Design/Illustration verkaufen zum Weiterverkauf? Wie Preise berechnen?

Hallo zusammen,

ich habe einen kleinen Shop in dem ich Sticker verkaufe, die ich selbst designe und herstelle. Meistens sind diese inspiriert von Filmen, Büchern oder Videospielen.

Nun hat mich eine größere Firma kontaktiert und würde gerne eins meiner Designs kaufen um (auf Tassen und Co.) danach in ihrem eigenen Shop weiterzuverkaufen nur habe ich keine Ahnung was ich denn für so ein Design verklangen könnte.

Wie genau berechne ich denn da einen Preis bzw. was sollte ich da verlangen ?

Auch hätten sie gerne neue Designs von mir die ich quasi extra für sie anfertige, auch da weiß ich gar nicht was man da so verlangen kann?

Ich weiß es ist vielleicht schwierig das ganze einzuschätzen ohne eines der Designs zu sehen aber mal so eine grobe Idee was man da verlangen könnte würde mir schon sehr weiterhelfen.

Ich habe auch schon überlegt die Firma einfach wissen zu lassen, dass ich gar nicht weiß was man da so verlangt oder die Gegenfrage zu stellen was sie denn zahlen würden, hab aber etwas Angst dann über den Tisch gezogen zu werden.

Ich freue mich sehr über Ideen, Tipps oder sonstige Infos/ Erfahrungen.

Vielen Dank schonmal!

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Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Hallo zusammen,ich habe eine Frage zu No copyright Bildern insbesondere deren Nutzung. Könnt ihr mir evtl. helfen?

Undzwar möchte ich eine Website einrichten und nutze Bilder von Pixabay.Diese Bilder werden in einer kleinen Galerie angezeigt und ich habe extra dazu geschrieben das die Bilder der eigenen Inspiration dienen, no copyright sind und nicht einem kommerziellen Zweck dienen, geschweige denn als Stockphotos oder Wallpaper genutzt werden dürfen. Jedoch bin ich durch die Folgende Passage der Pixabay Richtlinien irritiert:

,,Pixabay Lizenz – Nutzung der Inhalte

Inhalte auf Pixabay werden unter der Pixabay Lizenz mit den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt. Durch die Pixabay Lizenz erhältst Du ein unwiderrufliches, weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, die Inhalte für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren und zu verändern. Eine Nennung des Künstlers/Urhebers bzw. von Pixabay ist nicht erforderlich, wir wissen jedoch eine freiwillige Quellenangabe zu schätzen.

Die Pixabay-Lizenz gestattet nicht:

den Verkauf oder Vertrieb von Inhalten in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper;

den Verkauf oder Vertrieb von Inhalten z.B. als Poster, Digitaldrucke, Musiktitel oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen.''



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Nutzungsvertrag bei einem KFZ, welches nicht mir gehört?

Hallo zusammen,

ich fahre derzeit ein KFZ, welches meinem EX-Freund gehört.

Wir haben einen Nutzungsvertrag geschrieben und ich bin mir nicht sicher, ob ich das Fahrzeug bedenkenlos an ihn zurückgeben kann, da sich vertraglich meiner Meinung nach ein paar Fehler eingeschlichen haben.

Hier der Vertrag:

Vertragliche Vereinbarung für die Nutzung des KFZ .......... mit dem amtlichen Kennzeichen ........

Bei dem Kennzeichen ist der erste Fehler, er hat das falsche genannt.

Hiermit erkläre ich PERSON A (in dem Fall der EX-Freund) das oben genannte KFZ zur Nutzung für PERSON B (in dem Fall ICH) zur Verfügung zu stellen. Das KFZ ist stets in einem Ordnungsgemäßen Zustand zu halten. PERSON B erklärt sich hiermit bereit, die Monatsrate in Höhe von .....€ an PERSON A zum Monatsanfang zu überweisen.

Kleine Info, das Fahrzeug ist nicht sein eigenes. Es läuft über eine 3 Wege Finanzierung über ein Autohaus.

Die KFZ-Steuer ist von PERSON B zu tragen.

PERSON B hält PERSON A von jeglichen Ansprüchen der Bank frei. Für jegliche Schäden, die seit der Nutzung seit dem 07.05.18 durch sie entstanden sind, sind zu beheben bevor dieses KFZ an die ..... AG abgegeben wird. Die von der ... AG vertraglichen Absprachen sind einzuhalten.

Ich, PERSON A verpflichte mich, die von mir gefahrene Fahrleistung, die ich zu viel gefahren bin bis zu dem 07.05.18 in Höhe von 20.000 km finanziell bei der Abgabe zu entrichten. Des weiteren komme ich für die Schäden an Stoßstange HR auf, als auch für den Felgenschaden der Alufelge VR und HR.

PERSON B ist sich bewusst, dass sie das Fahrzeug nicht als Arbeitsmaterial verwenden darf, da es ein Privatleasing ist. Des weiteren wird die KFZ Versicherung, die aktuell noch auf PERSON A läuft, gekündigt und im selben Zug muss sich PERSON B sich um eine eigene weitere Absicherung des KFZ kümmern.

Jegliche begangene Straftaten und Bußgeldbescheide sind ebenfalls durch sie zu entrichten.

Aufgrund der Tatsache, dass PERSON A der Kreditnehmer für dieses Fahrzeug ist, erklärt sich PERSON B bereit, dass sie die alleinige Fahrerin des oben genannten KFZ ist.

Alle Service und Dienstleistungen die anstehen sind Ordnungsgemäß bei der ... AG zu vollrichten.

Meine Frage ist, wie ''sauber'' ist dieser Vertrag?

Darf er dieses Auto überhaupt ''untervermieten''?

Wie soll ich ein Auto versichern, was nicht mir gehört?

Ich bin nirgends namentlich erwähnt, weder in den Fahrzeugpapieren noch bei der ...AG. Das einzige, was existiert, ist dieser Nutzungsvertrag.

Ich bitte um schnelle Hilfe und bedanke mich schon im Voraus.

LG

Auto, Recht, Vertrag, Nutzungsrecht, Auto und Motorrad

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