diesen 230 € nur 50 % auf den gezahlten Unterhalt vom Vater mindernd angerechnet werden, in diesem Beispiel dann angenommen max. 115 €.

Würdest Du aber z.B. nur 300 € verdienen und bekommen, dann blieben angenommen nur 240 € und bei weiteren min. 50 % Freibetrag = min. 120 € und max. 50 % Anrechnung auf den Unterhalt vom Vater nur noch angenommen 60 € was ggf. angerecht werden könnte.

Aber das müsste dann wie gesagt das Familiengericht entscheiden und nicht dein Vater und das Familiengericht könnte dann je nach individuellen Umständen auch entscheiden, dass es zu gar keiner Anrechnung kommt.

Nein, nicht bei einem Schülerjob.

Hacker48  05.12.2022, 00:11

Geld ist Geld. Verdient sie Geld, spätestens über einer bestimmten Grenze, wird das selbstverständlich mit dem Unterhalt verrechnet.

1