Unterhalt im voraus wahrheit?

Mugua  28.04.2023, 08:58

Bekommst du nun Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss?

sabinebine20 
Fragesteller
 28.04.2023, 08:59

Unterhaltsvorschuss.

Aber die Frau vom Jugendamt meinte, das es monatlich ist, und er da nichts voraus zahlen müsste.

8 Antworten

Darauf wird so kein Anspruch bestehen.

Unterhalt ist monatlich im Voraus fällig (Paragraph 1613 Abs. 3 BGB). Eine Vorauszahlung ist nur die Ausnahme und vom Gesetz her, nur für 3 Monate vorgesehen (Paragraph 1614 Abs. 2 i. V. m. 760 Abs. 2 BGB). Man kann zwar untereinander vereinbaren weitergehende Zahlungen zu leisten, fraglich ist, ob dies so sinnvoll ist, da Unterhalt für die Deckung des Lebensbedarfes dient (daher auch monatliche Zahlung).

Die von dir angesprochene Situation mit dem Anwalt, wird wahrscheinlich ein Gerichtsvollzieher gewesen sein, der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Arbeitgeber als Drittschuldner zugestellt hat. Dies kann auch von der UV-Stelle veranlasst worden sein. Es gibt auch Arbeitgeber, die deswegen das Vertragsverhältnis nicht verlängern. Aber im Endschluss kann es dir auch egal sein, wenn der Kindesvater nicht zahlt, weil er nicht zahlen will oder nicht zahlen kann. Solange Unterhaltsvorschussanspruch besteht und voraussichtlich auch kein Unterhalt über diesen Betrag zahlbar sei wird, kann es dir ebenso egal sein, da bis zum Unterhaltsvorschuss die Forderung nicht mehr die deines Kindes ist, sondern durch den Anspruchsübergang nach Paragraph 7 UVG die des jeweiligen Bundeslandes.

Ein solcher Großvater Deines Kindes braucht keinen Platz in Deinem Leben. Wenn sein Sohn seine Arbeit verliert, dann ist das mit Sicherheit nicht Deine Schuld. Dieser Mann ist einfach nicht bereit, zu sehen, daß sein Sohn an der Entstehung Eures Kindes beteiligt war und jetzt die finanziellen Konsequenzen tragen muß.

Vielleicht hat aber auch sein Sohn ihm das Märchen vom Unterhaltsvorschuß erzählt, um bei seinem Alten Kohle locker zu machen, für sich selbst.

Dein Ansprechpartner ist das Jugendamt. Dort bekommst Du alle Informationen, die Du für Dich und Dein Kind brauchst.

Giwalato

das ist dummes zeug. muss dich nicht interessieren. er soll sich ans jugendamt wenden und die sachen mit dem unterhalt mit denen klären. du bekommst monatlich deinen unterhalt und alles andere ist seine sache. im voraus muss er garnichts zahlen, er zahlt monatlich

Für die Forderung einer Vorauszahlung sehe ich keine rechtliche Grundlage. Möglicherweise teilt sich der Betrag von 25.000 € auf in Ausgleich bereits geleistetem Unterhaltsvorschuss und in einem kalkulierten Betrag für zukünftig zu zahlenden Leistungen. Bereits geleisteter Unterhaltsvorschuss des Amtes kann gefordert und ggf. auch gepfändet werden.

Alimente werden monatlich bezahlt.
Und auch wenn er jetzt arbeitslos ist, bekommt er einen Zuschuss, damit die Alimente bezahlt werden können.