Rechnung für eine Leistung kommt erst nach 4 Monaten - dennoch bezahlen?
Moin, ich habe am 06.11.19 eine Leistung von ADAC in Anspruch genommen aber habe erst Heute am 20.02.20 eine Rechnung dazu bekommen. Muss ich diese noch bezahlen?
Ich dachte, ein anderer Dienstleister der den ADAC zur Hilfe nahm, wird diese Rechnung selbst bezahlen und jetzt sehe ich, dass ich das doch bezahlen muss und das nach 4 Monaten. Ist das rechtlich anfechtbar?
11 Antworten
Naja sind schon noch etwa 2 Jahre und 8 Monate Zeit für die Rechnung.
Ich dachte, ein anderer Dienstleister der der ADAC zur Hilfe nahm
Verstehe ich nicht
Es war ein Auto-Vermieter über den ich ADAC gerufen habe. Also nicht direkt ADAC selbst angerufen. Ich habe mit dem Fall innerlich abgeschlossen und jetzt plötzlich kommt eine Rechnung. Bin baff.
Hallo,
Wenn Sie die Dienste des ADAC in Anspruch genommen haben, dann müssen Sie die Rechnung innerhalb der allgemeinen Regelverjährung nach §§ 195,199 BGB bezahlen.
Die Regelverjährung liegt als Jahresendverjährung bei 3 Jahren.
Auch wenn die Rechnung erst nach 4 Monaten eingetroffen ist, liegt hier noch keine Verjährung vor. Soweit gegen die Rechnung keine weiteren Einwendungen geltend gemacht werden sollten Sie die Rechnung bezahlen.
Da ist rechtlich nichts anfechtbar. Wenn du diese Leistung in Anspruch genommen hast, dann musst du auch dafür bezahlen. Eine Verjährung der Rechnung wäre erst im Jahr 2023. Und das auch nur wenn sie vorher nicht in irgendeiner Form die Leistung geltend machen. Und auch dann wäre mit der Verjährung die Forderung nicht erloschen. Sie kann dann nur nicht mehr durchgesetzt werden.
Die normale Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre. Wieso kommst du also auf die Idee, für eine Leistung, die vor drei Monaten erbracht wurde, nicht zahlen zu müssen?
Verwaltungs-, Sozial- und Steuergerichtsbarkeit haben eigene Fristen, das ist korrekt.
Vor 4 Monaten. Naja, das ist nicht der Normalfall. In der Regel bekommt man die Rechnung spätestens nach paar Wochen und nicht erst nach 4 Monaten.