40€ Mahnpauschale nach §288 BGB Absatz 5. von Privat an Unternehmen zulässig?

3 Antworten

Ja, das BGB gilt ja für alle, auch für Privatpersonen.

Fraglich ist halt nur, ob das Unternehmen das auch zahlt, oder stillschweigend unter den Tisch fallen lässt. Um das Inkasso musst du dich selbst kümmern und das ist meist deutlich teurer, als 40 Euro.

Abhängig von der Größenordnung der Zahlung, die das Unternehmen noch an dich zu leisten hat, ist ja selbst das Einklagen der Forderung häufig ein Nullsummenspiel, oder du legst sogar drauf.

Ja, natürlich.

Sogar Deinen Chef, wenn er das Gehalt verspätet bezahlt.

Natürlich kannst du das tun. Wenn diese Firma das dann aber einfach ignoriert, müsstest du klagen. Dann sind die Anwalts- Gerichtskosten die du auslegen musst, schon so hoch, dass das teurer als die 40 €, wird.

Ob deine Klage dann vom Gericht überhaupt angenommen wird, wäre eine weitere gute Frage.