Nutzungsvertrag bei einem KFZ, welches nicht mir gehört?

3 Antworten

Ein Nutzungsvertrag der keine Gültigkeit hat, da er sich ja nicht auf das Fahrzeug bezieht das du fährst!

Nach deinem Text gehe ich davon aus, dass du die Raten für den Kredit des Autos zahlst, außerdem die Kfz-Steuer und die Versicherung. Und wenn der Kredit getilgt ist, übernimmt dein Ex wieder sein Auto.

Und dann kannst du sehen, wie du zu einem Auto kommst.

Weshalb hast du dich überhaupt auf solch einen Kuhhandel eingelassen?

Darf er dieses Auto überhaupt ''untervermieten''?

Nein, denn dies müsste im Kfz-Brief stehen, wobei der Kreditgeber sicherlich nicht einverstanden wäre. Wobei der Begriff "untervermieten" falsch ist, denn richtig wäre "vermieten".

Außerdem wird in den normalen Kfz-Versicherungen darauf hingewiesen, dass das Auto nicht vermietet werden darf.

Bei einem Kasko-Schaden wird der Kfz-Versicherer den Schaden ablehnen und bei einem Fremdschaden zwar zahlen und danach vollen Regreß fordern, wegen Betrug.

Diese Frage ist mit nur 4 Worten vollständig beantwortet:

Lass die Finger weg!!!

Egal was Du da bezahlen sollst... das kannst auch in die Finanzierung eines eigenen Autos stecken. Hast unter´m Strich eindeutig mehr davon!

Im Grunde kann ich nichts vermieten was mir gehört.

Wäre das gleiche wenn ich meine Wohnung ohne Einverständnis des Eigentümers vermieten würde.

Normal muss der Eigentümer Sprich die Bank oder die Leasing Gesellschaft dieser Vermietung zustimmen.

Für die Leasing Gesellschaft oder die Bank ist der Kredit oder Leasingnehmer haftbar für alle Schäden.

PK123FW 
Fragesteller
 09.12.2019, 16:52

Das heißt also dieser Vertrag ist nichtig?

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Krampus666  09.12.2019, 16:57

Vorsicht! Das Fahrzeug ist im Besitz und auch im Eigentum von A. Es handelt sich nicht um ein Leasing sondern um eine Finanzierung. Auch eine Eigentumswohnung kann finanziert sein und vermietet werden.

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PK123FW 
Fragesteller
 09.12.2019, 17:07
@Krampus666

Der Eigentümer ist diesem Fall die Bank. Und es handelt sich um ein Privatleasing. Das Autohaus hätte in diesem Falle doch benachrichtigt werden müssen?!

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Barbarosse  09.12.2019, 17:35
@PK123FW
Und es handelt sich um ein Privatleasing.

Davon steht aber nicht in deinem obigen Text!

Der Leasinggeber müsste informiert werden (nicht das Autohaus).

Auch der Kfz-Schein müsste geändert werden und die Versicherung müsste informiert werden.

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PK123FW 
Fragesteller
 09.12.2019, 17:50
@Barbarosse

Das Leasing läuft über das Autohaus. Es wurde nichts geändert. Ich bin ja namentlich nirgends erwähnt...

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Barbarosse  10.12.2019, 01:20
@PK123FW

Dies kann ich mir nicht vorstellen. Schau dir mal den Leasingvertrag genau an, welche Firmierung der Leasinggeber hat.

Das Autohaus hat sicherlich den Leasingvertrag vermittelt, mehr aber nicht.

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Barbarosse  09.12.2019, 17:31
Im Grunde kann ich nichts vermieten was mir gehört.

Sicher kannst du dies.

Du kannst nichts vermieten, das dir nicht gehört!

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