Rechnung nach über einem Jahr erhalten!

6 Antworten

Natürlich musst Du bezahlen. Freu Dich über den Zinsvorteil.

Hst du dich vorher nicht gefragt warum da nichts kam?

Rechnungen werden meist von anderen Abteilungen geschrieben und nicht von denen die die Dienstleistung erbringen

Verjährungsfrist ist 3 Jahren musst also zahlen, hast ja auch die Leistung bekommen.

das verjährt nach 2 jahren erst.

Handwerkerrechnungen dürfen bis zu zwei Jahre nach der Leistung gestellt werden.