Jugendamt unterhalt weggefallen?

3 Antworten

Die Kindsmutter hat wahrscheinlich geheiratet und damit keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Was dich allerdings nicht von deinen Unterhaltspflichten entbindet.

Du bist ganz sicher weiterhin Unterhaltspflichtig.

Aber dadurch das deine ex neu geheiratet hat kümmert sich der Staat nicht mehr darum diesen Unterhalt für deine ex einzutreiben.

Das ändert aber nichts daran das du deiner Tochter gegenüber weiterhin Unterhaltspflichtig bist. Das Geld musst du jetzt eben direkt an die Mutter zahlen, bzw sobald sie volljährig ist direkt an die Tochter.

Ton12 
Fragesteller
 23.03.2024, 15:56

Gibt mir das Jugendamt alle Auskünfte über die Situation der Mutter und der Kinder?

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Tand0r  23.03.2024, 15:57
@Ton12

Was für Auskünfte den?

Das Jugendamt kann dir bei der Berechnung des fälligen Unterhaltes helfen.

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Ton12 
Fragesteller
 23.03.2024, 15:58
@Tand0r

Auskunft über der Mutter und der Kinder allgemein die Situation was sich da geändert hat?

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Tand0r  23.03.2024, 16:10
@Ton12

Nein, da wird dir das Jugendamt keine Auskunft geben. Es geht dich einfach nichts an.

Vor allem weißt du es doch eh schon.

An deiner Unterhaltspflicht ändert das alles aber gar nichts. Die wirst du nur los wenn der Ehemann deiner ex- deine Tochter adoptiert.

Dem müsstest du natürlich auch zustimmen, und du wärst deine rechtlich nicht mehr der Vater, und damit auch nicht mehr Unterhaltspflichtig. Aber das muss der Ehemann natürlich auch wollen.

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Kann ich mir so überhaupt nicht vorstellen.

Stelle doch einfach mal das Schreiben hier ein.

Aus zwei missverständlichen Sätzen von Dir habe ich keinerlei Vorstellung was Du meinst.

Ton12 
Fragesteller
 23.03.2024, 15:44

Überschrift: Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes für das Kind mit Ablauf des 29.02.24 hat das Jugendamt der Stadt... die leistungen nach dem Unterhalt Vorschuss Gesetz für ihr Kind eingestellt

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AngiedieSchlaue  23.03.2024, 15:48
@Ton12

Das JA zahlt an die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Ich gehe davon aus, dass hierfür die Voraussetzungen weggefallen sind, z. B. durch Heirat.

Du bist nun für die Zahlung des Unterhaltes für das Kind zuständig.

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AngiedieSchlaue  23.03.2024, 16:32
@Ton12

Wahrscheinlich ist sie nicht mehr alleinerziehend. Denn dann fällt der Unterhaltsvorschuss von Seiten des Jugendamtes weg.

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