Kfz anmelden kennzeichen übernehmen?

3 Antworten

Zulassen kannst du das Fahrzeug nur bei der für deinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle; ergo erhälst du das Kürzel deines Wohnortes im Kennzeichen!

PS: Die Überführung mit einem "Roten Kennzeichen" war natürlich eine Dummheit von dir bzw. von demjenigen, welcher dir die Schilder zur privaten Verfügung geliehen hat! Du hattest zwar "Rote Kennzeichen", aber Null Versicherungsschutz, da diese "Roten Kennzeichen" nur noch für Autohäuser und -händler verwendet werden dürfen!!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, Du kannst kein Kennzeichen vom Vorbesitzer aus einem anderen Landkreis mitnehmen, das funktioniert nur mit Deinem eigenen Fahrzeug bei Umzug. Die Überführung von Fahrzeugen mit roten Kennzeichen ist übrigens nicht erlaubt, nur so als kleiner Tipp fürs nächste mal.

SBV777  12.08.2023, 11:00

Wenn das Fahrzeug des Vorbesitzers noch zugelassen gewesen wäre, könnte der Fragesteller das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen. (Genauso wie bei seinem eigenen Fahrzeug nach einem Umzug - auch in diesem Fall muss das Fahrzeug noch zugelassen sein).

Die Überführung mit roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) ist nicht erlaubt und im Schadensfall hätte es Probleme geben können!

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Schimeck  12.08.2023, 13:21
@SBV777
Wenn das Fahrzeug des Vorbesitzers noch zugelassen gewesen wäre, könnte der Fragesteller das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen.

Das Kfz-Kennzeichen des Vorbesitzers kann nur beim Halterwechsel innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises übernommen werden.

Die Überführung mit roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) ist nicht erlaubt und im Schadensfall hätte es Probleme geben können!

Ich habe nichts anders behauptet.

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SBV777  12.08.2023, 16:18
@Schimeck

Mein Kommentar war nur eine kleine Berichtigung und Ergänzung deiner Antwort.

"Das Kfz-Kennzeichen des Vorbesitzers kann nur beim Halterwechsel innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises übernommen werden."

Diese Antwort von dir ist so nicht richtig. Früher musste immer bei einem Wohnortwechsel in einem anderen Zulassungsberzirk ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Vor ein paar Jahren konnte der Halter beim Umzug das alte Kennzeichen behalten. Jetzt kann auch ein Erwerber das Kennzeichen des Vorbesitzers aus einem anderen Zulassungsbezirk übernehmen.

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Eine Mitnahme des Kennzeichens ist m.W. nicht bei Halter- und Ortswechsel möglich.