Auto abmelden ohne Schein und Kennzeichen?

3 Antworten

Polizeidingsbums Dinegenskirchen

Blablastraße 999

12345 Dingsbumshausen.

.

Betreff: Aktenzeichen xy, Fahrzeug Kennzeichen, Name.

.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe Ihre Aufforderung der Nachweisführung erhalten.

Aus wirtschaftlichen Gründen erscheint die Erstellung eines Zustandes, welcher zum Bestehen der Hauptuntersuchung führen würde, nicht ratsam.

Aus diesem Grund würde ich das Fahrzeug gerne stillegen.

Dies kann ich jedoch nicht, Da man mir Kennzeichen und Fahrzeugschein leider von Ihrer Seite abgenommen hat.

Ich muss Sie daher auffordern, mir, dass ich eine Stillegung durchführen kann, diese Dinge wieder zu zu führen, meine Adresse haben Sie ja.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Ich, Herrscher der Welt

Gaskutscher  06.01.2020, 14:16

Wäre eine Option. Aber so wie sich der Gesprächsverlauf oben zeigt -> offensichtlich ist da Vorsatz im Spiel. Ansonsten hätte er die Papiere schon längst wieder zurückbekommen.

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feinerle  06.01.2020, 18:06
@Gaskutscher

Ok, dann in abgewandelter Form:

Polizeidingsbums Dinegenskirchen

Blablastraße 999

12345 Dingsbumshausen.

.

Betreff: Aktenzeichen xy, Fahrzeug Kennzeichen, Name.

.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe Ihre Aufforderung der Nachweisführung erhalten.

Aus wirtschaftlichen Gründen erscheint die Erstellung eines Zustandes, welcher zum Bestehen der Hauptuntersuchung führen würde, nicht ratsam.

Aus diesem Grund würde ich das Fahrzeug gerne stillegen.

Dies kann ich jedoch nicht, da man mir Kennzeichen und Fahrzeugschein leider von Ihrer Seite abgenommen hat.

Ich muss Sie daher auffordern, dass ich eine Stillegung durchführen kann, diese Dinge der Zulassungsstelle zur Stillegung zu übersenden. So ich von dort die Nachricht habe, dass diese Dinge dort vorliegen, finde ich mich dort ein, um die Stillegung durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Ich, Herrscher der Welt

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Du brauchst Kennzeichen und Teil I damit du das Fahrzeug außer Betrieb setzen kannst.

Für die HU brauchst du weder Teil I noch die Kennzeichen. Die Prüfstelle kann auch ohne Teil I die HU durchführen und einen Prüfbericht erstellen.

Wieso hat die Polizei die Papiere und die Kennzeichen überhaupt sichergestellt? Das würde evtl. mehr Licht ins Dunkel bringen.

Und: Wo steht das Fahrzeug überhaupt aktuell?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)
Lucario310 
Fragesteller
 06.01.2020, 14:03

Kennzeichen und Schein wurden beschlagnahmt, da Verdacht auf Urkundenfälschung von Stempeln.

Das Fahrzeug steht aktuell mit einem Zettel der Polizei auf einem öffentlichen Parkplatz.

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Gaskutscher  06.01.2020, 14:05
@Lucario310
Kennzeichen und Schein wurden beschlagnahmt, da Verdacht auf Urkundenfälschung von Stempeln.

Jetzt gehen wir beide davon aus, dass keine Fälschung vorliegt.

Dann sollte das einfach per Abfrage beim KBA geklärt worden sein und du bekommst Kennzeichen und Teil I zurück. Dann kannst du das Fahrzeug auch abmelden.

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NoName08154711  06.01.2020, 14:05
@Lucario310
... da Verdacht auf Urkundenfälschung von Stempeln.

Entspricht das den Tatsachen?
Und es wäre nett, wenn Du Dir nicht alles aus der Nase ziehen lassen würdest.

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Lucario310 
Fragesteller
 06.01.2020, 14:08
@NoName08154711

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Auto gekauft wie gesehen. Daher keine Ahnung woher der Stempel nun letztendlich stammt.

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Gaskutscher  06.01.2020, 14:09
@Lucario310

Na, du wirst es ja zugelassen haben, oder? Dann wurde auch die fällige HU überprüft.

Falls der HU-Stempel hingemogelt war -> sieht das auch die Zulassungsstelle nicht. Daher ergibt deine Geschichte nicht wirklich viel Sinn.

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Lucario310 
Fragesteller
 06.01.2020, 14:10
@Gaskutscher

Ich weiß es tatsächlich nicht, ich habe das Auto schon so gekauft und nichts daran gemacht. Gehen wir vom positiven Fall aus ist ja dann alles gut, wenn ich die Kennzeichen und Teil I zurück bekomme. Was ist im negativen Fall? Wie meldet man das Fahrzeug da bitte ab?

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Lucario310 
Fragesteller
 06.01.2020, 14:11
@Gaskutscher

Und eure Antworten dienen nicht wirklich zur Beantwortung der eigentlichen Frage. Aber danke für die vergebene Mühe

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Gaskutscher  06.01.2020, 14:15
@Lucario310

Du erwartest - ohne alle Fakten auf den Tisch zu legen - eine Antwort.

Man muss dir aus der Nase ziehen was gefälscht ist - und du sagst du weißt es nicht. Na, du solltest ja zumindest wissn was dir vorgeworfen wurde.

  • Wenn du das Fahrzeug gekauft hast -> hast du es auf dich umgemeldet. Wäre da etwas nicht mit den Papieren in Ordnung gewesen wäre es bei der Zulassungsstelle aufgefallen bzw. du hast dort ohnehin einen neuen Teil I erhalten.
  • Spätestens dann hätten die Papiere "sauber" sein müssen.
  • Anscheinend sind die Papiere "nicht sauber" und du druckst hier herum anstatt die Fakten auf den Tisch zu legen.

Ich zitiere mich selbst:

Jetzt gehen wir beide davon aus, dass keine Fälschung vorliegt.
Dann sollte das einfach per Abfrage beim KBA geklärt worden sein und du bekommst Kennzeichen und Teil I zurück. Dann kannst du das Fahrzeug auch abmelden.

Wenn das NICHT der Fall ist bist du wissentlich mit gefälschten Papieren herumgefahren. Es gibt keine andere Erklärung.

Also nur weil dir die Antworten nicht gefallen können wir die Realität nicht ändern.

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Lucario310 
Fragesteller
 06.01.2020, 14:19
@Gaskutscher

Eure Antworten beantworten schlicht nicht die gestellte Frage und haben auch nichts mit der Ursprungsfrage zu tun.

Ich kann nicht sagen ob und wo und warum irgendwas gefälscht ist oder nicht. Ich bin das Auto lediglich gefahren mehr nicht. Die Frage war wie genau man der Forderung der Polizei nachkommen soll. Tüv bekommt das Auto keinen neuen. Also bleibt nur die Abmeldung. Und da wollte ich wissen wie das funktionieren soll! Wenn Sie mir das nicht beantworten können lassen Sie es doch einfach :) Alles andere dient wohl nur der Befriedigung der eigenen Neugier und ist nicht dienlich zur Beantwortung der Ausgangsfrage.

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Gaskutscher  06.01.2020, 14:21
@Lucario310 Die Antwort steht schon 2x geschrieben.

Die Papiere hätten schon längst zurückgegeben sein müssen wenn alles in Ordnung ist.

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Lucario310 
Fragesteller
 06.01.2020, 14:24
@Gaskutscher

Nochmal: Es geht nicht darum ob alles in Ordnung ist oder nicht. Für den Fall, dass es das ist, alles gut, dann sollte sich das ja in der Zwischenzeit klären. Für den Fall, dass es das nicht ist, will ich wissen wie das Auto abgemeldet werden soll. Ist das so schwer zu verstehen?

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Gaskutscher  06.01.2020, 14:50
@Lucario310

Nochmal zum Lesen:

Dann sollte das einfach per Abfrage beim KBA geklärt worden sein und du bekommst Kennzeichen und Teil I zurück. Dann kannst du das Fahrzeug auch abmelden.
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Der Brief ist ja das wichtigste der schein ist nur eine Kopie von brief

Gaskutscher  06.01.2020, 14:02
Der Brief ist ja das wichtigste der schein ist nur eine Kopie von brief

Ich glaube du solltest keine Fragen bezüglich Zulassungsrecht mehr beantworten.

Nicht eine Angabe in deinem Satz entspricht der Realität.

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Gaskutscher  06.01.2020, 14:49
@Grisu572
Mit dem Brief kannst du dein Auto abmelden

Falsch. Mit Teil I wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt.

Schau dir mal deinen Teil I an.

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Grisu572  06.01.2020, 14:53
@Gaskutscher

Du kannst dein Auto damit still legen der brief wird dann entwertet und ist dann ungültig

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Gaskutscher  06.01.2020, 14:55
@Grisu572

Du hast dir also Teil I angeschaut, festgestellt das du Unsinn geschrieben hast und legst den nächsten Unsinn nach. Gut. ;)

Es gibt kein "Stillegen" mehr. Es gibt nur "außer Betrieb setzen" und "endgültig außer Betrieb setzen".

Für beides werden sowohl die Kennzeichen wie auch Teil I von der Zulassungsstelle verlangt.

Man kann nicht einfach nur mit Teil II das Fahrzeug außer Betrieb setzen.
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