Handwerker befindet sich im Verzug. Wie geht man vor?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich weiß nicht, was vertraglich vereinbart wurde bei (terminlicher) Nicht-Einhaltung...

Wenn der Betrieb einfach nur überlastet ist, weil er zu viel um die Ohren hat oder sich andere Bauvorhaben ebenfalls verschoben haben - ok, das ist natürlich nicht DEIN Problem - dann bin ich nicht sicher, was ein von Dir angedachtes Schreiben an Erfolg bringen soll.

Das alte Problem : der Fliesenleger ist die Drehscheibe jeglicher Termine und lässt auf sich warten.

Mündliche Absprache ... nicht wirklich hilfreich in dieser Situation.

Würde eher folgendes machen:

Anrufen (besser noch : hinfahren) und direkt und unverblümt fragen, was nun Phase ist. Ob er für Dich arbeiten will oder nicht. Wenn JA, dann WANN?

Keine vagen Zusagen entgegen nehmen, kein "muss ich mal sehen" - entweder er will, oder eben nicht.

Für den (vermutlich eintretenden Fall), dass er Dir keinen Termin in Aussicht stellen kann, der zeitlich noch akzeptabel wäre, würde ich den Installateur fragen, mit welchem Unternehmen er sonst bevorzugt zusammen arbeitet und ob er für Dich die Fäden ziehen kann (wegen der besseren Verbindung).

Falls er keinen kennt oder keiner von denen Zeit hat, die Nachbarn, Kollegen, Verwandten, Sportfreunde usw. fragen, mit wem sie gute Erfahrungen gemacht haben, wen sie empfehlen würden. Das sind gewöhnlich Menschen, die es gut mir Dir meinen und Dir keinen Müll anschwatzen.

In unserer Region ist es leider ebenfalls vielfach so, dass die Fliesenleger mit Arbeit dicht sind bis in den Winter hinein. Wenn ein Kunde zwischendurch abspringt oder auch nur unbequem wird ("Schreiben mit Aufforderung"), dann ist lediglich der nächste Kunde etwas früher dran. Schlimm, aber wahr.

Selbst "unter der Hand" werden Preise verlangt, die schon an 80 % der offiziellen Betriebe heran reichen.

Klar, kannst Du ein solches Schreiben aufsetzen; und natürlich hast Du Recht.

Aber ob es den gewünschten Erfolg haben wird... ?

LG

Bei solchen Arbeiten macht man in aller Regel eine schriftliche Vereinbarung in der die Modalitäten festgelegt werden. Terminfestlegung, Folgekosten wenn Termine nicht eingehalten werden.

Mündliche Absprachen sind immer so eine Sache.

Du kannst den Fliesenleger schriftlich in Verzug setzen und dich auf die mündliche Absprache berufen. Mehr kannst du fürs erste nicht machen.

Kommt er deiner Aufforderung nicht nach und erscheint nicht auf der Baustelle, dann kannst du ihm mitteilen, dass du dir eine andere Firma zur Fertigstellung der Arbeiten suchst. Das könnte freilich mehr Geld kosten, wenn der andere Fliesenleger teurer ist.

Alles immer schriftlich machen, dass evtl. Mehrkosten zu seinen Lasten gehen.

Problem wird es, da es keinerlei schriftlichen Vereinbarungen gibt, entstehende Mehrkosten dann durchzusetzen, was oft einen Rechtsstreit zur Folge hat.

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Sämtliche Gewerke wurden mit den beteiligten Firmen mündlich abgesprochen und in einem Terminplan festgelegt.

Nachgefragt:

Aus welchem Grund wurden keine Werkverträge geschlossen?

Der Fliesenleger kommt mit seinen Arbeiten in Verzug, wodurch dann die gesamte Terminplanung für die Fertigstellung der anderen Gewerke nicht mehr passt und die beteiligten Firmen ihren Zeitplan nicht einhalten können

Der Fliesenleger kommt in Verzug?

Was ist bei Verzug des Auftragnehmers bei einem BGB-Vertrag zu tun?

http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/abwicklung/content_03_02.html

Der Auftraggeber ist beweispflichtig und muss die vereinbarte Fertigstellung belegen können. Aufgrund mündlicher Absprachen dürfte dies schwierig sein.

und die beteiligten Firmen ihren Zeitplan nicht einhalten können

Das ist falsch. Der Auftraggeber kann die vereinbarten Fertigungszeiten nicht gewährleisten und haftet als Vertragspartner gegenüber den entsprechenden Firmen.

Ohne entsprechende Werkverträge und nur aufgrund mündlicher Vereinbarungen, dürfte es aber auch ihnen schwerfallen, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Nachgefragt:

Handelt es sich hier um eine fiktive Fragestellung?

Üblich und in Schriftform sind:

  • Angebot
  • Auftrag
  • Rechnung
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das müsste Dir dein baubegleitender Qualitätsüberwacher doch sagen können!

Normalerweise werden die Fristen und mögliche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung im Werkvertrag festgehalten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Raoul Zanzara, UserMod Light 
Fragesteller
 11.08.2020, 16:16

Bauseitige Planung liegt beim Sanitätbetrieb. Die Gewerke wurden schriftlich fixiert. Über den Zeitrahmen gibt es nur eine mündliche Vereinbarung.

Das bedeutet. Ich halte mich hier an den Sanitärbetrieb, der die fristgemäße Planung sicherstellen soll?

3

Kommt auf den Vertrag an. Wenn feste Termin und Pönalen vereinbart wurden (worauf sich aber kein Handwerker heute mehr einlässt da sie alle unfähig sind) dann in Verzug setzen und gedanklich schon das Geld runterrechnen.

Wenn nix drinnen steht ... Pech gehabt.