Kindesvater macht immer noch keine kontakt Regelung?


13.02.2023, 08:28

Oder wartet er bis ich einlenke? Und sag er kann die Kinder ohne kontakt Regelung sehen?

5 Antworten

Ganz ehrlich: dann hake ihn doch endlich mal ab!

Sicherlich ist es für die Kinder nicht einfach und sie werden auch nach ihm fragen. Aber da musst du nun durch. Und so einen Vater braucht auch kein Mensch! Da solltest du aufhören dir Gedanken zu machen, warum er dies oder das nicht tut.

Alleine die Tatsache, dass er die Richterin bedroht hat, lässt auch schon aufhorchen. So einem Mann würde ich meine Kinder nicht mehr anvertrauen. Da kannst du doch eher froh sein, dass er sich nicht meldet und sich nicht kümmert.

So quatscht er dir weder in die Erziehung rein, noch beeinflusst die Kinder negativ.

Ich würde deinerseits Termine für Treffen an Wochenenden oder Feiertagen vorschlagen. Wenn Ihr geografisch weit entfernt seid, sollten die Besuche abwechselnd erfolgen (davon ausgehend, dass du die Kinder begleiten musst). Mindestens ein Treffen pro Quartal sollte drin sein. Wenn der Vater garnicht einlenkt, kannst du Mitarbeiter vom Jugendamt um Vermittlung bitten. Es ist nicht selten, dass ein Elternteil, meist unter Vorwand von Zeitmangel, versucht das Umgangsrecht der Kinder mit dem anderem Elternteil auszuhebel. Aber es sollte möglich sein da eine für alle tragbare Lösung zu finden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kontakt kann man nicht erzwingen.

Den Kindern möglichst neutral gehalten sagen, dass der Papa wohl im Augenblick zuviel um die Ohren hat und sich deswegen momentan gar nicht melden mag. Auf ein unbestimmtes Später vertrösten und NICHT wertend reden.

Was den Unterhalt angeht: Ab zum Jugendamt, Unterhaltsvorschussgeld und Beistandschaft beantragen! Das geht parallel zum Gerichtsverfahren. Das JA wird dem Herrn Vater die Hammelbeine lang ziehen, das geht bis zur Pfändung. Und du bekommst zumindest Unterhaltsvorschuss für die Kids!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern
sabinebine20 
Fragesteller
 13.02.2023, 08:41

Ich hab das mit dem JA schon einige Monate besprochen, aber sie findet den Fall wahnsinnig schwer meinte sie.

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Dea2019  13.02.2023, 08:42
@sabinebine20

Unterhalt ist nicht schwer! Die soll dir das UVG berechnen und auszahlen! Unterhalt und Kontakttermine kann man parallel machen... was ist das für ne Trine von Sachbearbeitung?

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sabinebine20 
Fragesteller
 13.02.2023, 08:42
@Dea2019

Der kindesvater will mit dem Jugendamt nicht zusammen arbeiten, und seine Lohnzettel vorzeigen, deswegen meinte die, vom JA das es ultra schwierig sei.

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Der KV hat keinen Bock auf seine Kinder, ist traurig aber nicht selten.

Du kannst gar nichts tun, wenn er nicht will.

Organisiere euer Leben ohne auf den KV zu hoffen.

wo ist das problem? schlage ihm eine umgangsregelung vor:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

entweder geht er darauf ein oder er lässt es bleiben

sabinebine20 
Fragesteller
 13.02.2023, 09:03

ER muss das tun, nicht ich.

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landonderry  13.02.2023, 16:42
@sabinebine20

er muss garnichts. ihr müsst euch beide einigen. also mach ihm ein angebot und entweder geht er darauf ein oder eben nicht.

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sabinebine20 
Fragesteller
 14.02.2023, 00:51
@landonderry

Wenn ER die Kinder sehen will, muss er eine Kontakt Regelung mit der Richterin vereinbaren. Nicht ich, muss mir versuchen privat mit ihm was zu klären.

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landonderry  14.02.2023, 07:45
@sabinebine20

nein muss er nicht. entweder es gibt einen beschluss dazu, dann legt die richterin die zeiten fest, wann er seine kinder sehen will. wenn dir das so wichtig ist, unterbreite ihm ein angebot oder wenns dir völlig egal ist, lass es bleiben. wenn er keinen bock hat von selbst seine forderungen an dich zu stellen, hat er eben pech gehabt. was kümmert es dich, lass ihn ablaufen und hör auf ihm hinterher zu rennen deswegen.

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Rotfuchs716  11.01.2024, 16:01
@sabinebine20

Es ist hier unwesentlich welcher Elternteil da aktiv wird! Es geht um das Umgangsrecht der Kinder mit ihrem Vater!

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