Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Verstoß gegen Nutzungsbedingungen Pay pal strafbar?

Hallo, Von Pay pal erhalten:

Wir möchten Sie hiermit darüber in Kenntnis setzen, dass wir nach einer kürzlich erfolgten Überprüfung Ihrer Kontonutzung einen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien von PayPal festgestellt haben, bezogen auf Ihre Transaktionen.

Aus diesem Grund wurde Ihr Konto dauerhaft eingeschränkt.

Wenn PayPal ein Konto aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsrichtlinien dauerhaft einschränkt, behält sich PayPal gemäß der Nutzungsbedingungen das Recht vor, Guthaben bis zu einem Zeitraum von 180 Tagen einzubehalten. Wir werden Ihr Konto 30 Tage nach dieser Email überprüfen und mögliche Risikopositionen berechnen. Guthaben, das diese Positionen übersteigt, können Sie anschließend auf Ihr Bankkonto überweisen. Verbleibendes Guthaben werden wir alle 30 Tage erneut überprüfen, bis dieses vollständig freigegeben ist oder 180 Tage seit der Einschränkung Ihres Kontos vergangen sind.

Die Nutzungsbedingungen von PayPal legen fest, dass PayPal sich das Recht vorbehält, ein Konto nach eigenem Ermessen einzuschränken, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (einschließlich der Nutzungsrichtlinien) vorliegt.

Gemäß der Nutzungsrichtlinien darf PayPal nicht für das Senden oder Empfangen von Zahlungen für bestimmte, sexuell orientierte Artikel oder Dienstleistungen sowie für Artikel, die als obszön angesehen werden könnten, verwendet werden.

Ist das jetzt strafbar?

online, Geld, Nutzungsrecht, PayPal, Richtlinien, nutzungsbedingungen
Nutzungsvertrag bei einem KFZ, welches nicht mir gehört?

Hallo zusammen,

ich fahre derzeit ein KFZ, welches meinem EX-Freund gehört.

Wir haben einen Nutzungsvertrag geschrieben und ich bin mir nicht sicher, ob ich das Fahrzeug bedenkenlos an ihn zurückgeben kann, da sich vertraglich meiner Meinung nach ein paar Fehler eingeschlichen haben.

Hier der Vertrag:

Vertragliche Vereinbarung für die Nutzung des KFZ .......... mit dem amtlichen Kennzeichen ........

Bei dem Kennzeichen ist der erste Fehler, er hat das falsche genannt.

Hiermit erkläre ich PERSON A (in dem Fall der EX-Freund) das oben genannte KFZ zur Nutzung für PERSON B (in dem Fall ICH) zur Verfügung zu stellen. Das KFZ ist stets in einem Ordnungsgemäßen Zustand zu halten. PERSON B erklärt sich hiermit bereit, die Monatsrate in Höhe von .....€ an PERSON A zum Monatsanfang zu überweisen.

Kleine Info, das Fahrzeug ist nicht sein eigenes. Es läuft über eine 3 Wege Finanzierung über ein Autohaus.

Die KFZ-Steuer ist von PERSON B zu tragen.

PERSON B hält PERSON A von jeglichen Ansprüchen der Bank frei. Für jegliche Schäden, die seit der Nutzung seit dem 07.05.18 durch sie entstanden sind, sind zu beheben bevor dieses KFZ an die ..... AG abgegeben wird. Die von der ... AG vertraglichen Absprachen sind einzuhalten.

Ich, PERSON A verpflichte mich, die von mir gefahrene Fahrleistung, die ich zu viel gefahren bin bis zu dem 07.05.18 in Höhe von 20.000 km finanziell bei der Abgabe zu entrichten. Des weiteren komme ich für die Schäden an Stoßstange HR auf, als auch für den Felgenschaden der Alufelge VR und HR.

PERSON B ist sich bewusst, dass sie das Fahrzeug nicht als Arbeitsmaterial verwenden darf, da es ein Privatleasing ist. Des weiteren wird die KFZ Versicherung, die aktuell noch auf PERSON A läuft, gekündigt und im selben Zug muss sich PERSON B sich um eine eigene weitere Absicherung des KFZ kümmern.

Jegliche begangene Straftaten und Bußgeldbescheide sind ebenfalls durch sie zu entrichten.

Aufgrund der Tatsache, dass PERSON A der Kreditnehmer für dieses Fahrzeug ist, erklärt sich PERSON B bereit, dass sie die alleinige Fahrerin des oben genannten KFZ ist.

Alle Service und Dienstleistungen die anstehen sind Ordnungsgemäß bei der ... AG zu vollrichten.

Meine Frage ist, wie ''sauber'' ist dieser Vertrag?

Darf er dieses Auto überhaupt ''untervermieten''?

Wie soll ich ein Auto versichern, was nicht mir gehört?

Ich bin nirgends namentlich erwähnt, weder in den Fahrzeugpapieren noch bei der ...AG. Das einzige, was existiert, ist dieser Nutzungsvertrag.

Ich bitte um schnelle Hilfe und bedanke mich schon im Voraus.

LG

Auto, Recht, Vertrag, Nutzungsrecht, Auto und Motorrad
Moodboard: Urheberrechte & Nutzerrechte - Was ist erlaubt?

Hallo,

ich hatte vor zwei Tagen bereits eine Frage gestellt bezüglich Quellen für lizenzfreie Bilder: www.gutefrage.net/frage/lizenzfreie-bilder--kostenfrei.

Im Rahmen dessen hatte ich bei iStock sogar via Kontaktformular nachgefragt. Einmal da ich da keine kostenfreien Bilder fand und mich somit informieren wollte, ob mir ein Account helfen könnte. Hier wurde mir erklärt, dass ich die Bilder in den Rahmen von Moodboards für Logos und Websiten nicht benutzen dürfte. Natürlich weiß ich jetzt nicht ob sie "Geschmacksmuster" und "Moodboards" in dieser Hinsicht falsch verstanden haben. Da ich ja nicht vor habe Bilder auszuschneiden und als meine Auszugeben.

Das Ergebnis ist jetzt aber, dass ich nun doch eher unsicher bin, wie es auf der rechtlichen Seite ausschaut.


Ich bin Studentin und die Moodboards werden in Rahmen einer Bachelorarbeit erstellt, für ein Redesign von Logo und Website eines gemeinnützigen Vereins.

Meine eigene Suche brachte mich bisher nur zu der Information, dass es eher eine Grauzone ist. Schließlich habe man direkt keine Nutzerrechte, sollten nicht gerade Lizenzfreie unter Creative Common verteil werden. Da sie aber normal nicht gesehen werden, wird es akzeptiert.

Nun möchte ich aber nicht in die Gefahr geraten, dass ich aufgrund von Plagiaten und dergleichen den Bachelor nicht bestehe bzw. irgendwann in Zukunft dawegen aberkannt bekomme. Zwar wurde von einer Professoren gesagt, es wäre ihr egal und ich könne dafür auch auf anderen Websites gucken und kopieren. Da ist aber noch ein anderer Professor der mich nicht so mag - Webdesign im Allgemeinen für eine Arbeit von 5 Minuten und weniger hält - und mich warnt Plagiate in der Arbeit zu haben bzw. daraufhinweist korrekt zu Zitieren und Quellen anzugeben.

Wie schauen Moodboards also rechtlich gesehen aus?

Bilder die ich brauche kommen aus den Themenbereichen: Studium, Party, Events

Hinsichtlich möglicher Schriften, die auch genutzt würden, gucke ich bereits nach Lizenzfreien die es mir erlauben.

Müsste ich bei einer Vereinswebsite - die Events planen und durchführen - eigentlich darauf achten, dass diese kommerziell genutzt werden. Oder gilt hier der Bereich "privater nicht kommerzieller"?

Welche Lizenzen sollte ich eurer Meinung im Minimum vorhanden sein?

Logo, Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrecht, Webdesign
Design/Illustration verkaufen zum Weiterverkauf? Wie Preise berechnen?

Hallo zusammen,

ich habe einen kleinen Shop in dem ich Sticker verkaufe, die ich selbst designe und herstelle. Meistens sind diese inspiriert von Filmen, Büchern oder Videospielen.

Nun hat mich eine größere Firma kontaktiert und würde gerne eins meiner Designs kaufen um (auf Tassen und Co.) danach in ihrem eigenen Shop weiterzuverkaufen nur habe ich keine Ahnung was ich denn für so ein Design verklangen könnte.

Wie genau berechne ich denn da einen Preis bzw. was sollte ich da verlangen ?

Auch hätten sie gerne neue Designs von mir die ich quasi extra für sie anfertige, auch da weiß ich gar nicht was man da so verlangen kann?

Ich weiß es ist vielleicht schwierig das ganze einzuschätzen ohne eines der Designs zu sehen aber mal so eine grobe Idee was man da verlangen könnte würde mir schon sehr weiterhelfen.

Ich habe auch schon überlegt die Firma einfach wissen zu lassen, dass ich gar nicht weiß was man da so verlangt oder die Gegenfrage zu stellen was sie denn zahlen würden, hab aber etwas Angst dann über den Tisch gezogen zu werden.

Ich freue mich sehr über Ideen, Tipps oder sonstige Infos/ Erfahrungen.

Vielen Dank schonmal!

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Was kann ich als Mieter bei schikane vom Vermieter tun?Hausverbot?

Guten Tag,

meine Vermieter terrorisieren mich am Wochenennde am laufenden Band da sie wwollen dass ich ausziehe. Das ganze Theater fing an das sie mir angeboten hhatten eine Küche zur Verfügung zu stellen die in der Wohnung drin bleibt beim Auszug. Also habe ich einen Bekannten angerufen der eine günstige Küche besorgt hat.Alss alles gekauft war sagtee meine Vermieterin mir ich soll die Sachen abholen und selbst aufbauen sonst würden siee das auf die Miete draufschlagen????!!!! ist das rechtens???

Vor ein paar Wochen hat mein Vermieter wieder an der Tür gestanden und Sturmgeklingelt. Mein hund hörte nicht mehr auf zu bellen. Ich war im Bad und hatte nur ein Handtuch um. Er klingelte und klopfte wie verrückt. Damit es aufhört bin ich im Handtuch zur Tür. Er sagte dein Pferd hat ein Eisen verloren. schmiss mir das Eisen in die Wohnung. Daraufhin und weil ich im Handtuch da stand wollte ich die Tür schliessen. Wlche er daraufhin aufschlug. Welche Rechte habe ich da ?

Ich habe einen seperaten Eingang zur Wohnung die allerdings nur eine Feuerschutztreppe ist von der Breite her. Aber das ist mein einziger Einganz zur Wohnung . Ich bin schon 2 mal gestürzt weil man dort nicht mit einem Wäschekorb oder 2 Tüten Einkauf hockommt. Ist das rechtens??

Sie ollten mir auch keinen eigenen Briefkasten montieren und hatte wochenlang keine Klingel. von mir bis zum Auto habe ich kein Licht.

Was kann ich dagegen tun ??? Was ist rechtlich machbar und wozu sind die verpflichtet.

zusätzlich bellen und jaulen ihre Hunde stundenlang rum. morgens.am Wochenende und mittags. Ich möchte denen auf meiner Eingangstreppe ein zutrittsverbot erteilen ist das rechtens?? Ich habe schon die Klingel abgestellt damit ich wenigstens am Wochenende ruhe habe.

Mietrecht, Nutzungsrecht
Nutzungsrecht Grab - Wer darf Grabstein aufstellen?

Liebe Community,

wie im Titel schon geschrieben: Wer darf einen Grabstein aufstellen lassen? Nur derjenige, der die Grabkarte hat oder auch andere Personen. Also soweit ich weiß, darf derjenige, der die Grabkarte hat, dies auf jeden Fall. Aber dürften es auch andere?

Hintergrund: Ich besitze die Grabkarte zu einem Familiengrab. Ich habe auch die Nutzungsrecht an diesem Grab erworben und hatte die Beerdigung und alles geklärt. Leider habe ich bisher keinen Grabstein aufstellen lassen, habe es schlicht verdrängt, nur die Pflegegebühren jährlich überwiesen. In der Grabstelle liegen meine Mutter und meine Großeltern. Jetzt haben sich Verwandte gemeldet, die sich Jahre nicht gekümmert haben und die auch meine Oma, die zuletzt starb, auf der grünen Wiese beerdigen wollten, weil das ja billiger sei. Ich habe dann dieses Grab gekauft, an einem Ort, mit dem meine Oma verbunden war und habe die Urnen meines Großvaters und meiner Mutter dorthin überführen lassen. Nun kommen diese Verwandten daher, mit denen Jahre kein Kontakt war (aus gutem Grund) und verlangen, dass ein Grabstein aufgestellt wird. Sie hätten schon ein Angebot eingeholt, welches ich bis dann und dann zusagen müsse, sind nur noch wenige Tage, den Brief habe ich heute aber erst erhalten.

Ich war zwar heute schon bei einem Steinmetz, aber selbst wenn es schnell geht, dauert es wohl 3-4 Wochen, ehe die den Stein hinstellen können, u.a. weil sie erstmal einen Antrag dafür stellen müssen.

Weiß vllt. jemand ob auch andere Angehörige einen Stein aufstellen lassen dürfen oder sind das nur leere Drohungen? Der Steinmetz, den ich heute gefragt habe, wusset das nicht, muss bis Montag auf den Chef warten.

Vllt. weiß hier aber jemand wie das läuft.

(Es geht mir auch darum, die Angelegenheit zu regeln, ohne diese Verwandten zu kontaktieren, da sie mich in der Kindheit misshandelt haben und auch als Erwachsene noch drangsaliert, bzw. gestalkt haben, sodass ich schon mal ein Anwalt im Spiel war und seit dem war aber auch Ruhe.)

Grab, Nutzungsrecht
Was soll ich tun? Langjährige Geliebte stellt Blumen auf Grab meines Vaters.

Bin am Verzweifeln. Vor wenigen Monaten verstarb mein Vater. Von seinem Doppelleben wusste ich nichts - erst einen Tag vor seinem Tod flog es auf, als seine heimliche Geliebte plötzlich auftauchte und ihm ins Krankenhaus half. Meine Mutter liegt schwerbehindert im Seniorenheim und konnte an der Trauerfeier nicht teilnehmen. Die Geliebte (früher treffender: Ehebrecherin) hielt sich dann noch eine Woche in der Wohnung meines Vaters auf. Mein Bruder fühlt sich durch das Ganze nicht gestört, denn er wusste seit 13 Jahren Bescheid und verteidigt das Verhalten meines Vaters. Ich halte zu beiden Eltern und liebe meinen Papa, muss aber sagen, dass ich damit nicht alle Taten rechtfertige. Meine Mutter wurde um 27 Jahre betrogen, unser Familienglück wurde zerstört, ich habe mehr als die Hälfte meines Lebens darunter gelitten und werde es wohl mein weiteres Leben tun. Nun habe ich dieser Fremden deutlich gesagt, dass es mich schon störte, dass sie am letzten Tag im Leben meines Vaters mich erheblich störte, indem sie im Krankenhaus im Gang rumschwänzelte und mir die Gelegenheit nahm, in Ruhe mit meinem Vater allein zu sein und Abschied zu nehmen, denn ich konnte sein Ende ahnen. Ich machte ihr auch tags darauf deutlich, dass mich ihre Präsenz bei der Trauerfeier stören würde. Aber sie, die mich zweimal anlog, nahm keine Rücksicht auf meine und meiner Mutter Gefühle. Sie hielt sich sogar noch 7 Tage in der Wohnung meines Vaters auf, alles unter Duldung meines Bruders. Bei der Trauerfeier besaß sie die Frechheit, nicht nur zu erscheinen, sondern auch mit ihren Kindern (nicht von meinem Vater) aufzukreuzen und einen Kranz mit der Schleifenaufschrift "Inniges Gedenken - Deine ..." in nächster Nähe zum Sarg niederlegen zu lassen. Nun hat sie - zum 85. Geburtstag meines Vaters auf dem Urnengrab Blumen niederlegen lassen, bezahlt keinen Cent für das Urnengrab, die Umrandung, den Stein. Muss ich mir und meiner Mutter, die es auch stört, das gefallen lassen? Ist mein Bruder (zweieinhalb Jahre älter als ich) der Alleinberechtigte der Grabnutzung, nur, weil er (m.E. stellvertretend für mich und meine Mutter mit) unterschrieben hat? Ich finde es alles skandalös und mutmaße: Meinem Vater, der an sich anonym bestattet werden wollte und das Doppelleben mir und meiner Mutter gegenüber geheimhielt, um uns daran nicht zerbrechen zu lassen wäre es nicht recht, dass seine "B..." zu unserem Leidwesen so taktlos, lieblos, pietätlos, rücksichtslos, charakterlos auf den Gefühlen der wahren Verwandten rumtrampelt und sich aufführt, als wäre sie die Ehefrau gewesen. Habe ich, hat meine Mutter keine Rechte und Mittel dagegen? Müsste ich nun dagegen prozessieren? Könnte ich meinem Bruder klar machen, dass ich mich dann nicht an der Bezahlung eines Grabsteins beteilige oder die Frau verpflichten, dann solle doch sie das Grab übernehmen? Ich bin fix und fertig. Mit jedem Gebinde, das sie auflegen lässt, wird auch das Andenken an unseren Vater weiter beschmutzt.

Recht, Grabpflege, Nutzungsrecht
Probleme mit den Nachbarn - was sagt die Hausnummer über die Nutzungsrechte aus?

Hatten am Wochenende eine lustige Grillrunde und dabei hat mir ein Kumpel eine Geschichte erzählt, die ich eigentlich kaum glauben wollte, bis ich es selbst schwarz auf weiß gelesen hatte ... Ich finde diese Geschichte dermaßen merkwürdig, das ich gern mal andere Meinungen dazu lesen würde .... Vielen Dank schon mal im Voraus .....

Folgende Situation:

Kumpel ist Eigentümer eines typischen 4-Familien Zechenhaus mit je einer Einfahrt rechts und links des Hauses. Hinter dem Haus liegt ein sehr großer Garten.

Eine Hälfte bewohnen er selbst und seine erwachsene Tochter, die andere Hälfte ist seit Oktober 2014 neu vermietet, an ein Päärchen von denen jeder eine der Wohnungen gemietet hat.

Den Garten hat mein Kumpel sehr arbeits- und kostenintensiv nach seinen Wünschen hergerichtet, wirklich ein toller Garten (schade das man hier keine Fotos hinzufügen kann....)

Dem Päärchen wurde im Mietvertrag lediglich die Mitbenutzung des Gartens zugesichert

Am Haus ist eine einfache Hausnummer angebracht, es wurde seitens meines Kumpels nie ein "a" oder "b" für die einzelnen Einfahrten angebracht.

Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht. Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....

Bisher hat mein Kumpel über ihre Forderungen nur gelächelt und auf den Mietvertrag verwiesen. Nun ist ihm letzte Woche ein Brief vom Mieterschutzbund ins Haus geflattert, mit der bekannten Forderung nach alleinigem Nutzungsrecht und der oben genannten Begründung ...

Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?

Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarn, Nutzungsrecht
Wann ist ein Flur ein Gemeinschaftsflur? Eine Verzwickte Mietsache..

Hallo Liebe gutefrage-Beantworter!

Wir haben eine ziemlich angespannte Mietsituation, die durch „neue Ideen“ des Vermieters weiter strapaziert wird. Um den Sachverhalt besser zu verstehen erstmal eine Beschreibung der Mietsituation.

Folgende Situation:

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit 3 Wohneinheiten zur Miete, wovon wir die zwei Wohnungen im 1. und 2. OG bezogen haben. Beide Wohnung wurde schon zuvor von einer Familie genutzt. Die untere Wohnung beinhaltet Wohn- und Essbereich, Küche, Gästezimmer, Bad. Die Obere Wohnung Schlafbereiche, Kinderzimmer und ein Bad. Der Zugang und die Verbindung der Wohnungen erfolgt (logisch) über eine Treppe aus dem Erdgeschoss. Beide Wohnungen sind mit abschließbaren Türen versehen, die wir aus praktischen Gründen dauerhaft offen stehen lassen (außer im Winter).

Der Eingang zur Einliegerwohnung erfolgt im Erdgeschoss durch einem kleinen gemeinsamen Flur. Die Abtrennung dieses Flurs vom Treppenhaus erfolgt durch eine Verbindungstür (mit eigener Türklingel, Tür hat einen Knauf, nur wir haben den Schlüssel). Dieser kleine Flur ist klar gemeinschaftsgenutzt und wird auch abwechselnd gereinigt.

Im Erdgeschoss befindet sich noch eine Waschküche und ein Keller (mit eigener Sauna) der ausschließlich durch uns genutzt wird. Des Weiteren ist hier auch die Heizung für beide Doppelhaushälften untergebracht. Der Dachboden ist nicht Teil der Mietsache und ist ungenutzter Lagerplatz der Vermieter.

Im Erdgeschoss befindet sich eine weitere Eingangstüre die nur vom Vermieter zur Wartung der Heizung genutzt wird. Der Vermieter kommt hier ohne Ankündigung unregelmäßig herein.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist der große Flur/Treppenhaus per se ein Gemeinschaftsflur?

  2. Darf und muss der Vermieter uns das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art untersagen?

  3. Der Vermieter möchte die Verbindungstüre entfernen, damit der Vorflur zwangsweise im Winter mitgeheizt wird. Darf er das?

Wir sind froh diese Verbindungstür zu haben, da die Mieterin der utneren Mieteinheit gerne die Haustür sowie ihre Fenster im Erdgeschoss offen stehen lässt wenn Sie das Haus verlässt :(

Ich danke vielmals für Eure freundliche Hilfe !

Gruß Albert

Mietwohnung, Vermieter, Gemeinschaft, Nutzungsrecht, Flur, Treppenhaus
Stromleitungsrecht

Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe auf ein paar gute Antworten... Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete und haben jetzt bei Gartenarbeiten eine Stromleitung entdeckt die zum Nachbargrundstück führt. Mein Mann muss wohl bei Fällarbeiten die Leitung vermutlich beschädigt haben. Jedenfalls sprang die Sicherung raus aus unserem Sicherungskasten und der Eigentümer des Nachbargrundstückes stand bei uns vor der Tür und beschwerte sich, dass er keinen Strom mehr hätte. Er benutzt sein Grundstück gewerblich, baut Obst und Gemüse an. Wir waren total entsetzt, zumal wir schon seit vier Jahren hier wohnen und uns niemand informiert hat. Wir wundern uns auch schon länger warum wir auch so hohe Stromkosten haben. Nach vielen Telefonaten später erfuhren wir dann, dass es dieses Nutzungsrecht gibt welches auch notariell und im Grundbuch eingetragen ist. Es gibt in unserem Keller einen Zwischenzähler der für dieses NachbarGrundstück geschaltet wurde. Unser Vermieter sagte zu uns der Zähler wäre für uns belanglos nach dem wir öfter gefragt hatten. Wir zahlen also schon 4 Jahre für das Nachbargrundstück Strom ohne es zu wissen und sind stink sauer. Wir haben jetzt die Sicherung draußen gelassen und warten darauf, dass der Nachbar zu uns kommt, damit wir die Sache klären können. Meine Frage nun: Machen wir uns strafbar wenn wir ihm dieses Nutzungsrecht verweigern? Schließlich zahlt er ja auch nicht dafür. Den Stromanbieter haben wir auch schon kontaktiert, aber sie unternehmen nichts, sie bekommen ja ihr Geld. Und noch zur Info: der Nachbar wohnt nicht auf dem Grundstück, er betreibt dort nur seine Landwirtschaft.

Strom, Nutzungsrecht
Hallo zusammen,ich habe eine Frage zu No copyright Bildern insbesondere deren Nutzung. Könnt ihr mir evtl. helfen?

Undzwar möchte ich eine Website einrichten und nutze Bilder von Pixabay.Diese Bilder werden in einer kleinen Galerie angezeigt und ich habe extra dazu geschrieben das die Bilder der eigenen Inspiration dienen, no copyright sind und nicht einem kommerziellen Zweck dienen, geschweige denn als Stockphotos oder Wallpaper genutzt werden dürfen. Jedoch bin ich durch die Folgende Passage der Pixabay Richtlinien irritiert:

,,Pixabay Lizenz – Nutzung der Inhalte

Inhalte auf Pixabay werden unter der Pixabay Lizenz mit den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt. Durch die Pixabay Lizenz erhältst Du ein unwiderrufliches, weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, die Inhalte für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren und zu verändern. Eine Nennung des Künstlers/Urhebers bzw. von Pixabay ist nicht erforderlich, wir wissen jedoch eine freiwillige Quellenangabe zu schätzen.

Die Pixabay-Lizenz gestattet nicht:

den Verkauf oder Vertrieb von Inhalten in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper;

den Verkauf oder Vertrieb von Inhalten z.B. als Poster, Digitaldrucke, Musiktitel oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen.''



Musik, Recht, Nutzung, Nutzungsrecht, No Copyright, Pixabay
Uneingeschränktes Nutzungsrecht vs Recht auf Mitbenutzen - Eure Meinung?

Also, ich habe zwar schon einen Anwaltstermin, der ist jedoch erst in 2 Wochen und mir lässt es leider keine Ruh ....

Daher würde ich gern auf diesem Wege noch ein paar andere Meinungen lesen...

Vielen Dank ....

ich versuche es möglichst kurz zu machen:

Ich wohne als Mieter mietfrei in in einem Mehrfamilienhaus meiner Oma, und habe uneingeschränkte Nutzungsrechte für samtliche Garagen und andere Gebäude wie Gartenhaus, Grillhütte Party-Raum etc... zudem habe ich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht am gesamten Garten sowie dem gesamten Hofbereich der zwischen Haus und Garten liegt. Ich habe zugestimmt, bei Bedarf anderen Mietern ein Stück Garten zu überlassen sowie anderen die Nutzung der Grillhütte zu ermöglichen. Steht alles so in meinem Mietvertrag, im Grunde habe ich eine Vollmacht für alles, weil meine Oma keine Lust mehr hat sich um sowas zu kümmern ....

Nun sind 2 der anderen Wohnungen neu vermietet, und den Mietern mit Kindern wurde lediglich die "Mitbenutzung" des Gartens und der Grillhütte zugesagt. zudem die Nutzung einer der Garagen, deren Zufahrt über den Hof führt.. Kein Wort von sonstiger Hofnutzung im Vertrag Die Mitbenutzung des Gartens wurde ihnen wegen der Kinder gewährt, die sollen ja schliesslich auch spielen können.

Kinderlose Mieter hätten keinerlei Nutzungsrechte für den Garten erhalten

Ach ja, den zugewiesenen Gartenteil (geschätzt ca 1/3 der Gartenfläche) dürfen sie mit mündlicher Zustimmung nach ihren Wünschen gestalten, also irgendwas zum Spielen für die Kinder hinstellen

Nun ist es leider so das die Neuen offensichtlich keine Grenzen kennen und sich dreist ausbreiten... Soviel zur Situation.

Meine Fragen:

  • Wer bestimmt ob im Innenhof gespielt werden darf ?

  • Wer bestimmt ob und vor allem wo ein Zaun gezogen werden darf ? die möchten zusätzlich zu ihrem Gartenteil, die Grillhütte mit einzäunen

  • Haben die neuen Mieter das Recht Motorräder, Fahrräder im Innenhof zu parken, oder besser gefragt: ob sie den Hof überhaupt zu irgendetwas anderem nutzen dürfen als darüber gehen/fahren, um zur Grage bzw ihrem Gartenstück zu gelangen?

  • Muss ich dulden das das Auto der neuen Mieter ständig vor statt in der Garage steht, da in der Garage kein Platz ist weil die da teilweise ihren Müll horten

  • Muss ich bei "Mitbenutzung" dulden das die neuen die grillhütte als ihre Outdoor-Küche ansehen und tagelang am Stück belagern?

  • Was kann ich gegen benutztes Geschirr machen, welches tagelang im Garten gelassen wird, wohnen eher ländlich, da ist es nur eine Frage der Zeit bis die erste Ratte mal vorbeischaut wenn Lebensmittel offen draussen liegen gelassen werden

Freue mich auf Antworten

Mietrecht, Nutzungsrecht
Vollstreckungsbescheid oder lieber Anwalt einschalten?

Hallo Zusammen,

wir haben ein Fotostudio und fotografieren hauptsächlich Hochzeiten. Nun ist uns nach 5 Jahren ein Paar unter den Kunden zugelaufen, welches die gemachte Arbeit nicht zahlt.

Fotografiert wurde im Juni. Im September war es immer noch nicht angezahlt. Wir haben die Bilder abgeliefert und es hies, sie kommt und zahlt nächste Woche. Das war Ende September... naja schreiben und anrufen ist hoffnungslos, die Braut mit der wir alles organisiert und besprochen haben ignoriert alles. Rechnung, Mahnung und Mahnbescheid haben wir auch schon geschickt. Tut sich nix.

Nun die Frage: Vollstreckungsbescheid beantragen oder lieber gleich zum Anwalt gehen? Laut Erfahrungen vom Bekannten, bringt dieses Bescheid kaum was, da die entweder abhauen oder nix haben was pfändbar wäre. Ich weiß zwar wo die wohnen, die wohnen da immer noch, die Dame ist auch ständig online in WhatsApp und wechselt fleißig die Bilder im Account. ein Foto von uns hat sie auch schon drin gehabt. Und eins hat sie bei Facebook drin stehen. Scheint abfotografiert zu sein. So gesehen hat sie es veröffentlicht ohne die Rechte dazu zu haben, weil ja nix bezahlt ist.

Der Betrag beläuft sich auf ca. 300,00€ und ich schätze mal dass die Kosten für Anwalt usw. doppelt so hoch sind. Aber andererseits wenn wir gewinnen, zahlt es das Brautpaar bzw. die Braut, oder?

Also ich bin völlig ratlos, was ich jetzt mach, ist zwar nicht viel aber auch nicht wenig und so ein Vollstreckungsbescheid kostet sicher auch noch was. Und was machen die Gerichtsvollzieher eigentlich wenn niemand da ist? kommen die nochmal? oder wenn die den nicht reinlassen? oder wenn die Dame sagt, ich habe nix, das gehört alles meinem Mann. Dann sitzen wir auf den Kosten, oder?

Boah das macht mich wahnsinnig, dass wir 15km weiter weg wohnen und praktisch gar nix tun können. Ich freue mich sehr über ein paar Ideen oder Tipps! DANKE.

Vollstreckungsbescheid 100%
Anwalt holen 0%
Anwalt, Kosten, Nutzungsrecht, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Arbeitsvertrag: Verzicht auf Urheberperönlichkeitsrechte in Deutschland machbar? Keine Anerkennung?

Hallo! Ich möchte in zwei Wochen die Firma wechseln, ein Angestelltenverhältnis. Auflösungsvertrag ist schon im Entwurf. Ich habe von der neuen Firma einen Entwurf zum Arbeitsvertrag erhalten, wo ich auf mein Urheberpersönlichkeitsrecht und der Urhebererkennung verzichten soll. Das gefällt mir nicht. Ich habe die Angst, dass wenn ich eine Erfindung mache oder eine neue Wissenschaftliche Erkenntnis, dass diese mir abgeschrieben wird. Die Übertragung der Nutzungsrechte, Veröffentlichungsrechte, etc. ist ja in Ordnung. Schließlich arbeite ich in der Firma, die ja meine Ergebnisse weiterverwertet, und verwerten soll. Jedoch möchte ich nicht erleben, dass ich sogar meinen Namen hergebe und die neue Rechtsinhaberin bestimmt, wessen Name unter der Erfindung, bzw. wissenschafliche Erkenntnis steht. Ich möchte damit keine Möglichkeit zur Wahrheitsverdrehung unterzeichnen. Außerdem möchte ich im Patent drinstehen, wenn ich selbst daran beteiligt war.

Normalerweise soll es in Deutschland nicht möglich sein, das Urheberpersönlichkeitsrecht abgesprochen zu bekommen. Laut untenstehender Internetseite, darf das Vertraglich dann doch ausdrücklich oder stillschweigend "abbedungen" werden. Was auch immer das heißt. Also auf (An-)Erkennung meiner neuen Errungenschaft und meiner pers. Zuordnung verzichte ich nicht. Doch habe ich Angst, dass ich nicht mehr in dieser Firma angestellt werde, wenn ich die Passage streichen lassen will. Gibt es da gesetzlich Grenzen? Kann man mir die Stelle aufdrängen mit diesem Verzicht? Die Zeit drängt. Nicht dass ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, den neuen Job aber deswegen nicht bekomme. Dann gibt es eine Sperrung von der Agentur der Arbeit, weil ich ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beendet habe ohne Nachfolgejob. Eine Leasing-Nachfolge für meinen Entleiherbetrieb gibt es schon. Ich sitze zwischen den Stühlen und möchte meinen Namen und meine Leistung nicht leugnen/ mir wegnehmen lassen........... .

<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=304" target="_blank">http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=304</a>

Hier die Passage aus dem Vetragsentwurf:


"Der Arbeitnehmer überträgt dem Arbeitgeber das ausschließliche, zeitlich, örtlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht in jeder bekannten Verwertungsform an Arbeitsergebnissen nach Absatz 1. Dem Arbeitgeber werden die Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Urhebererkennung, der Schutz vor Entstellung und Änderung, das Zugangsrecht und die Rückrufsrechte zur Ausübung überlassen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dass ausschließliche Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen und/oder einfache Nutzungsrechte zu vergeben. Sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers sind mit der bezogenen Vergütung abgegolten."


Ich denke das ist was für AnwältInnen, Erfahrene, Betroffene oder ArbeitgeberInnen die selbst wissen warum und wie... Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

Gruß Misanthrop2

Deutschland, Recht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, würde, angestelltenverhältnis